Bewegung in der Klage gegen Simon Bromma

AK Spitzelklage

Trotz aller staatlichen bzw. polizeilichen Bemühungen ein Vorankommen der Klage gegen den Einsatz eines verdeckten Ermittlers des Landeskriminalamts in der linken Szene in Heidelberg zu verhindern, lassen sich die sieben Kläger_innen nicht beirren und gehen ihrerseits mit den entsprechenden juristischen Mitteln dagegen vor.

 

Als Reaktion auf die unsägliche und juristisch vollkommen haltlose Klageerwiederungen des Regierungspräsidium Karlsruhe/ Landespolizeidirektion wurde nun repliziert, d.h. eine Replik verfasst. Darin wurde der Versuch die Klage für alle Betroffenen, die in der Einsatzanordnung nicht als Zielpersonen klassifiziert wurden, als unzulässig zu erklären entkräftet. Außerdem wurden die inhaltlichen Rechtfertigungsversuche für den Einsatz, die sich von denen in der Einsatzanordnung unterscheiden,  datenschutzrechtlich und inhaltlich widerlegt. Schließlich wurde ein weiteres Mal die vollständige Vorlage sämtlicher Akten, insbesondere der von Simon Bromma verfassten Einsatzberichte, gefordert.

 

Zu diesem Zwecke haben die Kläger_innen nun ein sogenanntes In-Camera-Verfahren angestrengt, in dem das Oberverwaltungsgericht nach Vorlage der Akten (unter Ausschluss von Kläger_innen und Öffentlichkeit) die Rechtmäßigkeit der Sperrung überprüfen muss.

 

Unsere Klage hat Bedeutung für die gesamte linke Szene Deutschlands! Ein Erfolg wird die Anordnung von Spitzeleinsätzen massiv erschweren und aktive Spitzeleinsätze zum Abbruch zwingen. Wir freuen uns über jede Form der Solidarität! Sei es durch Öffentlichkeitsarbeit (Vorträge, die wir bei Euch halten, Flyer oder Solidaritätsbekundungen) Spenden oder durch Tipps zum weiteren Vorgehen.

 

Wir bleiben so lange dabei, bis auch der letzte Aspekt des Spitzelskandals öffentlich gemacht worden ist und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen worden sind.

 

Unten unsere frisch veröffentlichte Presseerklärung mit weiteren Details zur Replik. Gerne stehen wir für weitere Nachfragen zur Verfügung.

 

Außerdem ein Bericht vom Radio Dreyeckland, die wieder Mal die ersten sind, die uns mit Öffentlichkeitsarbeit unglaublich gut unterstützen: http://www.rdl.de/index.php?option=com_content&view=article&id=16100:bet...

 

Presseerklärung des Arbeitskreises Spitzelklage:

Die Replik auf die Klageerwiderung und das „In Camera“-Verfahren

 

Am 16.03.2012 haben die sieben Betroffenen, die gegen den Einsatz eines Verdeckten Ermittlers (VE) des Landeskriminalamtes in Heidelberg klagen, die Replik auf die Klageerwiderung der Rechtsabteilung des Landespolizeipräsidiums nach Karlsruhe geschickt.

 

Mit dieser Klageerwiderung versucht die Polizei, die Klage der sechs nicht als „Zielperson“ definierten Kläger_innen als unzulässig abzuschmettern. Bestritten wird, dass der Verdeckte Ermittler Simon Bromma in seiner Funktion als Polizist an sich schon eine polizeiliche Datenerhebung verkörpert. Weder E-Mail-Kontakt noch sonstige Kommunikationsdaten wie Telefonnummern, Adressen u. ä. sind demzufolge nach Ansicht der Sicherheitsbehörde eine „Erhebung persönlicher Daten“. Ebenso wenig will die Behörde die vom VE bei seiner Enttarnung erwähnten „Personalakten“, die er über sämtliche Menschen angelegt hatte, von denen er nach eigenen Angaben mehr als den Vornamen wusste, als Datenerhebung in ihrem Sinne gelten lassen. Dabei ist sogar in der Einsatzanordnung als Teilziel ein „Aufhellen“ der linken Szene angegeben, das ohne personenbezogene Daten einer Vielzahl von Menschen (aber in jedem Falle von mehr als den vier Ziel- und Kontaktpersonen) nicht möglich wäre.

Die Dreistigkeit beim Umgang mit der Privatsphäre, die von der politischen Polizei an den Tag gelegt wird, konkretisiert sich in dem Satz:

 

„Hier ist darauf hinzuweisen, dass es ausschließlich die Entscheidung des Klägers war und ist, mit welchen Personen er in Kontakt tritt.“

 

Legitimiert werden soll der Einsatz durch eine im Bundesland Baden-Württemberg zu beobachtende „Zunahme politisch motivierter Kriminalität“ von linker Seite („PMK-Links“) im Jahre 2009, das Jahr des NATO-Gipfels. Auffällig ist dabei, dass die erwähnten Delikte zum Großteil niedrigschwellige Sachbeschädigungen sind, die in keinem Falle schwerwiegend genug sind, einen Grundrechtseingriff solchen Ausmaßes zu rechtfertigen. Konkrete Zahlen für die Region Rhein-Neckar-Kreis, dem offiziell festgeschriebenen Einsatzbereich des Verdeckten Ermittlers, werden dem Gericht nicht einmal vorgelegt.

 

Die vermeintlich „eskalative Zuspitzung“ zwischen rechter und linker Szene wird im Gegenteil nur mit acht geplanten Veranstaltungen (ca. 50 Kilometer von Heidelberg entfernt) begründet, von denen sechs von Faschisten initiiert waren und davon wiederum zwei noch nicht einmal stattgefunden haben. Die zu erwartende gewalttätige „Rechts/Links-Konfrontation“ illustrieren sie skandalöserweise mit einem Platzverweis, den Polizeibeamte Angehörigen der rechten Szene am Rande einer linken Demonstration in Sinsheim ausgesprochen haben. Wie dies zu einem Polizeispitzeleinsatz in der linken Szene in Heidelberg führen kann, entbehrt jedweder Logik. Somit hat ein Erstarken der rechten Szene in Sinsheim zu einer Überwachung der gesamten linken Szene in Heidelberg geführt.

 

Einziger Dreh- und Angelpunkt des Begründungszusammenhangs für den Einsatz der Verdeckten Ermittler_innen ist und bleibt der zufällige Fund von sieben „gebrauchsfertigen“ Mollies. Pikant daran ist die Tatsache, dass die durchsuchten Räumlichkeiten im 53 Kilometer von Heidelberg entfernten Helmstadt-Bargen mehrfachen Angriffen der örtlichen Neonaziszene ausgesetzt waren und die Mollies unzweifelhaft dem Schutz von Leib und Leben der Bewohner_innen dienen sollten.

 

Einmal mehr hat sich gezeigt, dass die örtlichen Polizeibehörden aus rein antidemokratischer Überzeugung heraus gehandelt haben und nun im Nachhinein versuchen, eine für das „Wohl des Landes“ bedrohliche Gefahrenlage zu konstruieren. Die Kategorisierung in Ziel-, Kontakt- und unvermeidbar betroffene dritte Personen oder nicht betroffene Menschen ist hierbei als willkürlich beziehungsweise als taktisch gewählt einzustufen, da Ziel- und Einsatzbereich der Verdeckten Ermittler_innen unbestreitbar die gesamte linke und politisch aktive studentische Szene Heidelbergs war und ist. Dementsprechend haben alle sieben Klagen dieselbe Berechtigung, auch wenn der Polizeirechtsstaat in „zulässig“ und „nicht-zulässig“ aufspalten will.

 

Der Arbeitskreis Spitzelklage fordert weiterhin die Offenlegung sämtlicher Facetten des widerrechtlich durchgeführten Spitzelskandals! Unter anderem legten die sieben Kläger_innen gegen die vom Innenministerium unter Reinhold Gall (SPD) verhängte Komplettsperrung beziehungsweise großflächige Unkenntlichmachung/Schwärzung der Akten zum VE-Skandal in Heidelberg Widerspruch ein. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mannheim soll in einem "In Camera"-Verfahren, d.h. unter Ausschluss der Öffentlichkeit, gefällt werden und steht noch aus. Eine „Geheimhaltungsbedürftigkeit“ können wir in diesem Zusammenhang an keiner Stelle erkennen.

 

Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Arbeitskreis Spitzelklage | ak-spitzelklage@riseup.net | http://spitzelklage.blogsport.de

 

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"Man darf nicht warten bis der Freiheitskampf Landesverrat genannt wird."

 

Kampf dem Staat mit allen Mitteln!

was aus dem Spitzel Bromma geworden ist?

Ob und wo er sich versteckt hält;
Ob er weiter im Polizeidienst eingesetzt wird;
ob das außerhalb von Bawü ist;
ob das irgendein Innendienst ist, wo er nicht gesehn wird...

Wär ganz intressant zu erfahren, wie die Repressionorgane mit einem Spitzel verfahren, wenn seine Identität "verbrannt" ist.

Das ist doch egal oder?
Ich kenne ihn schon seit früher Jugend Persönlich.


Das was er Beruflich hier gemacht hat finde ich auch sagen wir es mal klar unter aller Sau ABER glaubt mir eins, Persönlich ist er echt ein Super Kerl und man sollte da auf einem Gewissen Niveau bleiben, was ich hier teilweise über ihn lese von wegen man sollte ihn mal besuchen und ...., rechtfertigen doch schon wieder fast so eine Scheiße! Zumal es ein Auftrag war und nicht unbedingt sein Persönlicher wunsch und leider muß man auch bei der Polizei dinge machen die einem gegen den Strich gehen -auch wenn man dies so nicht sagen darf vorallem nicht öffentlich!

Du redest Blödsinn. Simon hat das aus freien Stücken gemacht, niemand hat ihn gezwungen. Und weißt du warum? Weil er ein Arschloch ist.

Danke euch für die tolle Arbeit, die ihr macht! Sicherlich viel viel Bürokratiekram und so weiter, ihr seid nicht zu beneiden. Und die konkreten Erfolge lassen auf sich warten, wenn es überhaupt etwas gibt. Und überhaupt dieses sich doch einlassen müssen auf den bürgerlichen Rechtstaat, den man ja eigentlich überwinden will - kenne das aus anderen Klagen, die nur geführt werden, um die Bedingungen für die eigene Arbeit zu verbessern. Es bleibt notwendig, wir müssen es so schwer und ungemütlich wie möglich machen Spitzel einzusetzen.

 

Danke! Macht weiter! 

Solidarische Grüße aus Hamburg.