Die ist die überarbeitete Version des Artikels "Blockupy: Eilanträge sofort für erledigt erklären!!!"
Die "etwas mehr als 25 Personen" die bisher einen Eilantrag gestellt haben, haben eine Frist bis Montag 21.05.2012 ihre Eilanträge beim Verwaltungsgericht für erledigt zu erklären,falls die Zeit versäumt wird,werden die Anträge abgelehnt da sie seit der Rücknahme der Verfügungen durch die Polizei kein Rechtsschutzbedürfnis mehr haben.Wer seinen Eilantrag bis Montag für erledigt erklärt hat keine Kosten,sondern diese Kosten werden dann vom Land getragen. Wer es nicht tut,hat im Anschluss den Prozentualen Anteil vom Streitwert selbst dazu tragen. Aktueller Streitwert ist noch unklar,dies wird erst nächste Woche bekannt gegeben.
  
  
    Ein Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt teilte schriftlich folgendes mit: 
Sehr geehrte/r Hr./Fr. sowieso, 
Die Behörde hat das Aufenthaltsverbot vom 11.05.2012 aufgehoben. 
Bitte erklären Sie den Rechtsstreit für erledigt. 
Andernfalls würde der Eilantrag abgelehnt,weil kein Rechtsschutzbedürfnis mehr besteht. 
Frist: Montag 21.05.2012 
Hochachtungsvoll 
Richter am VG 
Im Anhang die Erklärung der Polizei: 
Frankfurt 15. Mai 2012 
Im
 Anschluss an den heutigen Erörterungstermin in gleichgelagerten 
Verfahren erklärt der anwesende Vertreter des PP Frankfurt Main: 
1.In
 allen bei Gericht anhängig gemachten und noch zu machenden Eilverfahren
 gegen das vom PP Frankfurt am Main verhängte Aufenthaltsverbot vom 
11.05.2012 hebe ich die angefochtene Verfügung mit sofortiger Wirkung 
auf. 
2.Die kostendes jeweiligen Verfahrens werden von den Antragsgegnerin übernommen 
3.Die Hauptsache wird für erledigt erklärt. 
Damit sind die Bullen schön fein raus... 
Jetzt
 kommen nämlich nicht die ca. 200 € Gerichtskosten pro Person auf die 
Bullen zu,sondern eben dieser noch unbekannte prozentuale Anteil aus dem
 Streitwert,sollte nicht bis Montag 21.05.2012 der jeweilige Eilantrag 
zurück genommen werden... Das kann weit mehr sein als die bisher 
vermutetet 109,50 €,diese summe ergab sich aus den 2000€ Geldstrafe,der 
Streitwert,ist aber noch unklar,da beim Streitwert alle kosten 
zusammengerechnet werden. 
Der Streitwert errechnet sich vermutlich 
aus den (noch) anfallenden kosten,also pro widerspruch diese 2000 € 
streitwert das bedeutet das wer den antrag am ende nicht zurück nimmt 
warscheinlich mit mehr als den gesagten 109,50 euwo zu rechnen hat. 
Aber Eilanträge stellen und Widersprüche einlegen sollte man trotzdem,auch wenn es jetzt ein blödes hin und her ist! 
ALLE
 PERSONEN,DIE BISHER KEIN EILVERFAHREN EINGELEITET HABEN HABEN WEITERHIN
 STADTVERBOT,BIS SIE EINEN EILANTRAG STELLEN UND DAS GERICHT DARAUF 
ANTWORTET. 
Alle weiteren Eilanträge und Widersprüche die
 derzeit im Verwaltungsgericht eingehen,werden weiterhin nach 
bearbeitung zurück genommen! 
Man muss es nur machen und nachdem sie 
geantwortet haben muss man quasi den Antrag wieder zurück nehmen. 
Unlogischer Bürokratie scheiß,aber irgendwie kein wunder... 
Also zusammenfassend für die die bereits einen Eilantrag gestellt haben: 
1.
 Per Fax mit Unterschrift formloses schreiben mit evtl. Vorgangsnummer 
in dem steht,dass der Rechtsstreit als erledigt betrachtet wird. 
Und für die die noch nichts gemacht haben gilt folgendes: 
1. Das Stadtverbot ist gültig,solange beim Verwaltungsgericht nicht der Polizeiliche Widerspruch und der Eilantrag eingehen. 
2. Wenn
 ihr den Antrag gestellt habt kommt die AW dass die Polizei die 
Verfügungen für alle Eilanträge zurückgenommen hat. Und ab da ist noch 
begrenzt zeit daraufhin den Eilantrag als erledigt zu bezeichnen. 
3. Wer sich nicht an den Begrenzungszeitraum hält,hat die prozentualen Anteil der kosten bei Ablehnung des Antrages zu tragen. 
Leute,schaut euch genau im Anhang in der Polizeimitteilung die Formulierung an: 
Dort steht 
„"In
 allen bei Gericht anhängig gemachten und noch zu machenden 
Eilverfahren" gegen das vom PP Frankfurt am Main Verhängte 
Aufenthaltsverbot vom 11.05.2012 hebe ich die angefochtene Verfügung mit
 sofortiger Wirkung auf. „ 
das bezieht sich nur auf die,die Widerspruch und Eilverfahren gemacht haben... 
Laut
 meinem heutigen Informationsstand hat auch das Innenministerium 
bestimmt,was in der Pressemitteilung stehen soll... Hierzu aber kein 
Beweis. 
Das Verwaltungsgericht und die Polizei aber sagten dass 
diese Verfügung nur für die Leute zurück genommen wurde,die bereits 
Eilverfahren eingeleitet haben und nicht für die,die bisher noch gar 
nicht reagiert haben. 



Alle Stadtverbote sind aufgehoben!
Liebe/r Chaos,
die Polizei hat in ihrer PM erklärt, dass sie die Aufenthaltsverbote dass sie die am 11.5. ausgesprochenen Aufentahltsverbote zurücknimmt. "Es werden daher die auf dieser Grundlage erlassenen Aufenthaltsverbote nicht durchgesetzt." Davon wird sie schlecht wiedre runter kommen. Die PM ist vom AK Recht an der Uni gespiegelt:
Siehe auch die PM des EA
Es gibt also keinen Grund sich von Chaos verrückt machen zu lassen. Die Aufenthaltsverbote sind erledigt!