Klage gegen Franco-Polizisten

Klage gegen Franco-Polizisten

Die Klage wegen Verbrechen der frankistischen Diktatur über den argentinischen Umweg erregt Aufsehen im spanischen und baskischen Alltag. Die Stimmen im Baskenland sind durchweg positiv, da die spanische Rechte im BL wegen ihrer relativen Bedeutungslosigkeit Schweigen vorzieht. Im Staat sind die Kräfte-Verhältnisse anders: praktisch nur die spanische Linke und katalanische Kräfte loben das Vorgehen der argentinischen Richterin, Haftbefehle auszustellen gegen vier berüchtigte frankistische Folterer. Wenn es richitg ist, dass einer im Jahr 2009 gestorben ist, reduziert sich die Zahl der Haftanordnungen auf drei. Das macht es den spanischen Behörden nicht leichter, eine Antwort zu finden, ohne als Verletzer internationalen Rechts dazustehen.

 

Im ersten Schritt wurde zu juristischen Tricks gegriffen, um die argentinische Initiative zu bremsen. Die Staatsanwaltschaft des politischen Gerichtshofs Audiencia Nacional widersetzt sich den Verhaftungen aus drei Gründen:

die Ersuchen seien ungenügend belegt, es fehlen die Zeitpunkte und Orte der Folterungen; es bestehe keine Fluchtgefahr; außerdem seien die Taten verjährt und amnestiert. Zumindest beim dritten Argument irrt die Staats-Anwaltschaft absichtlich: denn internationales Recht verbietet ausdrücklich das Verjähren oder Amnestieren von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Schließlich geht es um Mord in schweren Fällen, Folter, illegale Freiheitsberaubung und Kindesentführung (Babies). Weshalb das gesamte Amnestie-Gesetz von 1977 sofort aufgehoben werden müsste (muss). Darauf heben die Anwält/innen der Gegenseite ab, die folgendermaßen argumentieren:

1. Die Amnestie gilt nicht für die argentinische Rechtssprechung, welche die internationale Rechtssprechung akzeptiert, deshalb muss der spanische Staat ausliefern

2. Verjährung gibt es nach internationalem Recht nicht

3. dass die Haftbefehle nicht ausreichend belegt seien, ist schlicht falsch, weil die richterliche Anordnung in allen Fällen genaue Daten enthält

4. Fluchtgefahr könnte durchaus bestehen, weil die Strafandrohungen aufgrund der Schwere der Anklage hoch sein kann, deshalb seien Verhaftungen geboten.

Falls die spanische Justiz innerhalb von 40 Tagen die Verhaftungen meldet, ergeht ein Auslieferungs-Antrag – so das Prozedere im Normalfall.

Das Vorgehen der spanischen Justiz ist keine Überraschung, ausgerechnet beim politischen Sondergericht Audiencia Nacional (AN) liegt nun die Verantwortung für den Umgang mit den Haftbefehlen. Das AN ist die direkte Nachfolge-Instanz des frankistischen Tribunal de Orden Público, ein Gericht das auf Augenhöhe liegt mit dem nazististischen Volksgerichtshof. Das TOP (Gericht der Öffentlichen Ordnung) ließ während der Diktatur vor allem Bask/innen foltern, das folgende AN deckte denselben Vorgang bis zum erklärten Ende von ETA. So ist durchaus nachvollziehbar, dass die postfaschistische Nachfolgejustiz auch diejenigen schützt, die für die Justiz-Väter der Diktatur foltern ließen. Damit geht es aus spanischer Sicht heute nicht um den Schutz von vier Polizisten, sondern um den Schutz eines kriminellen Systems insgesamt, bei dem es nie einen “demokratischen Bruch“ gab, sondern eine gradlinige personelle Kontinuität nach dem Tod des Diktators.

Eine Kröte müssen die Verteidiger/innen der argentinschen Klage allerdings verdauen oder ausspucken: den spanischen Richter Garzon, bis vor 2 Jahren ebenfalls beim AN tätig, bis er vor zwei Jahren wegen Unregelmäßigkeiten rausgeschmissen wurde. Einerseits hat Garzon mit seinen internationalen Haftbefehlen gegen Pinochet und die argentinischen Diktatoren mit dazu beigetragen, dass die dortigen “Schlusspunkt-Gesetze“ aufgehoben wurden und es zu Verurteilungen kam. Gleichzeitig hat er als Richter die Folter der Guardia Civil gedeckt, dutzende von schwer misshandelten Bask/innen wurden ihm vorgeführt, hunderten von Folteranzeigen ging er nicht nach. Sowohl im spanischen Staat wie auch in Argentinien genießt er dafür oder dennoch einen ausgezeichnteten Ruf, der auf der Unwissenheit der Öffentlichkeit über seine “baskischen Machenschaften“ beruht. Doch verfolgt ihn auch in seiner Wahlheimat Argentinien seine Folter-Geschichte: in er vergangenen Woche wurden in Buenos Aires zwei Info-Veranstaltungen gesprengt, bei denen er als Redner auftreten sollte, die “Freund/innen des Baskenlandes“ sind im Gaucho-Land aufgrund der vielen baskischen Migrant/innen sehr stark. IM Baskenland ist Garzon der Inbegriff für Folter. (Red.Baskinfo)

baskinfo.blogspot.com.es/2013/09/keine-haftbefehle.html