Einkesselung durch Polizei vor Gericht

Erstveröffentlicht: 
25.10.2012

Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart wird seit Donnerstag das Vorgehen der Polizei während einer Großdemonstration gegen Rechtsextreme im vergangenen Jahr in Heilbronn verhandelt. Fünf Kläger wollen erreichen, dass ihre vorübergehende Festnahme als rechtswidrig eingestuft wird.

 

Am 1. Mai 2011 hatten sich rund 1.000 Rechtsextreme in Heilbronn zu einem Aufmarsch versammelt. Dagegen hatten Gewerkschaften, Kirchen, Parteien und andere Institutionen mit einer großen Demonstration protestiert. Andere Gruppierungen, die sich zu einem bürgerlich-linken Lager zählen, hatten gegen den Aufmarsch der Rechten nicht nur demonstrieren, sondern ihn möglichst auch verhindern wollen. Um Ausschreitungen zu unterbinden, hatte die Polizei Gegendemonstranten und Autonome am Hauptbahnhof eingekesselt.

 

Kläger bewerten Einkesselung als Freiheitsberaubung

 

Dieses Vorgehen bewerten die Kläger als Freiheitsberaubung. Sie hätten nichts mit den Autonomen zu tun gehabt und seien trotzdem ohne Essen, Trinken und ärztliche Versorgung festgehalten worden. Die Vertreterin des Landes Baden-Württemberg argumentiert dagegen, die Festgehaltenen hätten gehen können, wenn sie sich an einer Kontrollstelle hätten durchsuchen lassen. Ob ein Kontrollpunkt ausreichend war, oder ob die Eingekesselten faktisch keine Chance hatten, aus dem Kessel zu entkommen, soll jetzt das Gericht beurteilen.

 

Ursprünglich sollte die Entscheidung an diesem Freitag bekannt gegeben werden. Den Anwälten der Kläger wurde jedoch eine DVD mit Polizeivideos zugestellt, die sie noch auswerten wollen. Ein neuer Termin für die Urteilsverkündung steht nach Angaben einer Gerichtssprecherin noch nicht fest. Eine Entscheidung solle jedoch noch in diesem Jahr fallen.

Zeige Kommentare: ausgeklappt | moderiert

Was soll das denn bedeuten? Autonome dürfen also eingekesselt werden, Normalos nicht.

Guter Demonstrant, böser Demonstrant.

Purer Schwachsinn. 

Ich war im Gerichtssaal und hab die Verhandlung verfolgt. So eine Aussage seitens der Kläger hab ich nicht gehört, hätte mich auch gewundert. Glaub nicht alles was in der Zeitung steht. Außerdem: Wie erkennt man "Autonome"? Ach richtig, tragen alle schwarz...