Keine Unterschrift für den „Berliner Mietenvolksentscheid“

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Seit dem 11. April 2015 werden Unterschriften für ein „Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin“ gesammelt. Die Initiator*innen versprechen mit dem Gesetz: „Erhalt und Schaffung von preiswertem Wohnraum“. Das Gesetz, das sie anbieten, ist ein bürokratisches Monster, bestehend aus 52 Pagraphen, das mit Unterpunkten und Erläuterungen über 50 Druckseiten umfasst.

 

Auf dem Formular der Unterschriftenliste wird mit folgenden „wesentlichen Inhalten des Gesetzes“ zum Unterschreiben gelockt, die im Gesetz nicht oder anders drinstehen:

 

Errichtung eines Wohnraumförderfonds“

 

Zum 1. April 2015 wurde der „Salzburger Landeswohnbaufonds“ für beendet erklärt. Der Salzburger revolvierende Fonds, der den Volksentscheidinitiator*innen als Vorlbild dient, ist nicht nur wirtschaftlich gescheitert, sondern war während seiner Existenz (2006-2015) auch Quelle von Spekulation und Korruption. Vom Magarineskandal der 1950er Jahre über den Steglitzer Kreisel, Antes-, Garski- und Bankenskandal bis BER ist die Berliner Bevölkerung in Sachen Spekulation, Korruption und Pleite vom herrschenden politischen Personal jahrzehntelang gut versorgt worden.

 

Beides zusammen genommen, müsste eigentlich bereits für ein NEIN zum Mietenvolksentscheid reichen!

 

Einkommensorientierte Mietpreissenkung in Sozialwohnungen“

 

Falsch. Der Mietpreis wird nicht gesenkt, sondern die Mietzinszahlung einzelner „einkommenschwacher“ Mieter*innen wird subventioniert (4. Abschnitt des Gesetzes), damit die spekulativ hochgetriebenen Kostenmieten an die Immobilienkapitalisten weiterfließen können.

 

Übrigens sollen die städtischen Wohngesellschaften in ihren Beständen dafür sorgen - so wollen es die Initiator*innen mit diesem Gesetz, dass der HartzIV-Arbeitszwang für solche Mieter*innen unmittelbar angewendet wird. Sie nennen es: „zielgerichtete Sozialarbeit in den bewirtschafteten Wohnungsbeständen im Sinne des § 11 SGB XI“. (§12.4)

 

Förderung von Neubau mit einkommensorientierten Mieten“

 

Irreführend: Zu allererst sichert das Gesetz nicht nur den städtischen Gesellschaften sondern gerade auch privaten Investoren finanzielle Hilfen zu (§3,1), wenn sie mit Sozialwohnungen weiterhin Profite machen wollen.

 

Unter Profitmacherei mit Immobilien definieren wir mit Bezug auf Marxens Kritik der Politischen Ökonomie, wenn Eigen- und Fremdkapital durch Vermieten - d.h. Verleihen dieses Kapitals in Form von Immobilien - verzinst und durch Mietzinszahlung als Profit realisisiert werden. Hinzukommt, dass durch das Privateigentum an Grundstücken und dem Nachfragedruck durch den unregulierten Immobilienmarkt Extraprofite beim Vermieten abgegriffen werden. Dies alles zusammen bildet den ökonomischen Inhalt, wenn es im Gesetz heißt: „Die Preise für die Überlassung von Mietwohnungen und andere entgeltliche Leistungen der Anstalten sollen... mindestens eine Kostendeckung sowie die Bildung ausreichender Rücklagen insbesondere für eine werterhaltende Instandhaltung ermöglichen.“ (§14.4)

 

Die „einkommensorientierte Miete“ erweist sich somit als ein ideologisches Konstrukt, um diese Profitmacherei zu verschleiern, indem der Fokus weg von der bestimmenden ökonomischen Basis auf die individuelle Zahlungfähigkeit des Einzelnen gelenkt wird, anstatt beides zusammen zu denken und dazu zielführende, d.h. antikapitalistische Vorschläge zu unterbreiten.

 

Neuausrichtung der landeseigenen Wohnungsunternehmen als Anstalten öffentlichen Rechts“

 

Tatsache ist: Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sind kapitalistische Betriebe, die unter staatlicher Regie mit Wohnraum und anderen Kapitalgeschäften Profite machen. Und das wird sich durch den Rechtsformwechsel „Anstalt öffentlichen Rechts“ (§10) auch nicht ändern.

 

Was sich ändert, ist dass diese „Anstalten“ durch Umverteilung im Staatshaushalt im Zeitraum von fünf Jahren über 500 Millionen Euro als Barleinlage zur Eigenkapitalaufstockung erhalten sollen (§11), damit sie beim Einwerben von Fremdkapital dem Privatkapital ebenbürtig sind (S.35). Da es jeglichen Hinweises ermangelt, dass diese 500 Millionen Euro z.B. durch eine Hauszinssteuer oder andere Formen des Eingriffs in die privatkapitalistischen Gewinne aufgebracht werden sollen, liegt die begründete Vermutung nahe, dass die Gelder der lohnarbeitenden Bevölkerung entzogen werden, indem entsprechende Sozialausgaben auf anderen Gebieten des Staatshaushalts gekürzt werden.

 

Was sich allerdings auch ändern wird, sind die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigen in den „Anstalten“. Sie werden im Gegensatz zu den anderen Landesbetrieben wie z.B. bei BSR oder der BVG nicht mehr mit 50 % im Aufsichtsrat vertreten sein, sondern nur mit 12,5 %. Zusammen mit den 25 % der Mieter*innen erreichen sie damit 6 der 16 Sitze im Verwaltungsrat der Wohnungsbauanstalten.

 

Nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen die „Anstalten“unverzüglich neue Firmen („Tochterunternehmen“) gründen (§12). Dieses kapitalistisch-betriebswirtschaftliche Outsourcing wird Arbeitplätze vernichten, und wenn nicht, zumindest zu Lohnsenkungen führen. Oder anders ausgedrückt: Das Gesetz befördert in den „Anstalten“ Rationalisierung und Arbeitsverdichtung durch Verminderung des variablen Kapitals.

 

Gemeinwohlorientiert, ohne Gewinnausschüttung“

 

Dieser Satz ist leider nur schlecht gemachte Propaganda. Denn die Tatsache, dass der Gewinn nicht ausgeschüttet werden soll, heißt doch nur, dass zuvor profitable Kapitalverwertung (Geld – Ware - mehr Geld) stattgefunden hat. Damit wird unmißverständlich klargestellt, dass kein Euro der kapitalistischen Verwertung entzogen werden darf. Was übrigens passieren würde, wenn der Gewinn gemeinwohl- und nicht profitorientiert verwendet würde.

 

Stattdessen gilt: „Die Anstalten sind zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die der Erfüllung ihres Zwecks und der ihnen übertragenen Aufgaben unmittelbar oder mittelbar dienen. Die Anstalten dürfen alle Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben, die die Erfüllung ihres Zwecks und ihrer Aufgaben fördern bzw. diese wirtschaftlich berühren, sowie Eigenkapital bilden und Fremdkapital aufnehmen.“(§14,1)

 

Dass der „Anstalts“-Profit sogar noch außerhalb des Anstaltszwecks Wohnraum gewinnbringend verwertet werden muss, ergibt sich aus so feinen Formulierungen wie z.B. Sie können zugehörige Gemeinschaftsanlagen, Nachbarschafts und Folgeeinrichtungen, z.B. Einrichtungen der Nahversorgung, der Energieerzeugung, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen betreiben und Dienstleistungen anbieten.“(§13,9)

 

Mitbestimmung der Mieter*innen“

 

Pseudodemokratie: Wenn die Mieter*innen sich nach der exklusiv vom Senat ausgearbeiteten Satzung (§20,1) einen „Gesamtmieterrat“ gewählt haben, der nun nach den Spielregeln des Senats mitbestimmen darf, dann werden vier Räte in den Vorstand der „Anstalt“ entsandt. Für mögliche Konflikte, die in einem staatskapitalistischen Betrieb vorprogrammiert sind, wird ihnen vorsorglich ein Maulkorb umgehängt: „Die Mitglieder des Gesamtmieterrates sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.“(§22,8)

 

D.h. Mieter*innen dürfen am Katzentisch des fungierenden Kapitalisten – genannt Verwaltungsrat – Platznehmen und mit geballter Faust in der Tasche ein wenig meutern, um schlußendlich vom „Anstalts“-Eigentümer (das „Land Berlin“, vertreten durch das jeweils herrschende politische Personal) überstimmt zu werden (§18,1.4 und 2).

 

So bleiben die Mieter*innen nach Willen dieses Mietenvolksentscheids das, was sie sind: für den Profit der „Anstalten“ Mietzins zahlende Kunden.

 

Langfristig gesicherte Wohnraumversorgung“

 

Die ökonomische Basis der langfristigen Sicherung soll nach Willen der Initiator*innen des Mietenvolksentscheids der eingangs genannte Förderfonds sein, der als revolvierend konzipiert wird (§5).

 

D.h. Darlehen werden aus dem Fondsvermögen in Form von zinslosen oder zinsverbilligten Darlehen an Immobilienkapitalisten vergeben und stehen diesem dann als Fremdkapital zur Verfügung. Die aus der Anlage der eingezahlten Mittel erwirtschafteten Zinsen, sowie die Darlehenstilgung werden an den Darlehensfonds zurückgeführt. Und genau dies macht den gravierenden Fehler dieser Konstruktion aus. Denn die Darlehensrückflüsse reichen niemals aus, um den Abfluss an Darlehen zu kompensieren, wenn damit eine nennenswerte Zahl an Wohnungen gefördert würde. Daher muss sich das Land Berlin am Kapitalmarkt unweigerlich Zusatzerträge verschaffen. Dazu hält das Gesetz für den Berliner Senat jede erdenkliche ökonomische Variante offen (§ 5,4 in Verbindung § 50) Das jedoch ist exakt die strukturelle Bruchstelle, die nach dem Prüfbericht des Landesrechnungshof Salzburg zum Garaus des Salzburger Förderfonds geführt hat.

 

Wer angesichts dieser Erfahrungen mit solch einem Förderfonds langfristige Sicherung verspricht, handelt mehr als fahrlässig und muss sich fragen lassen, wessen materiellen Interessen mit dieser Volksentscheidkampagne eigentlich bedient werden sollen.

 

Ein kurzes Fazit

 

Zwar wird in der Gesetzesbegründung ausführlich aufgezählt, wer seit Jahren in den innerstädtischen Wohngebieten vom kapitalistischen Stadtumbau betroffen ist: „Menschen im Alter, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen, die Transferleistungen beziehen sowie Menschen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt sind“ (S.6), doch der Anstoß zum Mietenvolksentscheid, so die GesetzesInitiator*innen in ihrer Gesetzesbegründung, kam letzendlich aus der Mittelschicht: „Durch die Verteuerung preiswerter Wohnungen, den Verlust von Mietpreis- und Belegungsbindungen, den Verkauf öffentlicher Wohnungsbestände und die deutliche Zuwanderung ist eine Dynamik entstanden, in der inzwischen auch Mittelschichtshaushalte Schwierigkeiten haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden.“ (S. 4)

 

Deren Schichtinteressen bilden erstens ganz offensichtlich die Triebkraft der Kampagne und formen zweitens deren kapitalaffirmative Stoßrichtung, anstatt ausgehend von den geschilderten sozialen Verwerfungen den wohnungspolitischen Diskurs in eine antikapitalistische transformative Richtung zu verschieben. Zwei Gründe, um neben vielen Einzelgründen zu sagen:

 

KEINE UNTERSCHRIFT für den „Berliner Mietenvolksentscheid“

 

Wer seine Unterschrift bereits gegeben hat, kann sie auch wieder zurückziehen.

 

Weitere Infos zum Berliner Mietenvolksentscheid siehe:
Diese Kröten sind nicht zu schlucken!

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nur landesweit machbar sind, ist den Autor*innen dieses Statements aber schon klar? Landesrecht kann gegen steigende Mieten, besonders in Hinblick auf die kapitalistischen Mechanismen dahinter, nicht viel ausrichten. Das was der Volksentscheid will ist vielleicht nur Subventionierung von Kapitalinteressen und an der Fortführung des Hartz-IV-Regimes gibt es sicherlich reichlich zu kritisieren. Aber irgendwo muss ja angefangen werden und ganze Viertel zu besetzen ist grade eher nicht drin....

Sich an Initiativen zu beteiligen ist ja jedeR selbst überlassen, aber wenn viele Mieter_Innis wie Kotti & Co die im Gegensatz zu 99% der radikalen Linken eben grad nicht Mittelschichtshintergrund haben um die Situation von Mieter_Innen in Städtischen Wohnungen deutlich zu verbessern, z.B. mit der Perspektive dass Mieter_Innen-Räte gegen Zwangsräumungen einspruch erheben könnten, zu einem Boycott aufzurufen ist m.E. nur Weltfremdes Sektierertum. In einem Volksentscheid können anders als vom Autoren gefordert eben keine Antikapitalistischen Vorschläge gemacht werden, dass Verhindert EU- und Volksentscheidsrecht. Aber es können Gesetzte durchgesetzt werden, die sehr wohl die Kampfbedingungen z.B: für Mieter_Innen die sich gegen Modernisierungen oder Mietsteigerungen in den Städtischen Wohnungsgesellschaften wehren erheblich verbessert werden. Klar kämpfen müssen die Leut trotz Volksentscheid immer noch, aber da sagt doch auch niemand was anderes zu.

blödsinn dieses volksbegehren zu boykottieren. 

sicherlich werden die ursache des übels damit nicht angegangen, das ist auch garnicht möglich, es wäre aber trotzdem ganz ganz vielen Leuten eine erhebliche Hilfe.

 

 finde da kann man ruhigen gewissens für unterschreiben. 

ist ein rechter U-Boot Artikel. Ist doch offensichtlich. Übrigens nicht nur dieser.
DFTT

ist ein rechter U-Boot Artikel. Ist doch offensichtlich. Übrigens nicht nur dieser.

Ich weiß nicht, wie man einen echten U-Boot-Artikel von einer kritischen und konträren Meinungsäußerung unterscheiden kann. Zudem der Artikel auch noch rechte Ideolgie enthalten soll.

Sieht für mich eher danach aus, als hätte da jemand einen Aluhut-Komplex.

Vielleicht nicht rechte UBoot-Geschichte, doch wer so ein wenig die Aussagen der Kritik prüft, der_dem müsste schnell auffallen, dass der_die Autor_in_nen entweder kein gutes Textverständnis haben oder mit unsauberen Mitteln versuchen, den Volksentscheid schlecht zu reden:

 

erstes Beispiel ist der Vorwurf, dass hiermit der Hatz4-Arbeitszwang unterstützt wurde - Dummerweise geht es in dem betreffenden Artikel im Volksbegehren nicht um Grundsicherung für Arbeitssuchende (Staatssprech für Hatz 4) sondern um Pflege. Hinweis ist das angegebene SGB (=Sozialgesetzbuch). Hatz4 ist im SGB2 geregelt, das angegebene SGB11 regelt eben die Pflege(-Versicherung). Und wer sich so ein bisschen am Kotti herumgetan hat in den letzten Jahren wird wahrgenommen haben, dass die Situation von Menschen z.B. mit Mobilitätseinschränkungen (=Pflegeberechtigte) in Zusammenhang mit Wohnen nicht nur thematisiert wurde, sondern diese Menschen teilweise ganz vorne mitgefahren sind auf Demos, Betroffene von Zwangsräumungen waren und besonderen Herausforderungen im Zugang zu bedürfnisgerechtem Wohnraum gegenüberstehen (hässliches Wort behinderungsgerechte Wohnung/besser:Barrierefreiheit yippieyeah!). Wer das übersieht und dann den Hartz4-Vorwurf reinschmeißt, zeigt auf jeden Fall schon mal einen Teil seiner_ihrer ziemlich hässlichen Fratze_n.

 

Ein weiteres Beispiel ist der Mittelschichtsvorwurf weiter unten im Text: entweder der_die Autor_in_nen haben es einfach nicht so mit Textverständnis, oder er_sie wollen ganz gezielt schlechtmachen durch Verdrehung des Inhalts des Volksbegehrens: im zitierten Text steht nicht, dass jetzt erst, nachdem nun auch die Mittelschicht leidet, Handlungsbedarf entstanden ist und im Volksbegehren die Interessen der Mittelschicht vertreten werden, sondern eben nur, dass nicht allein Menschen mit wenig Einkommen und/oder Transferleistungsbezug keinen Wohnraum mehr bezahlen können, sondern eben noch mehr Leute, nämlich auch die Mittelschicht. Also eben janz viele Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen betroffen sind von der beschissenen Berliner Mieten-/Stadt-/Ausverkaufs-/Marktpolitik.

 

Ich finde das Volksbegehren definitiv nicht das Gelbe vom Ei, aber irgendwie erinnert mich das Elend dieser Kritik an so klassische "Oh, die Person gefällt mir nicht/ ist mir unheimlich/ihre Positionen verstehe ich nicht/gefährdet meine Mackerstellung, dann dichte ich ihr mal auf Indy nen Ziviverdacht an, wird schon ziehen". Also nicht unbedingt rechte Uboot-Konnektion, aber etwas reaktionäres und stinkendes hat das auf jeden Fall an sich. Aber da gehe ich natürlich vom Schlimmeren aus, könnte ja wirklich einfach nur das angesprochene fehlende Textverständnis sein.

Danke für den Hinweis, aber ein Blick in das „Gesetz zur Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin“ hätte genügt festzusstellen, dass es sich um einen Tippfehler handelt, denn dort heißt es im § 12,4:

 

„Errichten und Betreiben einer gemeinschaftlichen Wohnberatungsstelle, wodurch die Anstalten in diesem Zusammenhang zielgerichtete Sozialarbeit in den bewirtschafteten Wohnungsbeständen im Sinne des § 11 SGB XII leisten.“

 

Es musste lauten § 11 SGB XII. Das 12. Buch handelt von der SOZIALHILFE.

 

Das ist nun tatsächlich der Zwang unter das Hartz IV Regime. Denn im § 11 SGB XII heißt es dazu unzweideutig:

 

„Auf die Wahrnehmung von Unterstützungsangeboten ist hinzuwirken. Können Leistungsberechtigte durch Aufnahme einer zumutbaren Tätigkeit Einkommen erzielen, sind sie hierzu sowie zur Teilnahme an einer erforderlichen Vorbereitung verpflichtet.“

 

Soviel zum Thema „mit unsauberen Mitteln versuchen, den Volksentscheid schlecht zu reden“.

Was ein schlechter Artikel und so dermaßen Kontraproduktiv aus Perspektive der Mietenproteste in Berlin. Aber was mich wirklich ärgert sich selbst mit seiner Einzelmeinung als AG "Keine Profite mit der Miete" zu bezeichnen und damit so zu tun als hätte man da irgendeinen positiven Bezugspunkt drauf, sorry die Parole ist von durch andere entstanden, die das Volksbegehren auch unterstützen, aber ganz sicher nicht durch diejenigen die hier schreiben (und sich ichtmal viel mühe geben und quasi den trend-artikel kopieren).

Wer sind die Autoren des Gesetzesentwurfs (https://mietenvolksentscheidberlin.de/wp-content/uploads/2015/03/150308c...)? Wurde nicht bekannt, etwa während des 1. Mai in Berlin-Kreuzberg 2015, dass Unterschriftensammler diesen Gesetzesentwurf meistens nicht gelesen haben und daher nicht kannten? Wer bereitet hier ggfs. wie seine künftigen parlamentarischen oder regierenden Koalitionen zwischen bzw. unter der Sub-"DieLinke", der Partei Die Linke, den Grünen und der SPD vor? Warum sollte eine künftige Anstalt öffentlichen (Wohn-)Rechts Teil einer -- bloß -- "demokratischen und ökologischen Stadt" sein?

Namen, stichwortartig + Hyperlinks:

Siehe

Die Mietsituation im Prenzlauer Berg - Was kann der geplante Mietenvolksentscheid bewirken?
(https://linksunten.indymedia.org/en/node/141801)

Ulrike Hamann
Mieterinitiative am Kottbusser Tor Berliner Mieterverein e.V., "Kotti & Co”
"Die Doktorandin (...) wohnt am Kottbusser Tor (…)".
http://www.normativeorders.net/en/organisation/staff-a-z?view=person&id=212

Tashy Endres -> UdK Berlin Architektur und Kotti & Co
"(...) mediator and conflict trainer for the Occupy Wall Street movement in New York."
http://www.transmediale.de/de/content/tashy-endres
Andrej Holm-‘Umfeld’

Dr. Matthias Bernt
"Schlüsselakteure(...) bei der Katalyse raumbezogener Entwicklungsprozesse (...) und ihre Rolle für Transformationen und institutionellen Wandel (…).
http://www.irs-net.de/forschung/abteilungsuebergreifend/schluesselfigure...

Lucie Matting -> Rosa-Luxemburg-Stiftung
Koordinatorin für Gesprächskreis Stadtpolitik
https://www.xing.com/profile/Lucie_Matting

 

(Ich bin übrigens selbst Akademiker, aber xing-los ; )

Ich kann mir nicht helfen, aber diese Diffamierungen finde ich mehr als bescheuert!

Schaut euch lieber mal dieses Video der Abendschau an.

Die Lobbyisten kotzen: https://www.youtube.com/watch?v=1OHRh6dj58g

Der RBB (Abendschau 26.5.2015: Mietenvolksentscheid - Wer würde profitieren?) und daraus kurze snippets: Da ist identifikatorisch die Rede von "sein Kreuzberg”; Manzey (MietenVE, DIE LINKE.SDS) redet davon, dass gedacht wird (gedacht!), dass die Schaffung (wie das?) eines Wohnraumsektors mit geringen Mieten (welcher "Sektor" bei blosz laecherlichen kalkulierten 380.000 Wohnungen?) indirekt eine daempfende Auswirkung auf d. Mietenspiegel haben wird, erklaert aber nicht, wie das gehen soll, wenn dieser Wohnraum”sektor" mit Geringstmieten und schlechten Wohnungen fuer den allg. Durchschnitts-Mietpreis der Stadt wenig Relevanz besitzt eben weil er dann als Sozialsektor gilt. Die herausgehobene nette Schufa-Verbots-Idee kann jederzeit duch Anderes umgangen werden (Einkommensnachweis etc.), und das Bsp. des Spannungsbogen-Story-Kreuzbergers, dessen altes Kreuzberg unterging, und ueber dessen Mieterschicksal das Amtsgericht entscheidet, zeigt, wie kurz und stereotyp gehalten das alles gehalten ist.