[OS] 3 Monate fürs Schubsen von Cops?! Infoveranstaltung

Die Qual der Wahl

Im Rahmen der Vortragsreihe "Die Qual der Wahl" des Cafe Resistance findet am 15.08 der erste Vortrag statt. Am 29.05.2017 wurde das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften verkündet. Es beinhaltet neben einer drastischen Verschärfung der Paragraphen 113 und 125a StGB eine Neufassung des Paragraphen 114 StGB.

 

Paragraph 113 bezieht sich dabei auf 'Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte'. Wer in Zukunft gegen einen Amtsträger der Polizei bzw. einen Soldaten der Bundeswehr bei Räumungen, Festnahmen etc. Widerstand leistet, muss mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Die Neufassung des Paragraphen 114 bezieht sich auf sogenannte 'tätliche Angriffe' gegen Amtsträger. Ausreichend für einen solchen 'tätlichen Angriff' ist dabei bereits das Schubsen eines Polizeibeamten etwa bei Demonstrationen oder anderen Situationen, in denen Körperkontakt mit Amtsträgern Gang und Gebe ist. Verstöße gegen Paragraph 114 werden künftig ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sanktioniert. In Paragraph 125a wurde schließlich eine Verschärfung erwirkt, die sich auf 'Landfriedensbruch' bezieht. Dieses Vergehen ist bei Aktionen, die aus Gruppen heraus passieren der übliche Anhang in der Strafverfolgung und landet nicht selten in Anklageschriften, welche aus Beteiligung an Demonstrationen resultieren.
Neben weiteren Gesetzesverschärfungen gibt es auch sehr relevante Veränderungen im Strafverfahrensrecht (beispielsweise Erscheinenspflicht für Zeugen bei der Polizei, der Einsatz von Staatstrojanern der Polizei u.a.).
Am Dienstag, den 15. August 2017 wird ab 19:00 Uhr Rechtsanwalt Thilo Schäck (Fachanwalt für Strafrecht) im Rahmen des Café Résistance zu den Änderungen referieren und einige Verhaltensempfehlungen aussprechen. Hierzu laden wir euch herzlich ein.