Freie Antonia spart sich 11.000 euro

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Der Gebührenbescheid der Polizei Freiburg für die Kosten des Polizeieinsatztes zur Räumung des besetztes Hauses Freie Antonia ist rechtswidrig. Die Kosten der Räumung, insgesamt über 11.000 euro, sind damit vom Tisch. Am 15.Mai 2009 war das Wohn- und Kulturprojet „Freie Antonia“ in Freiburg besetzt wurden. Bereits am 19.05.2009 wurden 45 AktivistInnen aus dem Haus unter massiven Polizeiaufgebot geräumt. In Folge erhielten die Betroffenen Strafbefehle wegen Hausfriedensbruch. Diese wurden, nachdem der Eigentümer den Strafantrag zurücknahm, von der Staatsanwaltschaft zurückgezogen und die Verfahren eingestellt.

 

Die Freiburger Polizei verschickte jedoch ein Jahr später "Gebührenbescheide" und wollte von jedem Betroffenen 260 euro für den Polizeieinsatz. Die Kosten wären durch das Wegtragen und den Transport zum Polizeirevier entsstanden. Für die AktivistInnen der Freien Antonia wären damit insgesamt über 11.000 Euro fällig gewesen. Die eingelegten Widersprüche wurden von der Polizeidirketion als unbegründet zurückgewiesen und dem Regierungspräsidium Freiburg vorgelegt. Ein Widerspruch wurde mit anwaltlicher Hilfe als Musterverfahren geführt.

 

Am 25.02.2011 wurde nun nach über einem halben Jahr die Entscheidung des Regierungspräsidium zugestellt: der Kostenbescheid ist rechtswidrig und die Polizeidirektion muss die Kosten des Verfahrens tragen. Die Entscheidung enthält keine Begründung. Die Anwältin hatte zuvor argumentiert, dass der Polizeieinsatz zur Strafverfolgung durchgeführt wurde, da sich gegen alle Ermittlungsverfahren anschlossen. Für Polizeikosten ist aber im Strafverfahren kein Raum. Letztlich sind die Gründe egal, auf jeden Fall können die über 11.000 euro sinnvoller verwendet werden, als zur Finanzierung des Repressionsapperates.

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Nachdem die besetzte Antonia von den Bullen geräumt worden war, gab es am 20. Mai 2009 eine Demonstration in der Freiburger Innenstadt. Nazis griffen die Demo auf Höhe der Universität an, einer zückte ein Messer und attackierte mit über dem Kopf erhobener Klinge Linke. Das Verfahren gegen einen wurde eingestellt, der Nazi Dennis Wieland (rechts) sitzt zur Zeit wegen anderer Delikte im Knast. Christian Wiersdorff, geboren am 27.12.1974 (2. von rechts), und der versuchte Messerstecher Christian „Bomber“ Hafner, geboren am 01.08.1981 (ganz rechts), beide Metzger und beide wohnhaft in der Meersburger Straße 29 in Friedrichshafen wurde dafür am 8. Februar vor dem Amtsgericht Freiburg der Prozess gemacht. Obwohl sie geständig waren, wurde das Verfahren eingestellt, da sie wegen des Messerangriffs zu „höchstens zwei Monaten“ verurteilt worden wären und noch weitere Verurteilungen auf sie warten. Die faschistische Motivation des Angriffs wurde wie bei deutschen Gerichten üblich kaum thematisiert.

 

Quelle: Autonome Antifa Freiburg