Wagenburgler vor Gericht

Schattenparker bringen am Gerichtsgebäude ein Protesttransparent an
Erstveröffentlicht: 
11.03.2010

Wagenburgler vor Gericht

Wegen einer nicht angemeldeten Demonstration sollten sich zwei Vorstände des Vereins Schattenparker verantworten.


Das Recht, sich zu versammeln, ist grundgesetzlich geschützt. Geplante Demos müssen aber angemeldet werden, sonst verstoßen die Organisatoren gegen das Versammlungsgesetz. Genau das wirft die Freiburger Staatsanwaltschaft den Vorständen des Vereins Schattenparker vor, die im Juni eine unangemeldete Demonstration veranstaltet haben sollen. Gestern wurde nun verhandelt – und protestiert.
Schattenparker nennt sich eine Freiburger Gruppe von Wagenburglern. Am 6. Juni 2009 hatten ihre Mitglieder und Unterstützer mit einer nicht angemeldeten "Schampus-Sekt-und-Kaviar-Parade" in der Innenstadt gegen eine Gebührenforderung der Stadt protestiert. In Freiburg werden Demonstrationen der links-alternativen Szene häufig nicht angemeldet, weil die Veranstalter Konsequenzen fürchten oder die Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen ablehnen.

Als Folge des Protestzugs im Juni erhielten die drei Vorstände des Schattenparker-Vereins Strafbefehle über jeweils 15 Tagessätze à 15 Euro; dagegen legten sie Widerspruch ein. Zur gestrigen Verhandlung erschienen nun zwei Angeklagte – das Verfahren gegen den dritten findet später statt, weil er sich im Ausland aufhält – mit vielen Unterstützern vor und im Amtsgericht am Holzmarkt. Der Verhandlungssaal, in den auch eine Schulklasse ihren Gemeinschaftskundeunterricht verlegt hatte, war schon vor Beginn überfüllt; vor dem Gerichtsgebäude wurde mit Transparenten gegen das Verfahren protestiert. Die beiden nicht vorbestraften Angeklagten, eine 29-jährige Frau und ein 38-jähriger Mann, äußerten sich in der Verhandlung nur zu ihrer Person; zur Sache verweigerten sie die Aussage.

Ein als Zeuge geladener Beamter des Staatsschutzes erläuterte daraufhin, wie er "im Rahmen der Internetauswertung" festgestellt habe, dass unter anderem auf den Netzseiten der Schattenparker sowie auf Flugblättern und Plakaten zu der Demonstration aufgerufen wurde. Da seiner Behörde die Existenz des Schattenparker-Vereins bekannt gewesen sei, habe er über das Vereinsregister die drei Vorsitzenden als Veranstalter ermittelt.

Dieser Schlussfolgerung widersprach Angela Furmaniak, die Verteidigerin der Angeklagten. Der Verein sei als Vertragspartner der Stadt Freiburg gegründet worden, um einen Mietvertrag über das Wagenburg-Grundstück abschließen zu können. Er sei aber keineswegs identisch mit der Gruppe der Wagenburgler und nicht verantwortlich für den Protestzug. Laut dem Protokoll einer Mitgliederversammlung seien die Vorsitzenden außerdem bereits knapp einen Monat vor der Demonstration "wegen der unsicheren Zukunftslage" zurückgetreten; im Register stünden sie nur noch, weil bisher keine Nachfolger gefunden wurden.

 

Die Verteidigerin stellte außerdem den Antrag, eine weitere Zeugin zu hören, die die Verhandlungen um den Mietvertrag mit der Stadt begleitet habe und Auskunft geben könne über den Verein. Strafrichterin Lempfert gab dem Antrag statt: Die Zeugin könne hilfreich sein zu klären, ob die Angeklagten tatsächlich verantwortlich für die Demonstration gewesen seien. Fortsetzungstermin ist der 26. März.

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