[S] Zweiter Verhandlungstag und Urteilsverkündung im Verfahren gegen Smily

Verhandlungspause

Heute fand vor dem Landgericht Stuttgart der zweite Verhandlungstag im Verfahren gegen den RASH Aktivist Smily statt. Der Gerichtssaal war für die über 50 ProzessbeobachterInnen deutlich zu klein, so dass ein Teil vor der Tür warten musste. Nach einer Zeugenvernehmung wurde die Beweisaufnahme geschlossen und Staatsanwaltschaft und Verteidigung hielten ihre Plädoyers. Das Gericht verwarf in seinem Urteil die Berufung als unbegründet und beschloss die „Haftfortdauerentscheidung“ aufrecht zu erhalten. Rund um das Gericht kam es anschließend immer wieder zu Solidaritätsbekundungen, die aus dem Gebäudekomplex von Smily beantwortet wurden.

 

„Für mich war das belanglos“ (D.H.)

Der für heute erneut geladene Zeuge D.H., der der vorherigen Vorladung nicht gefolgt war, konnte wenig Neues vorbringen. Das einzige, was er bestätigen konnte, und was die zuvor vernommenen Zeugen abgestritten hatten, war die Tatsache, dass auch Smily von den anderen angegriffen wurde und auch die anderen auf ihn losgegangen waren. Demnach äußerte er, Janko L. sei aufbrausend gewesen und hätte vonseiten des Zeugen D.H. zurückgezogen werden müssen. Nach seiner Vernehmung wurde die Beweisaufnahme geschlossen. Das Gericht stellte abschließend noch fest, dass keines der „Opfer“ Strafantrag gestellt hatte.

 

Die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft gab offen zu verstehen, dass er auf Biegen und Brechen den vernommenen Belastungszeugen Glauben schenken wollte. Die widersprüchlichen Aussagen der Zeugen erklärte er damit, dass die Zeugen sich „offensichtlich nicht abgesprochen“ hatten und doch aber „glaubhaft“ gesprochen hätten, vor allem Thilo St., der auch darauf hinwies, mehrmals von Smilys Umfeld bedroht worden zu sein, und deshalb nun in Angst leben zu müssen. Er resümierte in ihrem Plädoyer „dass das Urteil vom Amtsgericht aufrecht zu erhalten“ sei, forderte allerdings für den Vorwurf der Körperverletzung zehn Monate Haft zu verhängen.

 

Der Verteidiger führte aus, dass die belastenden Aussagen widersprüchlich seien und alle dasselbe andeuteten, nämlich eine grundlose Schlägerei. Aus dem Nichts heraus soll Smily die Schlägerei mit den Leuten begonnen haben, von denen er nur eine Person zuvor kannte. Schließlich fasste der Verteidiger zusammen: „Das sind keine Geschichten, die das Leben schreibt – das sind Geschichten, die Zeugen erzählen.“ Ebenfalls ausführlich ging der Verteidiger auf die Frage der Untersuchungshaft ein. Die anfänglich mit dem Vorwurf der Verdunkelungsgefahr begründete U-Haft, die, nachdem der Zeuge Janko L. Anfang Februar bei der Polizei erschienen war, und dort aussagte, er fühle sich durch Facebookeinträge aus der Zeit zwischen Weihnachten und Silvester bedroht, verhängt wurde. Nachdem diese Begründung vor dem Amtsgericht nicht mehr haltbar war, wurde der Vorwurf der „Fluchtgefahr“ herangezogen mit der Begründung, Smily würde internationale Postkontakte u.A. nach Kanada pflegen.

 

„Ich habe Sie als eine Person mit verschiedenen Gesichtern kennengelernt“

In ihrem Urteil verwarf das Landgericht die Berufungen als unbegründet. Folglich bleibt die erstinstanzliche Urteilshöhe von zehn Monaten Haft bestehen. In ihrer kruden Urteilsbegründung führt die Richterin aus, dass sie die Ursache für die Schlägerei darin sehe, dass Smily sich „in der Diskussion nicht durchsetzen konnte“ und fügte hinzu „Sie können spontan, ohne Anlass sehr brutal werden.“. Mehrfach forderte Sie die ProzessbesucherInnen ruhig zu sein, da diese bei Ausführungen wie „da rastet einer aus und schlägt mehrere erwachsene Männer zusammen“ protestierten. Bezüglich der Haftfrage beschloss das Gericht diese weiter aufrecht zu erhalten, da sie weiterhin von einer drohenden Fluchtgefahr ausgehe.

 „Freiheit für alle politischen Gefangenen!“

Als Smily abgeführt wurde, riefen etliche der ProzessbesucherInnen lautstark Parolen. Auch vor dem Gerichtsgebäude kam es immer wieder zu Solidaritätsbekundungen, gegen die die anwesende Polizei konsequent einschritt und die sich mit Smily solidarisierenden AntifaschistInnen vom Landgericht zu entfernen versuchte.

Smily grüßte die Leute vor dem Gebäudekomplex mehrfach ebenfalls durch das Zurückrufen von Parolen. Als die Justizvollzugsbeamten und die Polizei merkten, dass sie Smily letztlich nicht ohne Weiteres aus dem Gerichtsgebäude zurück in die JVA Stuttgart-Stammheim bringen könnten, wurde Smily durch einen anderen – eher selten genutzten – Ausgang weggebracht.

Der heutige Prozesstag und die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils zeigen erneut, dass die Stuttgarter Staatsanwaltschaft und die Stuttgarter Gerichte bei politischen AktivistInnen großzügig über Widersprüche in der Beweisführung und entlastende Beweise hinwegsehen. Dass das  Mittel Knast als Strafe in den politischen Urteilen vermehrt zum Einsatz kommt, zeigt ein mal mehr, dass Solidaritätsarbeit notwendig und unabdingbar ist.

 
Solidarität mit Smily!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!

 


 

Weitere Infos zu dem Verfahren:

 

Aufruf zur Prozessbeobachtung

 

Bericht vom ersten Verhandlungstag

 

Erklärung des Solikreises


Gemeinsamer Bericht von RASH Stuttgart und dem Solikreis von der Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht

 

Erlebnisbericht von Smily

 

Interview des Stuttgarter Solikreises mit Smily

 

Bericht von Smily: Stammheim von innen

 

Bericht von der Kundgebung am Tag der politischen Gefangenen

 

Kurzbericht vom Solidaritätsfeuerwerk am 1. Mai in Stammheim mit Bildern

 

Solitracks von XTZ, Derbst One und Wasted Youth

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ein staatsanwalt,der widersprüchliche zeugenaussagen für glaubwürdig hält,weil sie eben widersprüchlich sind-"nicht abgesprochen"-da schnallste nur noch ab-freiheit für smily,deniz und sowieso alle politischen gefangenen!

Nochmals für alle zur Info:

Der Hauptbelastungszeuge heißt Thilo Peter Storz!
Wer ihn mal fragen will, wieso er unseren Genossen Smily falscherweise schwer belastet kann das hier tun:
Adalbert-Stifter-Straße 8

70437 Stuttgart