"Schattenparker" erreichen Freispruch vor Gericht

Erstveröffentlicht: 
31.03.2010

"Schattenparker" erreichen Freispruch vor Gericht

Richterin verneint Verstoß gegen das Versammlungsgesetz / Auch Staatsanwaltschaft ist gegen Vollstreckung der Strafbefehle.

Das Amtsgericht Freiburg hat zwei ehemalige Vorstände des Vereins "Schattenparker" freigesprochen. In einem Strafbefehl war der 29-jährigen Frau und dem 38-jährigen Mann vorgeworfen worden, für eine unangemeldete Demonstration der Wagenburgler-Gruppe "Schattenparker" im Juni 2009 in der Freiburger Innenstadt verantwortlich zu sein. Dagegen hatten sie Widerspruch eingelegt. Es gebe keine Beweise, dass die beiden Angeklagten Veranstalter oder Leiter der Demonstration gewesen seien, entschied Strafrichterin Lempfert – nur in diesem Fall hätten sie gegen das Versammlungsgesetz verstoßen.


Die beiden Angeklagten schwiegen zu den Vorwürfen – wie schon am ersten Verhandlungstag (die BZ berichtete). Zu Beginn des Fortsetzungstermin verlas aber Verteidigerin Furmaniak eine Erklärung ihrer Mandantin, in der diese erklärte, der Schattenparker e.V. sei nicht identisch mit der gesamten Wagenburgler-Gruppe Schattenparker. Der Verein sei lediglich gegründet worden, um der Stadt Freiburg einen "Verhandlungspartner in eingetragener Form" für die Gespräche über ein Mietgrundstück für die Wohnwagen zur Verfügung zu stellen. Entscheidungen, die die ganze Gruppe betreffen, würden dagegen in einem Plenum getroffen, an dem die Platzbewohner und auch Unterstützer teilnehmen könnten.

Diese Sicht bestätigte im Wesentlichen auch die als Zeugin geladene Altstadträtin Renate Bert, die die Wagenbewohner bei ihrer Suche nach einem Grundstück unterstützt und auch die Gespräche mit der Stadt begleitet hatte. Sie habe eine "sehr positive Einstellung zu den Schattenparkern und dem Wohnen in Wagen allgemein", erklärte die Architektin vor Gericht. Dass es einen eingetragenen Schattenparker-Verein gebe, sei ihr aber neu gewesen; sie habe nur Diskussionen im Plenum auf dem Wagenplatz miterlebt.

In seinem Plädoyer folgte schließlich auch der Staatsanwalt dieser Argumentation: Es gebe keine "tatsächlichen Belege", dass die beiden Angeklagten die unangemeldete Demonstration selbst veranstaltet hätten, sie seien also freizusprechen. Dem schloss sich die Richterin an. Zwar hätte die Gruppe der Schattenparker auf Plakaten und im Internet zu der Demo aufgerufen – "aber eine Gruppierung kann sich nicht strafbar machen." Und wer für die Plakate und Aufrufe im Netz tatsächlich persönlich verantwortlich sei, habe die Polizei nicht ermittelt.

 

 

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