Aktionstag im Schanzenviertel/HH

Aktionstag im Schanzenviertel - 1

Am 14.09. fand im Hamburger Schanzenviertel ein nicht angemeldeter Aktionstag und unkommerzieller Anwohner_innen-Flohmarkt gegen Gentrifizierung und Gefahrengebiete statt. Im Rahmen dieses Aktionstages / Flohmarktes, der mit bis zu 300 Menschen gut besucht war, wurde eine Leerstandsbesichtigung eines nahezu leerstehenden Hauses durchgeführt.

 

Das sogenannte „Geisterhaus“ in der Juliusstr. 40 / Ecke Schulterblatt, von der Familie Landschulze gekauft, steht seit nunmehr sieben Jahren bis auf eine vermietete Wohnung sowie einem Gastronomiebetrieb leer.

Die verbliebene Mieterin wird seit Jahren von den Eigentümern drangsaliert, indem diverse Räumungsklagen gegen sie angestrebt werden.

Die Vermutung liegt nahe, dass die Wohnungen zu Höchstpreisen verkauft werden sollen.

Dabei wird offenbar auf die Räumung der an das Gebäude angrenzenden Roten Flora spekuliert.

Die Argumentation der Landschulzes, bekannt durch mehrere Leerstände im Schanzenviertel und St.Pauli , dass angebliche Sanierungsarbeiten noch nicht abgeschlossen seien, findet bei den zuständigen Behörden uneingeschränkte Akzeptanz.

Diverse Anzeigen wegen Verstößen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum führten bis heute zu keinerlei Konsequenzen.

In Anbetracht der Wohnungsnot in Hamburg ein unhaltbarer Zustand!

Bereits im Oktober 2010 wurde das Haus in der Juliusstr. 40 medienwirksam besetzt.

Am gleichen Abend erfolgte im Rahmen eines großen Polizeieinsatzes die Räumung.

Die Besetzter_innen wurden inzwischen zu Geldstrafen verurteilt.


Im Rahmen des Aktionstages nun, öffnete sich wie durch Geisterhand das „Geisterhaus“.

Ein Transparent,an der Hausfassade befestigt, lud zu einer Besichtigung der leerstehenden Wohnungen ein.

Diese Besichtigung, zu der zusätzlich mit Flugblättern, auch in den umliegenden Straßen mobilisiert wurde, fand großen Anklang!

Viele Besucher_innen des Aktionstages / Flohmarktes, Anwohner_innen sowie Tourist_innen, nutzten die Gelegenheit, sich die zukünftigen Luxuswohnungen anzusehen.

Leider wurde der Rundgang durch das Eintreffen hektischer Polizeibeamt_innen der Hamburger Bereitschaftspolizei, die sich nach mehr oder weniger erfolgreicher“ Verkehrsplanung“ zunächst zurückgezogen hatten, beendet.

Einigen Menschen, die im Haus verblieben waren, wurde von den Polizeibeamt_innen zunächst gesagt, dass sie sich widerrechtlich in dem Gebäude aufhalten würden.

Trotzdem handelt es sich, dem Vernehmen nach,nicht um einen Hausfriedensbruch, und die Menschen konnten ohne Personalienfeststellungen das Haus verlassen.

Während die verbliebenen Polizeibeamt_innen auf den für die Nacht angeforderten Wachschutz und einen Tischler,der die angeblich zerstörten Türen zu den leerstehenden Wohnungen reparieren sollte, warten mussten, ließen es sich die Menschen auf der Straße nicht nehmen, den öffentlichen Raum mit Vokü und Musik zu nutzen.

 

Während des Aktionstages wurde mit Transparenten und Redebeiträgen auch auf das Thema Gefahrengebiete“ eingegangen.

Seit dem 01. Juni 2013 ist das gesamte Schanzenviertel zum Gefahrengebiet erklärt worden.

Grundlage dafür ist eine angebliche „Lageerkenntnis“, die die Polizei selbst erstellt. In diesem Fall wird die Einrichtung des Gefahrengebietes offiziell mit dem Drogenkonsum / Verkauf begründet.

Bereits im Juli 2005 trat das vom damalige Hamburger CDU – Senat als „schärfstes Polizeigesetz der Republik“ hochgelobte Gesetz in Kraft.

In diesem befindet sich relativ versteckt der Passus „ Gefahrengebiete“. Hiernach definiert die Polizei Gebiete, in denen sie, den eigenen „Lageerkenntnissen“ folgend, verdachtsunabhängige

Kontollen durchführen kann.

 

Jederzeit können Menschen von Polizeibeamt_innen angehalten, befragt, ihre Identität festgestellt und überprüft werden.

Die so gewonnenen Daten, z. B. bei einem in Folge der Überprüfung ausgesprochenen Platzverweis, können über Monate gespeichert werden.

Gleichzeitig geben die Kontrollen der Polizei Aufschluss darüber, mit wem sich eine kontrollierte Person an welchem Ort aufgehalten hat.

Auch mitgeführte Sachen (z. B: Taschen oder Rucksäcke ) können in Augenschein genommen werden.

In Augenschein nehmen heisst in der Praxis, dass die Polizeibeamt_innen die Rucksäcke bzw. Taschen durchsuchen, was eine erheblichen Eingriff in die Intimsphäre darstellt.


Willkürlich können Platzverweise, Ingewahrsamnahmen und Aufenthaltsverbote, die zum Teil das gesamte Gefahrengebiet umfassen, angeordnet werden.

Bewohner_innen dieser Gebiete können, unabhängig von den offiziellen „Lageerkenntnissen“ der Polizei, bei Kontrollen, faktisch unter Hausarrest gestellt werden.


Und wozu dient das Ganze?


Vorgeblich wird versucht, durch diese rein repressive Maßnahme eine verfehlte Drogenpolitik durchzusetzen.

Tatsächlich dient das Einrichten solcher Gefahrengebiete lediglich dazu, alle „unliebsamen“ Menschen zu schikanieren und mit Hilfe von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten zu verdrängen.

Eine nun auch per Gesetz „freigeschaltete“ Polizei darf nicht die Definitionsmacht darüber haben, ob und wann ein Stadtteil als Gefahrengebiet ausgewiesen wird.

Der einzige Ausweg ist: Sich nicht verdrängen lassen und den öffentlichen Raum zurückerobern!

 

Gegen polizeiliche Repression und Überwachung!

Gefahrengebiete abschaffen!

Fight Gentrification!

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