Sitzblockaden sind nicht illegal

Am 12. Oktober findet vor dem Freiburger Amtsgericht ein Gerichtsverfahren gegen einen Freiburger Antifaschisten statt. Dessen Beteiligung an Sitzblockaden gegen den alljährlichen „Marsch für das Leben" der Pius-Bruderschaft stellt für die Freiburger Staatsanwaltschaft eine Straftat statt. Dieses Verfahren stellt dabei
nicht nur einen neuerlichen Höhepunkt der Kriminalisierungsversuche der Proteste gegen die Pius-Brüder dar, sondern ist auch als Angriff auf die Aktionsform der Sitzblockade als solches zu verstehen.

 

Rückblick: Was war geschehen?

 

Wie jedes Jahr um Ostern war es wieder so weit: Am 10. April 2015 haben die Piusbrüder versucht, durch die Freiburger Innenstadt zu marschierennund ihre reaktionäre Hetze auf die Straße zu tragen. Bei ihrem sogenannten „Marsch für das Leben“ sprechen sie Frauen das Recht auf Selbstbestimmung ab, fordern ein Abtreibungsverbot und stellen ihr homophobes Weltbild zur Schau. Der Marsch konnte dabei durch Gegenproteste 2015 erheblich gestört und zeitlich verzögert werden. Nur ein überzogenes und brutal auftretendes Polizeiaufgebot ermöglichte den erzreaktionären Piusbruderschaft ihren Aufzug. Mehr als 200 Pius-GegnerInnen hatten mit Schildern, Konfetti,Transparenten und Trillerpfeifen kreativ und lautstark gegen den Aufzug protestiert. Kurz bevor die Piusbrüder loslaufen wollten, machten es sich ca. 60 GegendemonstrantInnen hinter dem Martinstor gemütlich. Die Einsatzkräfte bahnten den Piusbrüdern unter brutaler Anwendung von Gewalt einen Weg durch die Blockade. Dabei sprangen einzelne BFE-Beamte mit gestreckten Beinen in die friedlich vor ihnen sitzenden BlockiererInnen und versuchten mit Tritten und Faustschlägen die Blockade aufzulösen. Dieser absolut unverhältnismäßige Einsatz sorgte für mehrere Verletzte mit Platz- und Schürfwunden.

 

Es scheint als Freiburger Linie offenbar zu werden, Proteste gegen die Piusbrüder in jedweder Form zu kriminalisieren. Sowohl 2013 als auch 2014 verschickte die Staatsanwaltschaft in großer Zahl Strafbefehle, mit denen sie ganz offensichtlich die Proteste einschüchtern wollten. Zudem wurden die eingeleiteten Strafverfahren aus 2013 genutzt, um eine Steigerung linker Straftaten herbeizufabulieren. Die Tendenz setzte sich fort: Auch im Zuge der Proteste von 2015 sind eine große Zahl von Strafbefehlen verschickt worden. Wurde in den letzten Jahren noch der Gummiparagraph „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ herangezogen, um AktivistInnen zu kriminalisieren, geht die Staatsanwaltschaft dieses Mal sogar noch einen Schritt weiter und will die bloße Teilnahme an einer Sitzblockade bestrafen. Urteile verschiedener Gerichte halten hingegen fest, dass eine solche Sitzblockade durchaus vom Recht auf Versammlungsfreiheit gedeckt sein kann und nicht per se strafbar ist.

Ganz eindeutig dient das Vorgehen der Abschreckung.

 

Wir lassen uns nicht einschüchtern!

 

Es ist nicht hinnehmbar, dass solche Formen des Engagements sich nun der Kriminalisierung ausgesetzt sehen. Es ist legitim, einen solch reaktionären und antifeministischen Aufmarsch kreativen und lautstarken Protest entgegenzusetzen und dabei deutlich zu machen, dass eine solche reaktionäre Weltsicht nicht akzeptiert werden kann. Sitzblockaden stellen an vielen Orten ein anerkannte und zugleich nicht eskalative Protestform dar. Der Versuch, die Beteiligung an einer bestimmten Sitzblockade zu kriminalisieren, ist auch ein Versuch, zukünftige Proteste gegen rechte Aufmärsche in Freiburg in ihren Mitteln einzuschränken!

 

Lassen wir den Angeklagten nicht allein und lasst uns gemeinsam den Prozess besuchen!

 

12.10. // 8 Uhr // Amtsgericht Freiburg

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