72 afghanische Flüchtlinge habens sich im Sommer diesen Jahres entschieden, aufgrund der unzumutbaren Umsände aus Ungarn nach Karlsruhe zu kommen und hier als gemeinsam organsierte Gruppe Asylanträge zu stellen. Einer der beiden Haupt-Aktivisten der Gruppe soll noch diese Woche am Donnerstag zusammen mit seiner Familie abgeschoben werden - noch während ein Eilantrag gegen die Abschiebung läuft und ohne (offizielle) Ankündigung.
Inzwischen haben wir zumindest von einer weiteren geplanten Abschiebung für diesen Tag erfahren, wobei es sich um eine alleinstehende Frau mit ihren drei Kindern handelt. Noch weitere Abschiebungen aus der Gruppe sind an diesem Tag möglich.
So kurzfristig gibt es keine Möglichkeit die Abschiebung auf juristischem Weg zu verhindern. Stattdessen können wir versuchen, öffentlichen Druck auf die zuständige Stelle im Regierungspräsidium Karlsruhe aufzubauen.
Bitte helft mit!
Ruft den Leiter der zuständigen Abteilung im Regierungspräsidium 
Karlsruhe und seine Stellvertreterin (s.u.) an und protestiert gegen die
 geplante Abschiebung der Familie Roein Mousavi!
Manfred Garhöfer, Abteilungspräsident
Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 8
Telefon: 0721 926-7000
Jutta Nees, Abteilungsdirektorin
Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 8
Telefon: 0721 926-7018
Sendet Faxe an die beiden!
Vorlagen dazu findet ihr im Anhang.
Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge
Fax: 0721 93340284
der Fax-Text:
hiermit protestiere ich gegen die geplante Abschiebung der Familien 
Roein Mousavi und Pallavani sowie1 Anderer aus der Gruppe von 72 
afghanischen Flüchtlinge, die im Juni diesen Jahres aus Ungarn zu uns 
gekommen waren und hier Asyl beantragt hatten.
In Ungarn hatten alle bereits ein Aufenthaltsrecht erhalten. Allerdings 
werden Flüchtlinge in Ungarn maximal 12 Monate in Lagern untergebracht 
und danach einfach auf die Strasse gesetzt – ohne jede finanzielle oder 
soziale Unterstützung, ohne realistische Chance auf Arbeit oder Wohnraum
 und ohne Zugang zu medizinischer Versorgung. Da in Ungarn 
Obdachlosigkeit strafbar ist, führt dies zusätzlich zur Kriminalisierung
 der Flüchtlinge.
Um sich gegen diese unmenschlichen Bedingungen zu wehren hatten sich die
 72 Menschen bereits dort zu einer Gruppe zusammengefunden und, neben 
anderen Initiativen, mit Unterstützung des UNHCR 
(Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen) Gespräche mit den 
zuständigen Stellen vor Ort geführt - leider ohne Erfolg. Letztlich sah 
die Gruppe keinen anderen Ausweg, als weiter nach Deutschland zu 
flüchten und hier Asyl zu bantragen. Die BRD fühlt sich jedoch unter 
Verweis auf das EU-Flüchtlingsrecht (Dublin II) nicht zuständig, lehnte 
die Asyl-Anträge ab und will die Flüchtlinge nach Ungarn abschieben.
Gegen diese Abschiebungen laufen Klagen und Eilanträge, letztere um bis 
zum Urteil aufschiebende Wirkung zu erlangen. Von den Eilanträgen sind 
inzwischen fast alle entschieden worden - einige positiv und manche 
negativ.
Die negativen Bescheide werden ausnamslos mit Gesetzesänderungen in 
Ungarn begründet. In diesen geht es jedoch um den Umgang mit Menschen im
 Asylverfahren und nicht um solche, die bereits ein Aufenthaltsrecht 
zuerkannt bekommen haben. Da aber Alle der 72 aus Ungarn geflüchteten 
dort bereits ein Aufenthaltsrecht erhalten hatten, betrifft die 
angeführte Gesetzesänderung diese Menschen gar nicht.
Weiter zeigen neue Berichte aus Ungarn z.B. von bordermonitoring.eu,
 dass die Gesetzesänderungen in der Praxis keine Verbesserung der 
Situation von Flüchtlingen bewirken sondern deren Lebensbedingungen in 
Ungarn tatsächlich noch schlechter geworden sind.
Darüber hinaus kann es doch nicht sein, dass Gerichte über den gleichen 
Sachverhalt völlig unterschiedlich entscheiden. Teilweise gibt es sogar 
im gleichen Verwaltungsgericht unterschiedliche Beschlüsse, je nach dem 
welche Kammer dort von den Betroffenen 'erwischt' wurde - ein reines 
Glückspiel.
Solche offensichtlich willkürlichen Entscheidungen sind nicht 
hinnehmbar. Stattdessen sollte es eine politische Lösung geben, nämlich 
Bleiberecht für Alle aus der Gruppe, zumindest bis zum Ende der 
juristischen Auseinandersetzung (Klage gegen die Ablehnung des 
Asylantrags).
Bei der Familie Roein Mousavi kommt hinzu, dass der erste Eilantrag zwar
 abgelehnt wurde, ein Folgeantrag aberbereits gestellt und noch nicht 
entschieden ist. Obwohl Abschiebemaßnamen bisher zumindest bis zum 
Entscheid eines Eilantrags ausgesetzt wurden, soll die Familie 
RoeinMousavi nun kurzfristig abgeschoben werden.
Und schließlich sollen die Betroffenen offensichtlich im Geheimen 
abgeschoben werden: Obwohl der Leiter der zuständigen Abteilung im 
Regierungspräsidium, Manfred Garhöfer, in der Vergangenheit einer 
Deligierten-Kommission Benachrichtigungen zu bevorstehenden 
Abschiebungen zugesichert hatte, gibt es diese hier nicht.
Viele Infos zu der Gruppe der afghanischen Flüchtlinge gibt es auf der Homeapage der Initiative Grenzenlos aus Karlsruhe.



Erster Erfolg der Eilkampagne aber noch keine Entwarnung -
Erster Erfolg der Eilkampagne aber noch keine Entwarnung -
die Abschiebung der Familien Mousavi und Pallavani wurde heute Abend vorläufig ausgesetzt.
Vielen Dank an alle, die die Betroffenen unterstützt haben.
Leider ist damit aber längst nicht sicher, ob nicht noch andere Familien akut von Abschiebung
bedroht sind, so dass wir noch keine Entwarnung geben können.
Bitte erkundigen Sie sich / erkundigt Euch bei der unten aufgeführten zuständigen Abteilung 8
des Regierungspräsidiums Karlsruhe, ob aktuell weitere der afghanischen Flüchtlinge von
Abschiebung bedroht sind.
Protestiert dagegen, dass Abschiebungen ohne Vorankündigung durchgeführt werden sollen
unter Umgehung der AnwältInnen der Betroffenen.
Fordert vom Regierungspräsidium Karlsruhe, dass zunächst zumindest bis zum Ende der
juristischen Auseinandersetzungen von Abschiebungen Abstand genommen werden.
Bleiberecht für diese Flüchtlinge in Deutschland !
- im Zweifel immer für die Menschenrechte und das Grundrecht auf Asyl.
Wir bitten alle Personen, Gruppen und Verbände, die dazu beitragen können, unsere Forderungen zu unterstützen:
Keine Rückführung von Flüchtlingen nach Ungarn.
Keine Abschiebung nach Afghanistan.
Bleiberecht für alle Mitglieder der Gruppe.
Unsere Solidarität ist gefragt, nur mit öffentlichem Druck kann ein Bleiberecht für die Flüchtlinge erreicht werden!
Am Beispiel der Gruppe afghanischer Flüchtlinge wird die Unmenschlichkeit des EU-Flüchtlings-Abwehrsystems
und der Dublin 2-Verordnung deutlich.
Die Würde des Menschen ist offensichtlich antastbar. Wir werden das nicht hinnehmen!
Ak Flüchtlinge / Initiative Grenzenlos
Bleiberrecht für Flüchtlinge – Kein Mensch ist illegal !