[NBG] Die Asylrechtsverschärfung ist durch: Wer nicht ertrinkt, wird eingesperrt

Transpi-Aktion in Nürnberg

Die geplante Asylrechtsverschärfung „Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ der Bundesregierung ist nun durch. Am 2.Juli konnte die widerwärtige rassistische Gesetzesreform durch den deutschen Bundestag mit den Stimmen von SPD und CDU durchgeboxt werden. Ganz im Sinne von PEGIDA handeln damit die Regierungsparteien, von welchen besonders die SPD mit Distanzierungen gegen eben jenen in der Presse aufgefallen ist. Insgesamt ähneln die Forderungen von SPD oder CDU denen der rechts- populistischen Kräfte hier zu Lande auffällig. So werden alle möglichen Maßnahmen die einen Aufenthalt von Flüchtlingen in Deutschland verkürzen, verhindern und so unbequem wie möglich gestalten, von beiden Seiten angestrebt. Wie z.B. die Maßnahmen aussehen, welche in den neuen Bestimmungen eben genau dafür sorgen, wird nun aufgelistet:  

 

Ausweitung der Abschiebehaft

 

Nach der Dublin III Verordnung sieht das EU-Recht die sogenannte Fluchtgefahr als wesentliche Voraussetzung zur Inhaftierung von Flüchtigen vor. Diese muss auf die “objektiven gesetzlich festgelegten Kriterien” der Mitgliedstaaten beruhen. Da die BRD bisher noch nichts gesetzlich festgelegt hat, ist dies jetzt im neuen Gesetz geschehen. So besteht eine konkrete Fluchtgefahr, wenn :

- sich bereits in der Vergangenheit einem behördlichen Zugriff entzogen wurde

- Identitäts- oder Reisedokumenten vernichtet oder vorbehalten wurden (Viele besitzen nicht mal Reise- oder Identitätsdokumente)

- allgemein bei der Feststellung der Identität nicht mitgewirkt wird

- sich einer Abschiebung aktiv entgegengestellt wird, erklärt wurde dass sich der Abschiebung entzogen wird oder Vorbereitungshandlungen in der Hinsicht festgestellt werden können

- zur unerlaubten Einreise erhebliche Geldbeträge für einen Schleuser aufgewandt wurden (anders kommt man gar nicht mehr nach Europa)

 

Dem zufolge treffen die Konditionen dafür auf nahezu jeden Flüchtling zu, was eine erheblich Ausweitung der Abschiebehaft nach sich zieht!

 

Ausweitung des Einreise- und Aufenthaltsverbots

 

Nun ist es möglich bereits nach einem abgelehnten Asylverfahren (Bsp.: unzulässig, unbeachtlich, offensichtlich unbegründet) ein Einreise- und Aufenthaltsverbot zu erwirken. Dies kann dann verhängt werden, wenn die Betroffenen der Ausreisepflicht nicht nachkommen, was quasi auf alle abgelehnten und geduldeten Flüchtlinge zutrifft. Auch Folgeantragsteller, welche meist aus den Balkanländern stammen, fallen unter dieser Verordnung. Bei Zuwiderhandlung gegen ein solches Verbot (z.B. bei erneuten Aufenthalt in Deutschland) können die Betroffenen in Abschiebehaft genommen werden.

 

Interesse an Ausweisung wiegt schwerer als Flüchtlingsrechte

 

Anstatt „ Ausweisungsgründen“ tritt nun ein „Ausweisungsinteresse“ an dessen Stelle um eine Anschiebung zu legitimieren. Ein Ausweisungsinteresse besteht dem nach nicht nur bei Straftaten, sondern auch bei einem Verhalten, dass die „freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik“ oder die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ gefährdet. Dazu gehören z.B folgende Paragrafen:

 

- Gewaltanwendung oder Aufforderung in einen politischen oder religiösen Kontext

- Konsum von Heroin, Kokain oder ein vergleichbar gefährliches Betäubungsmittel ohne Bereitschaft zur einer erforderlichen der Rehabilitation dienenden Behandlung

- in einer Befragung, die der Klärung von Bedenken gegen die Einreise oder den weiteren Aufenthalt dient, der deutschen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde gegenüber falsche, keine oder unvollständige Angaben zu machen, besonders in Hinblick eines mit Terrorismus in Zusammenhang stehenden Verdachts

 

Dass kann in seiner Konsequenz aber auch ein politisches Betätigungsverbot für Asylbewerber_innen suggerieren. Schon die Teilnahme an Demos, Flüchtlingscamps oder Hungerstreiks kann zukünftig ein erhebliches Ausweisungsinteresse begründen, wenn dadurch andere Personen davon abgehalten werden, „am wirtschaftlichen, kulturellen oder gesellschaftlichen Leben in der Bundesrepublik Deutschland teilzuhaben“

Das Gesetz missbraucht zu Gunsten einer Terrorismusbekämpfung das Ausländerrecht und zieht damit eine generelle Kriminalisierung von Migrant_innen nach sich.

 

Praktische Umsetzung

 

Als wären diese Bemühungen, eine Art Asylrecht komplett zu zerstören, von Seitens der Regierung nicht schon gravierend genug, werden zusätzlich weitere Maßnahmen in die Wege geleitet um bereits verabschiedete Asylreformen besser in die Praxis durchsetzen zu können. Ein Beispiel findet sich bei der Verwirklichung des im September 2014 beschlossenen Gesetz zur Neubestimmung der Balkanstaaten Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien als sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“. So sollen in Zukunft alle Asylsuchende aus den Balkanstaaten in Sonderlagern untergebracht werden. Zeitgleich werden mehr bürokratische Strukturen vor Ort geschaffen, um die Abschiebeverfahren massiv zu beschleunigen.

Besonders problematisch sind diese Maßnahmen gerade für den hohen Anteil an Roma unter den Balkanflüchtlingen. Roma sind die am meisten verfolgte Minderheit in ganz Europa. Obwohl ihre Diskriminierung auf dem Balkan ein Niveau erreicht hat, das ihre Anerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention aufgrund einer gruppenspezifischen Verfolgung erlauben würde, werden sie in Schnellverfahren abgefertigt und zur Ausreise gezwungen.

 

Unser Protest

 

Auch wenn der neueste Gesetzesentwurf nun durch ist, zu mindestens konnte er nicht unwidersprochen durchgewunken werden. In zahlreichen Stätten gab es kreative und vielfältige Protestaktionen um auf den verheerenden Entwurf aufmerksam zu machen. Auch in Nürnberg fand Protest statt. In Rahmen einer bundesweiten Aktionswoche von 10.4 bis zum 18.4, wurden 2 Kundgebungen abgehalten. Bei einen Aktionscamp zum G7 Gipfel wurde auf der Straße der Menschenrechte die Säule die für das Grundrecht auf Asyl stehen soll, mit Infoplakaten zu den Themen Asylrecht und der aktuellen Verschärfung, EU-Grenzpolitik und Fluchtursachen beklebt. Ungefähr 2 Wochen vor der Durchbringung des Gesetzesentwurfs kam es noch zu einer letzten Flyer - Aktion in der Nürnberger Innenstadt um noch einmal Druck auf die Politik auszuüben. Zusätzlich wurde an der Burgmauer ein großes Transparent mit der Aufschrift „ Asylrechtsverschärfung stoppen!“ auf gehangen.

 

Trotz des Beschlusses in Bundesrat wird es noch viele Gelegenheiten geben unseren Gegenprotest auf die Straße zu tragen. Die Bundesregierung wird sich auch künftig nicht davor scheuen weitere rassistische Asylrechtseinschnitte in die Wege zu leiten. Außerdem gilt es nach wie vor der praktischen Durchführung der Gesetzeslage entgegen zu wirken. Diese menschenverachtende Politik muss bekämpft werden!

 

 

Rassistische Gesetze auf den Müll!

 

Festung Europa einreißen!

 

Kein Mensch ist illegal!

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