[K]: Bericht vom heutigen Gerichtsprozess gegen vermeintliche*n Hausbesetzer*in

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Zum Hintergrund: Der heutigen Gerichtsverhandlung ging ein Strafbefehl wegen Hausfriedensbruch  gegenüber dem*der Angeklagten voraus, welcher von der Richterin Roß erlassen wurde. Darin sollte der*die Angeklagte mit 30 Tagessätzen `a 30 € bestraft werden zuzüglich anfallender Kosten. Dabei wurde dem*der Angeklagten vorgeworfen am 2.3.12 in ein Gebäude der Deutz AG eingedrungen zu sein und dieses erst am nächsten Tag wieder verlassen zu haben. Gegen den Strafbefehl wurde Widerspruch eingelegt, sowie die Wiedereinsetzung des Verfahrens in den vorherigen Stand beantragt. Daraufhin wurde der*die Angeklagte am Donnerstag den 21.2.2013 zur  Hauptverhandlung geladen.

 

Der Prozess:

 

Die Hauptverhandlung begann nach den üblichen Vorkontrollen am Eingang des Gerichts um 11 Uhr im Sitzungssaal 247. Neben Staatsanwältin und Richterin erschienen etwa ein Dutzend kritische Prozessbeobachter*innen, die auf den Zuschauer*innensitzen Platz nahmen. Auf der Anklagebank saßen  der*die Angeklagte selbst und sein*ihr Rechtsbeistand..

Noch während der*die Angeklagte damit beschäftigt war sich sein Platz für eine angemessene Verteidigung einzurichten, wurde er von Richterin Roß mit Fragen zu seiner Person belästigt.  Scheinbar wollte die Richterin den*die Angeklagten schnellst möglichst verurteilen ohne dessen Rechte zu achten und ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen. Doch ein gewohntes aburteilen von Angeklagten sollte dieses mal nicht einfach hingenommen werden.  Die drängelnden Fragen ignorierte der*die Angeklagte und verwies auf die Notwendigkeit, seinen*ihren  Platz für eine angemessene Verteidigung einrichten zu müssen.

Noch vor der Feststellung der Anwesenheit aller Prozessbeteiligten stellte der*die Angeklagte  einen Antrag auf die Zulassung seines*ihres Rechtsbeistandes. Dieser Antrag wurde von Richterin Roß mit der Begründung zurückgewiesen, dass dem beantragten Rechtsbeistand nicht über ausreichend Kenntnisse nachzuweisen sind. Außerdem hatte der beantragte Rechtsbeistand nicht das Aktenzeichen des Prozesses, in dem er bereits erfolgreich als Rechtsbeistand fungierte, auswendig im Kopf. Auf diese fatale Entscheidung der Richterin legten sowohl der*die Angeklagte, als auch der potenzielle Rechtsbeistand Beschwerde ein. Außerdem wurde ein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens  bis zur Entscheidung des Beschwerdegerichts beantragt, sowie Kopien der Verfahrensakte zu bekommen.
Von den Einschüchterungsversuchen seitens der Richterin durch mehrmalige Versuche die Anträge und Beschwerden zu unterbrechen und mit uninteressantem Gelaber zu übertönen, sowie die Redefreiheit zu beschneiden, ließen sich Rechtsbeistand und Angeklagte*r nicht beeindrucken. Entgegen ihrem Widerstand wurden Anträge und Beschwerde gestellt.

Nach  5 min. Pause wurde der Antrag auf Aussetzung von der Richterin abgelehnt, mit der fehlerhaften Begründung, dass die Ablehnung des Verteidigers nicht gesondert angefochten werden könne.
Daraufhin beantragte der*die Angeklagte ein Ablehnungsgesuch, in dem begründet wurde weshalb die Richterin dem*der Angeklagten gegenüber befangen ist. Außerdem wurde dabei die Justiz als Fließbandjustiz kritisiert, in welcher die Richter*innen nur Interesse darin haben Angeklagte im 15 min. Takt als Objekte abzuurteilen. Zudem wurde erläutert wie Richterin Roß deutlich machte, dass sie kein großes Interesse daran hat, dass der*die Angeklagte seine*ihre Rechte wahrnimmt oder dass sie selber ihrer Fürsorgepflicht nachkommt.

Bis dahin wirkten Richterin und Staatsanwältin  überfordert mit der offensiven Prozessführung des*der Angeklagten. Regelmäßig fiel auf, dass sowohl Richterin als auch Staatsanwältin in diesem Rahmen die rechtliche Situation nicht mehr einschätzen können. Zu träge ist ihr Hirn geworden nachdem jahrelang beinahe jeder Prozess gleich verläuft, ohne jeglichen Widerstand gegen ihre schwachsinnigen Anweisungen. Außerdem fiel Richterin Roß mit Zitaten auf wie: „gehen Sie raus, wenn Sie den Mund nicht halten können“. Sie scheint nicht Interesse an einem fairen Verfahren zu haben, sondern eher gewillt zu sein ein Urteil zu sprechen.

Nach ca. 50 min wurde die Verhandlung unterbrochen und auf 14 Uhr angesetzt, mit dem Vorwand, dass ein Richter für die Entscheidung des gestellten Ablehnungsgesuchs gefunden werden muss. Als um 14 Uhr Prozessbeteiligte und Zuschauer*innen den Sitzungssaal betraten, verkündete die Richterin, dass die Hauptverhandlung vorerst auf unbestimmte Zeit vertagt wurde. Ein Richter für die Entscheidung des Ablehnungsgesuchs konnte bis dahin anscheinend nicht gefunden werden laut Richterin Roß. Wie intensiv Richterin Roß in den 2 Std. nach einem Richter gesucht hat ist sehr fragwürdig, da sie dem Sitzungsplan am Sitzungssaal zufolge bis um 14 Uhr ca. alle 15 min. eine neue Verhandlung hatte.

Über dieses dreiste Vorgehen der Richterin und ihrer durchschaubaren Hinhaltetaktik zeigte sich das Publikum verärgert. Mit Protest verlassen die Leute die genervten Staatsdienerinnen.
Eine Zuschauerin meinte nach dem Prozess: „ Die Richterin scheint zu glauben wir hätten nichts besseres zu tun als sie dabei zu beobachten, wie sie ihr eigenes Recht bricht, welches an sich schon nicht in unserem Interesse ist. Schließlich stehen jede Menge Häuser leer, obwohl es derzeit ca. 300.000 Obdachlose Menschen in der BRD gibt.“

Fazit:

Abgesehen von dem Zwangscharakter und der Widerlichkeit der ganzen Sache an sich war die Verhandlung  ein Erfolg für den*die Angeklagte*n. Der Richterin war es nicht gelungen in den angesetzten 15min. ihre Fließbandjustiz auszuführen. Stattdessen wurde ihr offensiv begegnet und nach ca. 50 min. Verhandlung und 2 Std. Unterbrechung kam es zur Vertagung der Hauptverhandlung auf unbestimmte Zeit.
„Bis jetzt ist es der Richterin noch nicht einmal gelungen die Anwesenheit der Prozessbeteiligten festzustellen. Weder die Angaben zu meiner Person  wurden befragt, noch konnte die Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft verlesen werden.“ so der*die Angeklagte nach der Verhandlung.

Der nächste Prozesstag steht noch aus. Haltet die Augen auf und achtet auf Ankündigungen!
Besucht den Prozess als kritische Beobachter*innen.

Gerichte sind zum Essen da!

Weitere Infos: squatted.blogsport.eu

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nach ner gut durchdachten prozessführung. weiter so!

 

mampf