Hintergründe zur Kirchenbesetzung in Zürich

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Am 19. Dezember 2008 besetzten rund 150 Sans-Papiers und solidarische AktivistInnen die Predigerkirche im Niederdorf in Zürich. Sie forderten eine humane, unbürokratische Umsetzung der gesetzlich verankerten Härtefallregelung und die Aufhebung des Arbeitsverbotes für abgewiesene Asylsuchende sowie Papiere für alle Papierlosen. Im Folgenden möchten wir einen Überblick über die Kirchenbesetzung geben und auf politische und rechtliche Hintergründe eingehen.

Asylgesetz / Härtefallpolitik / Nothilfe-Regime / Vorgeschichte / Kirchenbesetzung / Gespräch mit Regierungsrat / Zusätzliches

Bleiberecht jetzt

Verschärfungen ohne Ende

Am 1. Januar 2007 bzw. 2008 traten in der Schweiz verschiedene Veränderungen [PDF] (v.a. Verschärfungen) im Asylbereich in Kraft. Für unser Thema sind dabei u.a. folgende Punkte von besonderer Relevanz:

  • Nichteintreten wegen Papierlosigkeit: Für das Eintreten auf ein Asylgesuch muss seitens des/der Asylsuchenden ein Reisepass oder eine Identitätskarte vorgewiesen werden, Führerausweise und Geburtsurkunden reichen nicht mehr. Genügten bislang „Hinweise auf Verfolgung“ für das Eintreten, muss seit dem 1. Januar 2007 die Flüchtlingseigenschaft glaubhaft gemacht oder nachgewiesen werden.
  • Drittstaatenregel: Diese am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Regel schreibt für Asylsuchende, welche sich zuvor in einem „sicheren Drittstaat“ aufgehalten haben, einen Nichteintretensentscheid (NEE) vor.
  • Härtefall-Prüfungen: Seit 1. Januar 2007 werden Härtefälle nicht mehr im Asylverfahren geprüft. Für abgewiesene Asylsuchende können die Kantone seither beim Bundesamt für Migration (BfM) Härtefall-Gesuche zur Erteilung für Aufenthaltsbewilligungen einreichen – sie sind aber nicht dazu verpflichtet.
  • Ausdehnung des Sozialhilfestopps: Seit 1. Januar 2008 können alle abgewiesenen Asylsuchenden von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden. Sie haben seither bloss noch Anspruch auf Nothilfe.

Verschiedene Verschärfungen im Schweizer Asylrecht „produzieren“ unweigerlich mehr Papierlose. Viele AsylbewerberInnen verfügen u.a. aufgrund von Verfolgung nicht über gültige Papiere. Anderen wiederum gelingt es nicht, solche oder auch Dokumente, welche ihre Flüchtlingseigenschaft beweisen, innerhalb der äusserst kurzen Frist von 48 Stunden nach Gesuchstellung zu beschaffen. Zudem werden nun Ausweise verlangt, welche auch die Ausschaffung der AntragstellerInnen erlauben. Da die Schweiz von „sicheren Drittstaaten“ umgeben ist und die meisten Flüchtlinge nicht per Flugzeug einreisen, müssen wohl mehr Asylsuchende seit Anfang 2008 mit einem Nichteintretensentscheid rechnen als bisher. Formale Kriterien erhalten durch das beschleunigte Asylverfahren mehr Gewicht und die eigentlichen Fluchtgründe der Asylsuchenden werden zur Nebensache. Beurteilungen der statistischen Veränderungen durch das neue Asylgesetz sind äusserst schwierig, da bspw. die Anzahl der Asylgesuche, NEE oder Ablehnungen von diversen Faktoren abhängig sind. Bei Vergleichen absoluter Zahlen aus der Asylstatistik 2008 [PDF] des BfM ist äusserste Vorsicht geboten, die Gefahr von Schnellschlüssen durch Interpretationsfehler ist gross. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe hat 2006 eine lesenswerte, kommentierte Übersicht [PDF] zur Teilrevision des Asylgesetzes verfasst, die ausführlich auf die genannten und alle weiteren Punkte eingeht.

Die nächsten Verschärfungen im Ausländer- und Asylbereich stehen indes bereits vor der Tür. Am 14. Januar 2009 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Asyl- und des Ausländergesetzes. Die Revision bezweckt eine Beschleunigung und Effizienzsteigerung sowie die Bekämpfung von Missbräuchen - so die amtliche Terminologie - im Asylverfahren. Unter anderem beabsichtigt man, künftig „missbräuchliche politische Tätigkeiten in der Schweiz, die nur zur Begründung der Flüchtlingseigenschaft dienen“ strafrechtlich zu verfolgen. Sanktionen können dann auch über Personen verhängt werden, welche „Asylsuchende bei diesem Missbrauch helfen“. Für Asylsuchende wird so exilpolitische Betätigung beinahe verunmöglicht.

Restriktive Härtefallpolitik in Zürich

Ebenso problematisch wie die Massnahmen zur Produktion von Sans-Papiers ist die Härtefallregelung. Die neue Gesetzeslage definiert Härtefall-Kriterien bloss relativ wage und lässt den Kantonen einen beträchtlichen Ermessenspielraum in der Umsetzung. Dies führt zu teils massiven Differenzen in der Praxis der Kantone. Bestes Anschauungsbeispiel ist hier der Kanton Zürich: Dieser hat 2008 kein einziges Härtefallgesuch an den Bund weitergeleitet, während der Kanton Waadt deren 300 überwies. Im Jahr 2007 leiteten die Kantone 944 Härtefallgesuche an das BfM weiter, aus dem Kanton Zürich stammten bloss 4 davon. Der Kanton Zürich schaffte 2002 die Härtefallkommission ab, verschiedene Versuche zur Wiedereinführung scheiterten. Marc Spescha, Rechtsanwalt aus Zürich, warf im Tages-Anzeiger vom 5. Januar 2008 den Zürcher Behörden die Verweigerung der Anwendung von gesetzlich verankerten Kann-Bestimmungen vor: „Gesetzlich ist der Kanton Zürich nicht verpflichtet, Härtefallbewilligungen zu erteilen, wohl aber, solche Gesuche seriös zu prüfen. Der Kanton Zürich tut etwas anderes: Er schraubt die Anforderungen an die Härtefallkriterien derart hoch, dass sie praktisch nicht erfüllt werden können.“ Der Kanton Zürich tritt auf Härtefallgesuche nicht ein, wenn einE GesuchstellerIn keinen Reisepass vorlegt. Zudem muss eine ununterbrochene Erwerbstätigkeit während der Dauer der Anwesenheit nachgewiesen werden und hinsichtlich der sprachlichen Kriterien verlangt der Kanton Zürich ein höheres Niveau (B 1) als der Bund (A 2).

Migros-Gutscheine und „Dynamisierung“

Der Sozialhilfestopp gilt auf Bundesebene seit dem 1. April 2004 für Personen mit Nichteintretensentscheid. Mit den Verschärfungen ab 2008 kann aber auch rückwirkend auf sogenannte „Altfälle“ angewendet werden und. Zudem wurde der Sozialhilfestopp mit dem neuen Asylgesetz auch auf abgewiesene Asylsuchende ausgeweitet. Da die Leistung der Nothilfe in der Zuständigkeit der Kantone liegt, ist auch hier der Ermessensspielraum gross und die Umsetzung folgt kantonalem Recht. Basierend auf einem ausführlichen Bericht [PDF] kritisierte die Schweizer Flüchtlingshilfe (SFH) am 16. Dezember 2008 in einer Medienmitteilung [PDF], dass beträchtliche interkantonale Unterschiede in der Nothilfepraxis bestehen.

Der Kanton Zürich zeichnet sich auch hier durch ein besonders restriktives Vorgehen aus. So erhalten von Nothilfe betroffene Personen seit Januar 2008 pro Woche bloss sechs Migros-Gutscheine im Wert von je 10 Franken. Für diese Menschen eröffnen sich damit zahlreiche Probleme für ihren Alltag. Die Gutscheine werden täglich ausgehändigt und es besteht Anwesenheitspflicht. Wer nicht im Zentrum präsent ist, also bspw. bei Freunden übernachtet, erhält für diesen Tag keine Hilfe. Wenn gerade keine Migros in der Nähe ist, müssen weite Strecken zu Fuss zurückgelegt werden oder man ist gezwungen, den öffentlichen Verkehr zu benutzen. Da BezügerInnen von Nothilfe kein Bargeld erhalten, können sie sich keine Billette leisten und werden bei Kontrollen dementsprechend oft gebüsst. Die Bussen wiederum können von vielen nicht bezahlt werden, Bearbeitungsgebühren werden verrechnet und manch eineR ist dafür im Gefängnis gelandet.

Gutschein Migros

Migros-Gutscheine schränken die Wahlfreiheit beim Einkauf stark ein. Billige andere Läden, die oft näher wären als die nächste Migros-Filiale können nicht benutzt werden und Nahrungsmittel aus vielen Herkunftsregionen der Flüchtlinge gibt es im Migros meist nicht. Zudem deckt auch die Migros nicht alle Alltagsnotwendigkeiten, welche mit Geld bezahlt werden müssen, ab. Der zuständige Zürcher Regierungsrat Hans Hollenstein (CVP) rechtfertigte die Vergabe von Migros-Gutscheinen in einer 20-minütigen Sendung des Regionaljournal Zürich Schaffhausen am 11. Januar 2009 folgendermassen: „Der Wille des Gesetzgebers ist, dass es bescheidene Hilfe ist, dass es nicht allzu angenehm ist. (...) Wenn es allzu angenehm ist, oder sie zuviel Geld erhielten, würden diese Leute das Land gar nicht mehr verlassen.“ Hollenstein ist überzeugt, dass „wenn man dies in Bargeld abgäbe, würde es für andere Dinge verwendet. In der Migros gibt es auch keinen Alkohol. Sonst würde man dem Kanton Zürich vorwerfen, sie hätten nichts zu essen. Auf diese Weise haben sie sicher was zu essen, wenn auch keine Filets. Aber sie können sich davon ernähren.“ Die Worte Hollensteins bedürfen keiner Erläuterung.

Neben der Vergabe von Migros-Gutscheinen zeichnet sich der Kanton Zürich auch durch sein sogenanntes Dynamisierungs-Konzept aus. Mit diesem Neusprech-Begriff ist gemeint, dass ein Teil der MigrantInnen wöchentlich ihre Unterkunft wechseln muss. Die betroffenen Personen müssen sich wöchentlich beim Migrationsamt melden, wo die Vollziehbarkeit der Wegweisung und die Anordnung von Ausschaffungshaft geprüft wird. Anschliessend werden sie zum Sozialamt geschickt, welches ihnen für sieben Tage einer Unterkunft zuweist. Der Transport von der einen Unterkunft am einen Kantonsende zu jener am anderen Kantonsende wird weder organisiert noch bezahlt. Mit der Rotation soll die lokale Verankerung der Leute verunmöglicht und ihr Alltag noch schwieriger gemacht werden. Natürlich führt insbesondere die Zürcher Asylpolitik zu einer Kriminalisierung und Verelendung der Betroffenen. Die Leute werden zu Gesetzesübertretungen wie bspw. Schwarzfahren gezwungen, wenn sie irgendwie ihren Alltag meistern wollen.

Papierlose erhielten von den Betreibern der Notunterkünften bislang ein kleines Papier mit Foto – mit zwiespältigen Auswirkungen. Für viele Sans-Papiers endeten Ausweiskontrollen regelmässig im Gefängnis. Nach ein paar Nächten hinter Gittern wurden sie meist wieder freigelassen. Allerdings konnten diese Karten bei Kontrollen – abhängig von der Laune der Beamten – ein Verhaftung auch verhindern. Sans-Papiers berichten, dass das Zürcher Migrationsamt die BetreiberInnen der Notunterkünfte als Reaktion auf die Kirchenbesetzung angewiesen hat, künftig keine solchen Ausweise mehr zu verteilen.

Vorgeschichte zur Besetzung

Die Kampagne „Bleiberecht für alle“ hat eine längere Vorgeschichte. Am 19. Dezember 2007 besetzten rund 120 Flüchtlinge und SymphatisantInnen aus Protest gegen die Verschärfungen im Asyl- und Ausländerrecht das Grossmünster in Zürich. In der Folge wurden verschiedene Protestaktionen und Demonstrationen organisiert. In dem in Zürich seit Frühling 2007 bestehenden wöchentlichen Flüchtlingscafé „Refugees Welcome“ erhielten NothilfeempfängerInnen bald die Möglichkeit, ihre Migros-Gutscheine in Bargeld umzutauschen. Das Café wurde für viele abgewiesene Asylsuchende zu einem regelmässigen Treffpunkt, wo sie nicht nur ihre Migros-Gutscheine los wurden, kochen und essen konnten, sondern sich auch kollektiv organisierten. Am 18. November 2008 zogen rund 50 Flüchtlinge aus Notunterkünften im Kanton Zürich zum Migrationsamt, um ihrem Unmut über ihre prekären Lebensbedingungen Luft zu machen und Verbesserungen zu fordern. Während des ganzen Jahres 2008 fanden zudem mehrere Gespräche verschiedener Organisationen mit Regierungsrat Hollenstein statt. Ohne Erfolg.

Besetzung der Predigerkirche

Als Reaktion auf die erfolglosen Gespräche und aus Verzweiflung ob der unverändert inakzeptablen Lebensbedingungen besetzten am 19. Dezember 2008 rund 150 Sans-Papiers und solidarische AktivistInnen die Predigerkirche im Niederdorf in Zürich. Sie veröffentlichten eine politische Erklärung, in der sie die Umsetzung der Härtefallregelung, Papiere für alle und die Abschaffung des Arbeitsverbotes für abgewiesene Asylsuchende und Menschen mit NEE forderten.

Das Verhältnis zwischen den Kirchenverantwortlichen und den BesetzerInnen war von Beginn weg distanziert. Daniel Lienhard, Präsident der Kirchenpflege, äusserte sich anfangs in der NZZ vom 22. Dezember verständnisvoll und meinte, die Kirche sei der richtige Partner, um auf den humanitären Missstand aufmerksam zu machen. Aktiv solidarisch zeigten sich die Kirchenleute bloss sporadisch, wie bspw. beim Weihnachtsgottesdienst, in dem sie auch BesetzerInnen auftreten liessen. Am 22. Dezember fand ein erstes Treffen statt, in dem die BesetzerInnen aufgefordert wurden, die Kirche bis am 27. Dezember zu verlassen. Im Gegenzug versprach die Kirche, aktive Lobbyarbeit im Interesse der Sans-Papiers zu betreiben und das Gespräch mit der Kantonsregierung zu suchen. Die BesetzerInnen lehnten dieses Angebot in ihrer Vollversammlung einstimmig mit dem Argument ab, dass „dieselben Kirchenvertreter vor einem Jahr, bei der Beendigung der symbolischen Besetzung des Grossmünsters, ähnliche Versprechungen gemacht haben“ und „sich seither die Situation der Sans-Papiers in Zürich verschlimmert statt verbessert hat.“ Aufgrund mangelnden Vertrauens beschloss man, solange in der Kirche zu bleiben, bis es zu einer Aussprache mit dem in den Skiferien weilenden Regierungsrat Hollenstein kommt. Anfangs wurde er aufgefordert, die Kirche aufzusuchen und die BesetzerInnen dort zu treffen. Hollenstein liess indes verlauten, er käme nicht in die Kirche, sei aber bereit, eine Delegation der BesetzerInnen zu empfangen, jedoch nur wenn diese die Predigerkirche räumten.

Kircheneingang Kircheninnenraum

Während der Besetzung der Kirche organisierten die Sans-Papiers Filmabende, Infoveranstaltungen und Apéros. Sie erhielten regen Visiten und nutzten die Gelegenheit für Gespräche mit BesucherInnen. So hatten sie Gelegenheit, auf ihre persönliche Geschichte, ihren prekären Alltag unter dem Zürcher Nothilferegime und auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen. Mehrere Kurzfilme des anarchistischen Film-Kollektivs „a-films“ (1 / 2 / 3) dokumentieren diesen wichtigen Austausch und überlassen den Betroffenen das Wort. Das Medienecho war überraschend und anhaltend gross. Auch in qualitativer Hinsicht gelang es, die Aufmerksamkeit auf die in der Öffentlichkeit „unsichtbaren“ und aus den Asylstatistiken „verschwundenen“ Sans-Papiers und ihre problembehaftete Lebenslage zu lenken.

Die BesetzerInnen hielten regelmässig lange, multilinguale Delegierten- und Vollversammlungen ab, in welchen sie Entscheidungen fällten. In den Medien wurde teilweise versucht, die Besetzung als eine vom Bleiberecht-Kollektiv angeführte Aktion darzustellen, in welcher die Betroffenen bloss eine Nebenrolle spielten. Es scheint, dass die AutorInnen solcher Berichte entweder den weiten Weg in die Kirche nicht fanden, aufgrund der Kälte auf halber Strecke umkehrten oder es – einmal mehr – vorzogen, ihre eigenen Vorstellungen in die Realität zu implantieren.

Die Kirchenbesetzung führte zwischen den Kirchenverantwortlichen und dem unentwegt in den Ferien weilenden Regierungsrat wie auch innerhalb der Kirchgemeinde zu Spannungen. In der Öffentlichkeit nahmen Druckversuche seitens von KirchenexpontenInnen zu. So liess beispielsweise die Pfarrerin der Predigerkirche, Renate von Ballmoos, am 29. Dezember im Tages-Anzeiger verlauten: „Die Besetzer sehen uns als Geisel, um bei der Regierung etwas zu bewirken.“ Sie betonte, das der Kirchenbetrieb durch die Besetzung stark gestört sei und die Besetzer die Kirche immer mehr in Beschlag nähmen. Während der ganzen Besetzung versuchten sich die Kirchenverantwortlichen, als „zwischen die Fronten geraten“ darzustellen, vermieden Gespräche mit den Flüchtlingen und stellten sich auch nicht hinter deren Forderungen. Ballmoos liess sogar verlauten, man habe bei der Polizei angefragt, ob eine polizeiliche Räumung der Kirche möglich sei. So viel zu Schein und Sein weihnächtlicher Nächstenliebe.

Demonstration Fronttranspi

Am 29. Dezember luden die Sans-Papiers zur Pressekonferenz, in welcher sie erneut auf ihre prekäre Lage aufmerksam machten und betonten, dass sie während eines ganzen Jahres andere Wege versucht hätten, jedoch „über den Tisch gezogen“ wurden. Sie riefen zudem für den 3. Januar zu einer Demonstration unter dem Motto „Bleiberecht jetzt! Das Recht auf Hoffnung zurück!“ in Zürich auf. Pünktlich zur Demo gab das Bleiberecht-Kollektiv eine Sonderausgabe der Zeitung „bleiberecht.ch“ heraus. Trotz anhaltender Kälte fand die laute Demonstration in der Zürcher Innenstadt grossen Zulauf. Im Anschluss an die Demo liessen die BesetzerInnen verlauten, die Gesprächsbedingungen Hollensteins erfüllen zu wollen und die Predigerkirche am 4. Januar zu verlassen. Pfarrer Anselm Burr lud die Sans-Papiers bis am 7. Januar in die Kirche St. Jakob am Stauffacher ein.

Enttäuschendes Gespräch mit dem Regierungsrat

Am 5. Januar wurde eine Delegation der KirchenbesetzerInnen von Hollenstein empfangen. Im Gespräch lehnte er jegliche Verbesserung der Nothilfe ab. Als ihn ein Bewohner des Nothilfezentrums „Hammermühle“ im Kemptthal darauf aufmerksam machte, dass sich leider in seiner Nähe kein Migros befinde, brüstete sich Hollenstein, er habe persönlich die Initiative ergriffen und für die 91 Personen im Zentrum drei Fahrräder (!) anschaffen lassen, damit sich die weit weg liegende Migros besser erreichen liesse. Hinsichtlich der Härtefälle versprach Hollenstein die Einsetzung einer Härtefallkommission, jedoch ohne einen konkreten Zeitplan zu nennen und sich zu deren Kompetenzen zu äussern. Eine allfällig eingesetzte Kommission müsste weitreichende Kompetenzen wie bspw. für die Definierung klarer, verbindlicher Richtlinien für die Bewertung von Härtefällen haben, damit sie eine tatsächliche Verbesserung in der Zürcher Asylpolitik darstellen würde. Härtefallkommissionen existierten bislang in Basel, Luzern und Neuenburg. Diese haben zwar keine Entscheidungsbefugnisse, jedoch aber die Möglichkeit, bei den zuständigen kantonalen Behörden Empfehlungen und Anträge einzureichen.

Hollenstein erwähnte ausserdem in der Medienkonferenz nach dem Gespräch, dass sämtliche abgelehnten Härtefallgesuche erneut geprüft würden. Flüchtlinge, die bereits fünf Jahre in der Schweiz leben, können sich nun also vage Hoffnungen machen, mittelfristig als Härtefall anerkannt zu werden. Jene jedoch, welche noch keine fünf Jahre in der Schweiz sind, müssen sich erst noch eine Weile lang illegal durchschlagen, bis sie überhaupt erst ein Härtefallgesuch stellen können. An der im kantonalen Vergleich äusserst restriktiven Bewilligungspraxis von solchen Gesuchen will Hollenstein gegenwärtig nichts ändern, weshalb wohl auch eine erneute Prüfung der Gesuche nicht viel nützen wird.

Pressekonferenz Hollenstein

Die Sans-Papiers kritisierten in einer Medienmitteilung indes, dass sich Hollenstein hinter dem Migrationsamt verstecke und seine politische Verantwortung nicht wahrnehme. In Interviews zeigten sich die Sans-Papiers enttäuscht vom Gespräch mit Hollenstein. Sie hatten sich vor allem auch positive Veränderungen in ihrem harten Alltag unter dem Nothilferegime erhofft. Am 7. Januar zogen die Sans-Papiers aus der Kirche St. Jakob aus und erklärten ihre Aktion nach langen Diskussionen für beendet. Viele von ihnen kehrten nach 19 anstrengenden Tagen schliesslich in die Nothilfeunterkünfte zurück. Vorbei ist ihr Kampf damit aber nicht. Solange sich keine Verbesserungen in ihrem Alltag materialisieren und sie weiter mit leeren Versprechen vertröstet werden, ist mit Protest der betroffenen MigrantInnen zu rechnen. In den kommenden Wochen werden weitere politische Schritte beraten. Parallel dazu sind zahlreiche Veranstaltungen in der ganzen Schweiz geplant und die Produktion eines rund halbstündigen Dokumentarfilms zur Kirchenbesetzung sollte bis Mitte Februar abgeschlossen sein.

Zusätzliches

Bisherige Ausgaben der Kampagnen-Zeitung „bleiberecht.ch“ [als PDF]:
Frühling 2008 / Sommer 2008 / Herbst 2008 / Sonderausgabe Januar 2009

Solidaritätserklärungen im Rahmen der Kirchenbesetzung:
Fachgruppe Asyl- und Migrationsrecht / PolitikerInnen aus SP, Grüne, CSP und AL / Fraktionserklärung SP, Grüne, AL

Migros-Gutscheine tauschen:
Jeden Dienstag von 11-14 Uhr im Flüchtlingscafé im Infoladen Kasama (Militärstr. 87a, Zürich) oder via Anwaltskollektiv bestellen.

Links:
Bleiberecht-Kollektiv Zürich / Bleiberecht-Kollektiv Bern / Solidarité sans Frontières / a-films / Merkblätter für Asylsuchende, Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene

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Zürcher Kirchenbesetzung - zu Gast in Basel

 

m IGA-Café am Do, 12. Feb. 09 um 19 Uhr, Oetlingerstr. 74, Basel

 

Berichte, Kurzfilme und Diskussion

 

Es war nicht das erste Mal, dass Sans-papiers über Weihnachten in Zürich eine Kirche besetzten. Schon in den Jahren zuvor taten sich Sans-papiers zu solchen Aktionen zusammen und suchten anschliessend das Gespräch mit dem zuständigen Regierungsrat. Die Medien berichteten nur spärlich. So konnte kaum politischer Druck aufgebaut werden, und die Gespräche mit der Regierung verliefen im Sand. Diese Weihnacht war es anders: Mehr als zwei Wochen hielten Besetzung und Medienberichte an. Die Interviews mehrerer Sans-papiers rüttelten die Öffentlichkeit wach. „Am 19. Dezember gegen 13.30 Uhr kamen mehr als 150 Personen in die Predigerkirche und erklärten sie für besetzt, drei zentrale Forderungen liegen der Aktion zugrunde: Eine menschliche Umsetzung der Härtefallverfahren für abgewiesene AsylbewerberInnen, eine Regularisierung des Aufenthalts für alle, die hier in der Schweiz wohnen und arbeiten, sowie die Aufhebung des Arbeitsverbots für abgewiesene Asylsuchende.“ (Aus der Sonderausgabe Bleiberecht.ch vom 3.1.09).

 

Weshalb erregte diese Kirchenbesetzung so viel öffentliche Aufmerksamkeit und wie soll es weitergehen? Dazu berichten Zürcher AktivistInnen am IGA-Café.

Eben ist ein 30-minütiger Film zur Kirchenbesetzung erschienen.