Das Landgericht München an der Seite von Jürgen Elsässer

Rechtsstreit Jürgen Elsässer

Das Landgericht München und der so genannte „Finalsieg“ des Jürgen Elsässer

Am 10. Dezember verurteilte das Landgericht München 1., die Beklagte Jutta Ditfurth in der ersten Instanz. Geklagt hatte der nach rechts gewanderte Publizist Jürgen Elsässer. Herr Elsässer wollte es nicht auf sich sitzen lassen, dass ihn Jutta Ditfurth , wie geschehen, einem „glühenden Antisemiten“ nennen darf.

 

Das Gericht gab dem Kläger Elsässer inhaltlich völlig recht. Das Urteil stellt einen absoluten politischen und juristischen Skandal dar. Der Klage Elsässers auf Unterlassung wurde inhaltlich voll entsprochen. Der Beklagten wurde bei Wiederholung der Aussage, eine Geldstrafe von 250.000 € oder ersatzweise sechs Monate Gefängnis angedroht.Es geht entgegen der Meinung vieler Journalisten und einer bestimmten linksliberalen Klientel nicht um eine irgendwie geartete private Auseinandersetzung, zwischen den beiden Personen. Nein die Auseinandersetzung ist grundsätzlich relevant. Nicht umsonst feierte Jürgen Elsässer auf seiner Website sich selbst, und sprach von einem „Finalsieg, nicht vom „Endsieg“ gegen Jutta Ditfurth. Elsässer schrieb das jetzt „Schluss sei mit der so genannten Antisemitismuskeule“. Mit dieser Begrifflichkeit ist Elsässer eng bei Martin Walser und seiner berüchtigten Paulskirchenrede aus dem Jahr 1998. Elsässer ist bei dem verstorbenen Antisemiten Jürgen Möllemann. Letzterer machte im Jahr 2002 und 2003 Michel Friedman, und Ariel Scharon für den „Antisemitismus in Deutschland“ verantwortlich. Jubilieren können auch die Herrn „von Bieberstein“ und der Ex CDU Bundestagsabgeordnete „Martin Hohmann“. Die beiden letzteren sprachen in den Jahren 2002 und 2003 noch von der starken „Rolle der Juden bei der Entstehung und Verwirklichung des Bolschewismus“. All diese Personen hätte die Richterin am Landgericht sicher nicht als „glühende Antisemiten“ bezeichnet. Auch Jürgen Elsässer kann weiter zugunsten des „schaffenden deutsche Kapitals“, gegen das „raffende US amerikanische Finanzkapital“ hetzen. Herr Elsässer ist aufgrund seiner Vergangenheit als so genannter Antideutscher, mit den Codes für Antisemitismus bestens vertraut. Die Richterin am Landgericht ist mit den Codes für antisemitische Wahnvorstellungen hingegen nicht vertraut. In ihrer Urteilsbegründung spricht sie nur davon, dass „Antisemitismus sich „direkt gegen Juden, sowie gegen ihre Existenz, ihre Religion und der Recht auf Staatlichkeit richten muss.“ Diese verkürzte Wahrnehmung der antisemitischen Realität in Deutschland ist mehr als skandalös. Normalerweise trifft man keinen Antisemiten, der sich selbst als Antisemit bezeichnet. In der Realität ist der moderne Antisemit , „Anti -Zionist“ und beginnt seine Sätze mit: „Das wird man ja wohl noch sagen dürfen .“ Mit dem letzteren sehr bekannten Satz wird eine irgendwie vorhandene jüdische Gesinnungspolizei herbei-fantasiert. Genauso ist es mit der verkürzten Kapitalismuskritik, die nicht das System attackiert, sondern nur bestimmte Personen und Verschwörer-kreise , für die Krisen auf der Welt verantwortlich macht. Die Richterin erkennt sogar, dass Menschen wie „Lars Mährholz , K.F Jebsen Antisemiten sind“. Lars Mährholz machte in einem Internet Beitrag, die Familie Rothschild, als diejenige Familie aus, „die hinter allen Krisen der letzten 100 Jahre über die US Nationalbank FED steckt“. Ken. Jebsen wird ebenfalls in dem Urteil als Antisemit benannt . Jepsen vergleich des öfteren die israelitische Staatspolitik mit dem Dritten Reich. Jebsen nannte den Holocaust eine „PRShow“ . Er setzte die so genannten „Nationalzionisten“ mit den NS Banden gleich. Auch der ehemalige iranische Staatspräsident Mahmud Ahmadinedschad, wird in dem Urteil als Antisemit benannt. Bekanntlich traf sich Jürgen Elsässer mit dem Holocaust Leugner Ahmadinedschad, . Die Gespräche welche Elsässer mit den genannten Personen führte, konnte die Richterin nicht dazu bewegen in Elsässer einen „glühenden Antisemiten“ zu sehen.In Wahrheit gab und gibt es jedoch nicht nur Treffen und Interviews von Elsässer, mit den genannten Personen, sondern Elsässers Äußerungen und seine Teilnahme an Veranstaltungen mit Holocaustleugnern müssten ausreichen, um Elsässer als einen glühenden Antisemiten zu erkennen. Diesen Schritt machte die Richterin am Landgericht jedoch nicht. In dem Urteil wird verschwiegen, wie positiv Elsässer den ehemaligen iranischen Ministerpräsidenten sah und bewarb. Elsässer selbst tritt auf Veranstaltungen von Holocaustleugnern mit antisemitischen Codes auf. Hierzu ein Zitat aus der Einlassung von Jutta Ditfurth zum Prozess am 10. Dezember in München. Frau Ditfurth schrieb:“ Er lauschte beispielsweise auf einer Konferenz in Moskau (2009) dem Vortrag des Holocaust-Leugners Israel Shamir, der die “Protokolle der Weisen von Zion” für echt hielt und vielfältige Verbindungen zur europäischen Neo-Naziszene besitzt. Angekündigt war auch Tomislav Sunić, welcher der französischen Neuen Rechten um Alain de Benoist nahesteht, Co-Autor einer Festschrift für den bekannten Holocaust-Leugner David Irving. Andere Konferenzteilnehmer vertraten Aleksandr Dugins “Eurasische Bewegung” (s.u.). Elsässer plädierte in seiner eigenen Rede für “eine gemeinsame Plattform für den Widerstand der christlichen und der islamischen Welt, weil die Anglo-Amerikaner [sic!] die Christen und Moslems gegeneinander aufhetzen wollen […] eine gemeinsame Widerstandsfront in Europa […] für die Substitution der Europäischen Union durch eine Konföderation souveräner Nationalstaaten, die sich von Bordeaux bis Wladiwostok erstreckt. Eine Eurasische Union also.”


2009/2012: Elsässer begrüßte die Wiederwahl des iranischen Präsidenten Ahmadinedschad und ließ sich stolz bei Audienz und Handschlag mit dem Holocaust-Leugner fotografieren. Für die gefolterten Oppositionellen im Iran hatte er nur Hohn übrig.


2014 Schweiz: Elsässer folgte einer Einladung des bekannten Schweizer Holocaustleugners Ivo Sasek und seiner AZK (Anti-Zensur-Koalition) und hielt eine Rede. Über Saseks Vortrag auf derselben Konferenz schrieb der Tagesanzeiger (Schweiz): “Amerika ist für Sasek des Teufels und richtet ein orchestriertes Chaos an, wie es in den Protokollen der Weisen von Zion beschrieben ist. Das geheime Papier von Anfang des letzten Jahrhunderts enthält angeblich das Konzept, wie jüdische Politiker und Banker heimlich eine Weltregierung anstrebten.” Sasek hat bekanntermaßen auch zuvor schon Shoa-Leugner zu seinen Konferenzen eingeladen.“

All dies ignorierte die bayerische Richterin in ihrem Urteil. Sie sprach von einer „unzulässigen Schmähkritik“ gegen Jürgen Elsässer, durch Frau Ditfurth. Ergo jeder halbwegs geschickte deutsche Rechtspopulist und Faschist, kann sich auf seine beruflichen Interessen als Journalist berufen, um der Bezeichnung Antisemit zu entgehen. Er muss nur davon Abstand nehmen Juden direkt zu bedrohen. Er darf Juden aber -wenn man das Urteil liest- durch die Benutzung bestimmter Codes diffamieren und daher Antisemitismus in feinerer Form propagieren. In der Geschichte der Antisemitismusforschung hätte die Richterin durchaus lernen können, dass sich Antisemiten nur selten als solche bekennen. Die einzige Ausnahme bildete der offene Antisemitismus des Dritten Reiches. Die vorhergehenden Antisemiten wollten keine Juden bedrohen, sondern nur das Abendland verteidigen, oder aber der „schaffenden deutschen Industrie“ gegen das „raffende Finanzkapital“ beistehen. Diese Trennung des Kapitals im gut und böse ist eine alte antisemitische Metapher. Der moderne Antisemit hat diese Metapher drauf, ohne wie Gottfried Feder, in seinem Büchlein“ Die Brechung der Zinsknechtschaft“ letztendlich direkt den Juden für das raffende Kapital verantwortlich zu machen. Der moderne Antisemit benutzt diesen Code und jeder weiß wer gemeint ist. In der Antisemitismusforschung in Deutschland sind sich die maßgebenden Institute einig, dass rund 20% der erwachsenen Deutschen, ein geschlossenes oder latentes antisemitisches Bewusstsein haben. Seit der Montagswahnwachen hat sich eine Bewegung herausgebildet, die den Gegensatz links rechts leugnet und verdammt. Elsässer selbst spricht davon, dass sein Bezugspunkt „das Volk sei“. Dieses Volk kennt nach der Methode der Querfront keine inneren Widersprüche. Der Gegner wird außerhalb der Volksgemeinschaft vermutet. Wer dies wohl sei kann sich jeder der die weitverbreiteten antisemitisch tradierten Vorurteilen kennt, selbst ausmalen. Letztendlich bleibt der Jude der Gegner des deutschen Volkskörpers, egal ober genannt oder nicht genannt wird übrig. Wer keine Klassen mehr kennt wie Jürgen Elsässer und Konsorten landet naturnotwendiger weise beim Antisemitismus. Heute wird für die Krise der kapitalistischen Weltwirtschaft, die Familie Rothschild und die US Zentralbank FED verantwortlich gemacht, wobei jeder wissen sollte, dass das kapitalistische System selbst seine Krisen und Kriege produziert. Daher ist jede nicht marxistische Kapitalismuskritik latent antisemitisch. Das Urteil des Münchner Landgerichtes beschränkt die notwendige Kritik am Antisemitismus . Das Urteil setzt dem Antifaschismus enge Grenzen. Daher sollte sich jeder und jede bewusst sein wie wichtig die Auseinandersetzung Ditfurth- Elsässer für alle Demokraten ist. Jutta Ditfurth schreibt zur Vierdeutlichmachung dieses Zusammenhanges:“ Ganz im Gegensatz zum Landgericht München I hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 28. Juli 2014 die Meinungsfreiheit gegen die permanente Einengung durch die Überbewertung der Schmähkritik sehr deutlich verteidigt:


Wegen seines die Meinungsfreiheit verdrängenden Effekts hat das Bundesverfassungsgericht den in der Fachgerichtsbarkeit entwickelten Begriff der Schmähkritik eng definiert. Danach macht auch eine überzogene oder ausfällige Kritik eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen. Wesentliches Merkmal der Schmähung ist mithin eine das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung. Nur dann kann im Sinne einer Regelvermutung ausnahmsweise auf eine Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls verzichtet werden. Aus diesem Grund wird Schmähkritik bei Äußerungen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage nur ausnahmsweise vorliegen und im Übrigen eher auf die sogenannte Privatfehde beschränkt bleiben”.


[BVerfG, 1 BvR 482/13 vom 28.7.2014, Abs. 11,http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20140728_1bvr048213.html]


Im Prozess Elsässer gegen Ditfurth wird das Landgericht München I am 10. Dezember 2014 sein Urteil verkünden. Mit der Klage wollen Elsässer und sein Anwalt Michael Hubertus von Sprenger (der schon den weltbekannten Holocaust-Leugner David Irving vertrat) die Meinungsfreiheit in der politischen Auseinandersetzung mit … [verboten] dauerhaft einschränken.


Die Auseinandersetzung um die neurechte Querfront (sog. Mahnwachen), um moderne Formen des Antisemitismus, um Rassismus und Schwulenhass, um AfD, HogeSa und Pediga, sind, – wer könnte das leugnen? –, “die Öffentlichkeit wesentlich berührende Fragen” (Bundesverfassungsgericht). Aber die Münchner Richterin hat sich deutlich auf Elsässers Seite gestellt. Es handele sich zwar um Meinungsfreiheit, aber die Grenze zur Schmähkritik sei überschritten, auch weil Elsässers berufliche (geschäftliche) Interessen geschädigt werden könnten.


Dabei nützt der juristische Konflikt Elsässer leider, sich Rechtsextremen in aller Welt bekannt zu machen. Im Gegensatz zur fürsorglichen Annahme der Richterin verkündete Elsässer stolz, dass sich die Auflage seiner Zeitschrift Compact während des Konflikts um die Montagsquerfront von 30.000 (Anfang 2014) auf 42.000 (September 2014) gesteigert habe und auch die kürzliche Compact-Konferenz war mit mehr als 800 Teilnehmern, die für einen Tag zwischen 69 und 350 Euro Eintritt bezahlten, ein wirtschaftlicher Erfolg.

Die Meinungsfreiheit darf nicht durch Geschäftsinteressen eingekerkert werden.“


Dem muss nichts hinzugefügt werden. Unten noch das Urteil des Landgerichts im PDF Format.

http://www.hagalil.com/archiv/20-14/elsaesser-ditfurth.pdf

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dem Gericht fehlten halt einfach die Belege, dass Elsässer tatsächlich ein "glühender Antisemit" ist. Ein Treffen mit Ahmadinedschad und ein paar verschwörungstheoretische Aussagen reichen dazu wohl kaum aus, das düfte auch dem Autor des Beitrags klar sein und er selbst hat auch keine konkreten antisemitischen Äußerungen als Belege im Artikel genannt. Die erwähnten "antisemitischen Codes" sind eindeutig Interpretationssache und das ist nunmal von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt, zum Glück, wir sind hier eben nicht im Iran.

Dass der Autor selbst einen zweifelhaften Antisemitismusbegriff hat, lässt folgende Aussage erahnen:

"(...)wobei jeder wissen sollte, dass das kapitalistische System selbst seine Krisen und Kriege produziert. Daher ist jede nicht marxistische Kapitalismuskritik latent antisemitisch." Damit stellt sich der Autor (ganz im Gegensatz zu Marx!) auf Seite derer, die individuelle Aktivitäten entpersonalisieren und damit die Existenz persönlicher Verantwortung im Kapitalismus negieren, eine beliebte Spielart von pseudo Ideologiekritikern und falschen "Linken" derzeit und zur großen Freude der Herrschenden. Gleiches haben schon die Nazis bei der Judenvernichtung gemacht (Stichwort "organisierte Verwantwortungslosigkeit"), ohne dieses Denken hätte es die Shoa nie gegeben.

Fazit: Der Autor erscheint kaum besser als Elsässer. Kritik an E. ja - aber bitte ohne neue Verschwörungtheorien und antideutsche Esoterik.

gehts noch?

Verpiss dich mit deinen Nazivergleichen.

Du demonstrierst damit nur, dass du das Argument nicht verstanden hast. Die "organisierte Verantwortungslosigkeit" der Nazis und die totalitäre Vergesellschaftung im Kapitalismus sind absolut nicht dasselbe. Nicht mal im Ansatz.

 

Die "antisemitischen Codes" bei Elsässer sind keine Interpretationssache. Sonst wären sie keine Codes. Das ist ja das ganze Argument. Es geht auch nicht darum, Elsässer solche Aussagen zu verbieten, sondern darum, ihn als das bezeichnen zu können, was er ist: Ein glühender Anstisemit.

 

Deine organisiertes Unverständnis und deine Wortverdreherei sind entweder Taktik oder Unvermögen. In beiden Fällen solltest du lieber im compact Sandkasten spielen gehen.

Hier hast du auf jeden Fall nichts verloren.

da fühlt sich aber jemand ganz schön getroffen ;-) außer deinem "verpiss dich" vokabular bringst du leider auch keine gegenargumente und im wortverdrehen seid ihr antideutschen ja weltmeister. natürlich gibt es parallelen in der "organisierten verantwortungslosigkeit", schau die dir nürnberger prozesse an und dann hör mal ein interview mit frontex-mitarbeitern oder irgendwelchen hedgefondsmanagern, die argumente "wir sind alle nur ein kleines rädchen" und "wenn wir das nicht machen macht es ein anderer" sind absolut identisch und das die kz's qualitativ unendlich schlimmer waren, ändert null in nichts an der sache um die es hier geht, die kritik im oberen kommentar zielt nämlich völlig berechtigt auf die weit verbreitete negierung einer persönlichen verantwortung im kapitalismus ab, einer ansicht der du sicherlich auch folgst. und der unterschied jemanden als "antisemiten", "glühenden antisemiten" oder "strukturellen antisemiten" zu bezeichnen dürfte dir auch nicht klar sein, sonst wüsstest du da, warum das münchener scheißgericht diesmal ausnahmsweise richtig entschieden hat, auch wenn elsässer ansonsten ein vollidiot ist. aber mit differenzierungen habt ihr es ja nicht so sehr, lieber mal ein paar floskeln vom "sandkasten" loslassen und bestimmen wollen wer hier auf linksunten was "verloren hat" und wer nicht, typisch.