Die "etwas über 25 Personen" haben eine frist bis Montag 21.05.2012 ihre Eilanträge beim verwaltungsgericht für erledigt zu erklären,falls die zeit versäumt wird,werden die Anträge abgelehnt,da sie seit der Rücknahme der verfügungen durch die Polizei kein Rechtsschutzbedürfnis mehr haben.
Wer seinen Eilantrag bis Montag für erledigt erklär hat keine Kosten,sondern diese kosten werden dann vom land getragen. Wer es nicht tut, hat im anschluss 109,50€ selbst zu zahlen. Das ist der Prozentuale Anteil vom Streitwert 2000€.
Ein Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt teilte schriftlich folgendes mit: 
Sehr geehrte/r Hr./Fr. sowieso, 
Die behörde hat das Aufenthaltsverbot vom 11.05.2012 aufgehoben. 
Bitte erklären Sie den rechtsstreit für erledigt. 
Andernfalls würde der Eilantrag abgelehnt,weil kein Rechtsschutzbedürfnis mehr besteht. 
Frist: Montag 21.05.2012 
Hochachtungsvoll 
Richter am VG 
Im anhang die erklärung der Polizei: 
Frankfurt 15. Mai 2012 
Im
 Anschluss an den heutigen Erörterungstermin in gleichgelagerten 
Verfahren erklärt der anwesende Vertreter des PP Frankfurt Main: 
1.In
 allen bei Gericht anhängig gemachten und noch zu machenden Eilverfahren
 gegen das vom PP Frankfurt am Main verhängtte Aufenthaltsverbot vom 
11.05.2012 hebe ich die angefochtene Verfügung mit sofortiger Wirkung 
auf. 
2.Die kostendes jeweiligen Verfahrens werden von den Antragsgegnerin übernommen 
3.Die Hauptsache wird für erledigt erklärt. 
Damit sind die Bullen schön fein raus... 
Jetzt
 kommen nämlich nicht die ca. 200 euro gerichtskosten pro person auf die
 Bullen zu,sondern eben exakt 109,50 €,sollte nicht bis Montag 
21.05.2012 der jeweilige eilantrag zurück genommen werden...
  




hä?
"Wenn Ihr einen Eilantrag gestellt habt, und das Aufenthaltsverbot aufgehoben wurde, müsst Ihr den Antrag zurück nehmen, da sonst Kosten auf Euch zukommen.
Alle Anderen, die betroffen sind, aber nicht den Eilantrag gestellt haben müssen ANSCHEINEND nichts weiter tun… (Situation noch unklar, wendet euch an Rechtshilfegruppen)"
steht auf http://spotter.blogsport.de/
Ist das so richtig? kann das jemensch bestätigen?
STIMMT
Wer einen eilantrag gestellt hat muss diesen wieder zurücknehmen,WEIL das aufenthaltsverbot von der POLIZEI zurückgenommen wurde. die anderen haben keinen antrag gestellt,können diesen also nicht zurücknehmen. sprich ja nur die,die bereits reagiert haben müssen jetzt noch mal reagi9eren...
?
"1.In allen bei Gericht anhängig gemachten und noch zu machenden Eilverfahren gegen das vom PP Frankfurt am Main verhängtte Aufenthaltsverbot vom 11.05.2012 hebe ich die angefochtene Verfügung mit sofortiger Wirkung auf."
Und das Aufenthaltsverbot von denen, die noch nichts eingeschickt haben?
WEITERHIN BESTAND
ALLE WEITEREN VERFÜGUNGEN OHNE EILVERFAHREN UND WIEDERSPRUCH HABEN WEITERHIN BESTAND!!!
Und jetzt bitte diese Nachrichten verbreiten was das zeug hält!!!
haha
was für ein quatsch
ich hasse web2.0
der Bulle hat vor gericht nur erklärt, dass für die anhängigen Verfahren und die, die noch kommen, das Verbot aufgehoben werden. wer nicht widersprochen und eilverfahren eingelegt hat, wird DADURCH nicht das aufenthaltsverbot los.
aber: er kann vor gericht auch nur für die anhängigen verfahren sprechen. d.h. es ist zu erwarten, dass die bullen auch die anderen verbote aufheben, die nicht klagen. sonst wäre das ja unfug...
außerdem werden alle diesen zitierten schrieb bekommen, die geklagt/wiedersprochen haben, deswegen ist die panikmache und das "sagt das schnell allen" auch vollkommen übertrieben.
Überarbeitete Version
Blockupy: Stadtverbote stehen noch zu großen Teilen!