Gerichtsverhandlung gegen einen Bewohner des Wagenkollektivs „Kommando Rhino“

Kommando Rhino

Pressemiteilung vom 23.06.2010
Nach der Gerichtsverhandlung der Schattenparker vom 29.03.2010 wegen „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“ steht nun auch ein Bewohner vom Wagenkollektiv „Kommando Rhino“ am 24. Juni wegen einer Spontan-Demonstration am 17.12.2009 vor Gericht. Auch hier lautet die Anklage „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“. Rausgepickt wurde diese Person, weil sie durchs Mikrofon ihre Meinung äußerte und BesucherInnen des Weihnachtsmarktes über den aktuellen Stand und den Verbleib des „Kunst-, Kultur- und Wagenkollektivs Kommando Rhino“ informierte und das Vorgehen der Stadt offen kritisierte.

 

Die Absurdität jedes dieser Verfahren der jüngsten Vergangenheit (KTS und Schattenparker) ist offensichtlich. Worin dieses Verfahren sich jedoch zu den bisherigen unterscheidet, ist, dass in den Letzten Fällen immer die Vorstände der Projekte angeklagt wurden. In dieser Sache ist kein offizieller Vorstand eines Vereins angeklagt sondern vollkommen willkürlich eine einzelne Person herausgegriffen worden.

 

Die repressive Line der Stadt Freiburgs kriminalisiert schon im Vorfeld ohne jegliche Vereinsbildung des Kollektivs „Kommando Rhino“ einzelne Menschen für das Handeln von SympathisantInnen und BewohnerInnen. Eine weitere Kommunikation zwischen Rhino und der Stadt ist damit stark gefährdet. Anhand dieser Phase schwindet unser Vertrauen, mit der Stadt eine konstruktive Lösung zu finden.

 

Dieser Einschüchterungsversuch ist eine Lachnummer!
Kriminalsiert werden einzelne, gemeint sind wir alle!

 

Kommt zur Lach- und Sachparade gegen Repressionen –
  für freie Meinungsäußerung
am 24.06.2010 um 13 Uhr zum Holzmarkt!


Verhandlung am 24.06.2010 um 13.30 Uhr ,
Amtsgericht Freiburg am Holzmarkt 2, Saal 6, 2. OG


Wagenkollektiv Kommando Rhino
rhino.blogsport.de



Freispruch der Schattenparker:
http://linksunten.indymedia.org/de/node/18526

KTS-Vorstände werden kriminalisiert:
http://linksunten.indymedia.org/de/node/1738

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Das Amtsgericht Freiburg hat erstmals einen Angeklagten wegen einer unangemeldete Demonstration verurteilt. Das Gericht sah in ihm den Verantwortlichen für die Proteste einer Gruppe von Wagenburglern im Dezember 2009 rund um den Weihnachtsmarkt.

 

Der 27-Jährige muss 30 Tagessätze zu zehn Euro zahlen. Er hat laut Gericht gegen das Versammlungsgesetz verstoßen, weil er der Verantwortliche für eine Demo auf dem Weihnachtsmarkt gewesen sei. Wagenburgler hatten im Dezember friedlich gegen einen Beschluss des Gemeinderats protestiert.

Zwar sei es in der linksalternativen Szene Praxis, Demonstrationen nicht anzumelden, erklärte Richterin Birgitta Stückrath. Dieser Verstoß gegen das Versammlungsgesetz sei aber dennoch nicht akzeptabel.

In den Abendstunden des 17. Dezembers versamsich Wagenburg-Unterstützer mit Transparenten und Lautsprechern in der Innenstadt versammelt, um gegen eine Entscheidung des Gemeinderates zu protestieren: Der hatte beschlossen, das M1 genannte Eingangsgrundstück in den Stadtteil Vauban zu verkaufen. Auf der Fläche stehen die Wagen des "Kommando Rhino"; die Bewohner befürchteten eine bevorstehende Räumung.

Rund 50 Personen seien ab 19 Uhr eine gute Stunde lang über den Weihnachtsmarkt, durch die Innenstadt und schließlich ins Quartier Im Grün gezogen, schilderten drei als Zeugen geladenen Polizeibeamten die Demonstration. Der ihnen persönlich bekannte Angeklagte sei dabei als eine Art Organisator aufgetreten, er habe in Lautsprecherdurchsagen mehr Wagenburgplätze gefordert und den Verlauf der von ihm als "Spontandemo" bezeichneten Veranstaltung vorgegeben. Ein Polizist sagte aus, seine Versuche, mit dem Angeklagten Kontakt aufzunehmen, seien durch andere Demonstranten verhindert worden, die ihn mit Transparenten abgeschirmt hätten. Die gesamte Veranstaltung sei aber trotzdem "absolut friedlich" verlaufen.

 

Der Angeklagte schwieg während der gesamten Verhandlung zu den Vorwürfen. Seine Verteidigerin Angela Furmaniak verwies darauf, dass es in Freiburg jahrelang keine Ermittlungsverfahren bei friedlichen Versammlungen gegeben habe und regte eine Einstellung des Verfahrens gegen ihren nicht vorbestraften Mandanten an. Dem stellte sich auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft nicht grundsätzlich entgegen, forderte als Bedingung vom Angeklagten aber "ein Geständnis und Einsicht". Dem schloss sich auch die Richterin an.

Der Angeklagte machte aber weiterhin von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und gab keine Erklärungen ab. Richterin Stückrath folgte daraufhin dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte ihn zu 30 Tagessätzen. Er habe eindeutig als Leiter der unangemeldeten Versammlung fungiert. Da diese offensichtlich geplant gewesen sei, handele es sich auch nicht um eine sogenannte Spontandemonstration, die nicht angemeldet zu werden braucht.

Die Teilnahme an einer Versammlung ist geschützt; sei sie angemeldet oder nicht. Strafbar machen sich aber Organisatoren und Leiter einer Demo, wenn sie diese nicht anmelden. Vertreter der linken Szene in Freiburg verzichten häufig darauf, weil sie die Zusammenarbeit mit Polizei und Behörden ablehnen.

 

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bitte was, 30 Tagessätze?

Die spinnen die Römer ! Wenn schon dann gleich die ganze Gruppe als kriminelle Vereinigung brandmarken und als solche komplett anklagen (sonst gibt es ja keine Gruppenstrafen).

*kopfschüttel ...