Am Samstag, den 13.07.2013 findet unter dem Motto "Latife nicht alleine lassen!" um 15:00 Uhr an der JVA in Gelsenkirchen (Aldenhofstraße 99-101) eine Soli-Kundgebung für unsere dort seit zwei Wochen in Isolationshaft festgehaltene Genossin Latife statt. Latife wurde neben anderen am 26.06.2013 in einer Aktion der Bundesanwaltschaft festgenommen. Die Aktion der BAW auf Grundlage des Paragraphen 129b war offenbar mit der türkischen AKP-Regierung koordiniert und richtete sich gegen die "Anatolische Föderation". In Wuppertal wurden an jenem Mittwoch mindestens vier Objekte durchsucht, Latife wurde in ihrer Wohnung vor den Augen ihrer noch minderjährigen Tochter brutal überwältigt und verhaftet. Seitdem befindet sie sich in der JVA Gelsenkirchen in Isolationshaft – sie durfte bislang noch nicht besucht werden.
Latife war auch im Soli-Komitee-Wuppertal (so_ko_wpt) aktiv. Nachfolgend dokumentieren wir die Soli-erklärung des so_ko_wpt vom 02.Juli.
Erklärung des so_ko_wpt zur Verhaftung unserer Genossin Latife am letzten Mittwoch
Das soli-komitee wuppertal (so_ko_wpt) ist eine lose Plattform verschiedener einzelner Akteure zur Koordination konkreter Solidarität. Viele der Akteure sind darüberhinaus auch in anderen Gruppen und Organisationen engagiert. Das Spektrum der Beteiligten ist breit. So breit, dass es dem Anspruch des so_ko gerecht wird, Solidarität zu organisieren, Themen zu verknüpfen und die verschiedenen Kämpfe miteinander zu verschränken. Das so_ko entstand aus der Erkenntnis heraus, dass solidarische Arbeit gegen neoliberale Politik nicht isoliert von antirassistischer Arbeit gesehen werden kann, dass antifaschistisches Engagement nicht ohne aktives Eintreten für Flüchtlinge möglich ist, dass Einmischung nicht ohne Beschäftigung mit Repression zu haben ist, oder das “Recht auf Stadt”-Kämpfe ohne transnationale Bezüge zu Akteuren globalisierter Wirtschafts- und Herrschaftsinteressen undenkbar sind. Letzteres wurde in den letzten Wochen bei den Kämpfen in der Türkei, die als Widerstand gegen den Istanbuler Stadtumbau begannen, wieder einmal deutlich. Das so_ko will der simplen Erkenntnis, nach der “alles mit allem zusammenhängt” gerecht werden und ein Katalysator für gemeinsamen Widerstand sein.
Entsprechend haben sich auf der Plattform in den letzten Jahren verschiedenste Menschen kennen- und als verlässliche PartnerInnen schätzen gelernt. Bei gemeinsamen Aktionen und Kampagnen ist Vertrauen entstanden und manchmal auch ein emotionaler Gewinn, wenn wir etwas von der Freude abbekommen haben, die einzelne FreundInnen nach einer gelungenen Zusammenarbeit für “ihre Sache” empfunden haben. Ihre Freude ist unsere Freude.
Aber auch ihr Leiden ist unser Leiden, ihr Zorn ist der unsere und ihr Widerstand unser Widerstand.
Latife ist Genossin im so_ko_wpt. Fast von Anfang an. Jetzt wird Latife seit schon einer Woche unter unerträglichen Bedingungen in der JVA Gelsenkirchen gefangen gehalten, weil sie bei einer europaweit und offenbar mit der Türkei koordinierten Aktion des Generalbundesanwalts und des LKA Düsseldorf verhaftet wurde. Die ihr zur Last gelegten Vorwürfe entbehren rechtsstaatlichen Grundlagen und basieren auf Gesetzen, die einst – in den siebziger Jahren des lezten Jahrhunderts – einem einseitig erklärten “übergesetzlichen Notstand” entsprungen sind: den Paragraphen 129a, bzw. 129b. Beide Paragraphen belegen auch völlig legale Tätigkeiten mit dem Stigma “terroristischer Aktivität”. Beide Paragraphen dienen hauptsächlich der Zerschlagung solidarischer Strukturen und der Einschüchterung. Und mit diesen Gesetzen gehen “besondere Haftbedingungen” und Rechtsnormen einher, die eine Zerstörung des Individuums und das Brechen der Persönlichkeit der Gefangenen zum Ziel haben. Und die auch immer die Familien und die FreundInnen der Betroffenen mittreffen. Latife ist Mutter zweier Töchter und verheiratet. Latife hat viele FreundInnen in Wuppertal – auch weil sie in vielen Situationen immer sehr solidarisch gewesen ist. Jetzt benötigt sie unsere Solidarität. Als Genossin des so_ko_wpt und als unsere Freundin.
Sie wird sie erhalten. Ihr Kampf um eine würdevolle Behandlung und rechtsstaatliche Prinzipien ist unser Kampf.
Wir fragen uns natürlich auch: Warum jetzt? Warum zu diesem Zeitpunkt? Warum werden zu einer Zeit, in der offiziell die Repressionspolitik der unter Druck stehenden türkischen Regierung gegen die Opposition in der Türkei durch die Bundesregierung kritisiert wird, Handlangerdienste für dieselbe Regierung geleistet? Warum werden koordiniert dort wie hier Razzien und Verhaftungen vorgenommen? Warum passiert das in einem Moment, in dem auch in Deutschland massenhaft Menschen verschiedener Herkunft und verschiedener politischer Bezüge gemeinsam solidarisch auf die Straßen gegangen sind?
Und wir fragen uns: Warum werden Latife und die anderen am letzten Mittwoch Inhaftierten behandelt wie Schwerstverbrecher? Was wird ihnen konkret vorgeworfen? Warum dürfen Latife und die anderen niemanden sehen und sprechen? Warum müssen wir uns Sorgen um die medizinische Versorgung der teilweise kranken Gefangenen machen? (Latife benötigt zum Beispiel laufend Medikamente wegen einer chronischen Erkrankung.) Warum sollte Latife zunächst gezwungen werden, mit ihrer eigenen Kleidung den letzten Rest eigener Identität abzugeben und Anstaltskleidung zu tragen, obwohl jede/r in der Untersuchungshaft das Recht dazu hat, eigene Kleidung zu tragen?
Wir werden diese Fragen laut und öffentlich stellen, bis sie befriedigend beantwortet sind.
"Der Verfassungsschutz Baden-Württembergs warnt vor linksradikaler
deutsch-türkischer Solidarität . Das gemeinsame Auftreten (Anm.: bei
einer Demo gegen die §§129 – 2008) wird als ‘Gefahr letztendlich für die
außenpolitischen Verpflichtungen der BRD und der Nato gesehen.’
(Bietigheimer Zeitung)"
(Zitat aus der Broschüre “Der Hunger des Staates nach Feinden”, Rote Hilfe e.V. 2009)
- Wir fordern die Abschaffung der §§129 und das sofortige Ende der Isolationshaft für alle Gefangenen.
- Wir fordern die sofortige Freilassung von Latife und den anderen, am 26.06. Verhafteten.
- Freiheit für alle politischen Gefangenen!
so_ko_wpt am 02.07.2013
Zu den, Latifes Verhaftung zugrundeliegenden Gesinnungsparagraphen 129a+b und zu den besonderen Bedingungen ihrer (Isolations-) Haft wurden zwei Hintergrundtexte veröffentlicht, die auf einer Veröffentlichung der “Roten Hilfe e.V.” basieren:
Veranstalltungen zu §129b + Faruk Ereren in Wuppertal + Münster
Aufruf zur Prozessbeobachtung - Freiheit für Faruk Ereren
Einladung zur Information und Diskussionsveranstaltung am Mittwoch, den 17.Juli,2013
um 19:30 Uhr AZ, Autonomes Zentrum
Markomannenstr. 3 in Wuppertal-Elberfeld
Ebenfalls findet eine Veranstaltung dazu am Donnerstag, den 18.Juli.
um 19 Uhr, Die Brücke, Internationale Zentrum der WWU Münster,
Wilmergasse 2, 48143 Münster
Am 6. Mai begann das Revisionsverfahren gegen Faruk Ereren vor dem OLG Düsseldorf. Im ersten Prozess wurde er am 27.9.2011 anhand der Aussagen von Semih Genc, der eine Kollaboration mit der türkischen Polizei einging, zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Der beantragten Revision wurde jedoch aufgrund der widersprüchlichen Aussagen von Semih Genc stattgegeben.
Das erste Verfahren
Von Januar 2009 bis Ende September 2011 – also fast 2 3⁄4 Jahre – dauerte der erste Verfahren gegen Faruk Ereren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf an.
Gegen Faruk wurde im Laufe des Prozesses zwar der § 129b (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland) fallengelassen, aber mit Hilfe von Aussagen, die unter Folter in der Türkei zustande kamen, wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er angeblich die Verantwortung für den Tod zweier Polizisten in Istanbul im Jahre 1993 übernommen haben soll.
Bereits in der Türkei war Faruk für ca. 9 Jahre während des Militärputsches 1980 eingesperrt. Er bekämpfte als radikaler Linker das türkische Regime. Im Knast wurde er unzählige Male gefoltert. Nach seiner Entlassung flüchtete er aus Angst vor weiterer Verfolgung ins Ausland und wurde 2007 in Hagen festgenommen.
Verurteilungswille des Gerichts
Von Beginn des Prozesses war der Wille des Gerichts ihn zu verurteilen deutlich spürbar: Er musste während der Prozesse von seinen Anwälten isoliert in einer Plexiglaszelle sitzen, entlastende Zeugen wurden nicht zugelassen, während Folterspezialisten aus der Türkei, sowie Gefolterte aus der Türkei zu Hauptbelastungszeugen gemacht wurden. Bei der Urteilsverhandlung machte der Richter die Anmerkung: 'Wir haben euch zweimal ein Angebot gemacht, entweder 3 Jahre 9 Monate oder 4 Jahre 6 Monate. Doch ihr habt es nicht angenommen, deswegen habt ihr jetzt kein Recht euch zu beschweren'.
Weil der erblindete Zeuge Nuri Eryüskel die Aussage verweigerte, wurde er für 4 Wochen in Beugehaft genommen.
Gründe für das Urteil
Im Laufe des ersten Verfahrens wurde der §129 b gegen Faruk fallengelassen.
Der §129b ist der Zwillingsparagraf des §129a. Politische Verfahren werden von bestimmten Sondergerichten geführt, die zum ersten Mal vor 38 Jahren gegen die Gefangenen aus der RAF, Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Jan-Carl Raspe und Ulrike Meinhof eingesetzt wurden.
Neben der 1974 erfolgten Einschränkung des Erklärungsrechts des Gefangenen in der Hauptverhandlung wurde auch das Recht von Verteidiger/innen, Erklärungen abzugeben, beschnitten. (Justiz-)kritische Äußerungen wurden mit Ehrengerichtsverfahren beantwortet.
So wird dann auch eine politische Prozessführung permanent unterdrückt. Als „Terroristen“ werden viele GegnerInnen des Staates definiert. Zunächst richtet sich dieser Vorwurf nur gegen die RAF, weil - wie die Bundesregierung ganz offen sagt - die RAF so besser als Gruppe verfolgt werden kann, ohne einen EinzeltäterInnennachweis erbringen zu müssen. Mit dem § 129a werden alle Sonderhaftbedingungen und Sonderermittlungen begründet.
In Verfahren nach § 129a und § 129b StGB kontrolliert ein Richter die Korrespondenz zwischen Verteidiger/innen und Gefangenen. Dieser hält die Post zurück, wenn er der Auffassung ist, sie diene nicht dem Zweck der Verteidigung.
Weiterhin sind diese Staatsschutzgerichte mit besonders ausgewählten und geschulten Richtern ausgestattet, die Verteidigung wird generell benachteiligt, wie z. B durch vorenthaltene Akten, Einschüchterung und Behinderung der Öffentlichkeit durch drakonische Kontrollen. Der Begriff von „Skandalurteil“ greift hier zu kurz, denn das alles ist Ausdruck der Systematik der Klassenjustiz.
Weitere Hintergründe
Die Türkei ist ein wichtiger Partner für das expansive Nato-Bündnis. Die meisten Waffen werden übrigens von der BRD nach dort exportiert, was auch zeigt, dass die BRD deswegen ein eigenes vitales Interesse hat, ihrer Bündnispartnerin dort und hier den Rücken frei zu halten. Von 2000 - 2007 wehrten sich tausende türkische und kurdische Gefangene, sowie ihre Angehörigen draußen im Hungerstreik gegen die Folter „Made in Stammheim“. Dabei kamen 122 Menschen ums Leben.
Schon während des Hungerstreiks verlangte die Türkei von ihren Verbündeten das Verbot der Öffentlichkeitsarbeit von linken anatolischen Kräften in Europa.
Die Auslieferung Faruks in die Türkei ist zwar im Prozess fallengelassen worden, ist aber immer noch nicht vom Tisch.
Solidarität wurde verfolgt
Gegen Medien, die den Prozess kritisch verfolgten, wie das Internetportal „Scharf-links“ und das „Gefangenen Info“ wurden Verfahren eingeleitet, die aber mit Freispruch endeten. ProzessbesucherInnen wurden wegen Rufens einer Parole "Freiheit für Faruk" im Keller des Gerichtsgebäudes verprügelt und zu 100 Euro Geldstrafe verurteilt...
Faruk kämpft
Trotz drakonischer Isolationsmaßnahmen - Zensur, Besuchsverbote, Post dauerte monatelang, Umschluß mit einem Gefangenen wurde ihm lange trotz Zusage nicht immer gewährt - lehnte er einen Deal mit dem Gericht ab: bei einem Geständnis, "nur 3 Jahre und 9 Monate oder 4 Jahre und 6 Monate“.
Faruk meinte dazu sinngemäß, was er nicht gemacht hat, hat er auch nicht zu gestehen und erklärt in seiner Abschlusserklärung: "Abgesehen davon hat kein Urteil gegenüber der Geschichte Gültigkeit. Bis heute habe ich für UNABHÄNGIGKEIT, DEMOKRATIE UND SOZIALISMUS gekämpft,.... der meine Lebensgrundlage ist....“
Auch hat er sich zu vielen Ereignissen, trotz seiner fehlenden Deutschkenntnisse, solidarisch verhalten: sei es zum 18. März, dem "Tag für die Freiheit der politischen Gefangenen“ oder dem Verfahren gegen das "Gefangenen Info.“
Fazit
Hier in der BRD wurden ca. 20 türkische und kurdische GenossInnen wegen ihrer politischen Arbeit verhaftet und in Isolationshaft gesteckt. Faruk Ereren bezeichnet das umfassende Isolationsprogramm als "Weiße Folter mit dem Ziel, uns zu zermürben".
All das hat Ähnlichkeit mit den drakonischen Maßnahmen, denen die Gefangenen aus der RAF vor allem in den siebziger und achtziger Jahren ausgesetzt waren. Die Anklagen gegen die anatolischen AktivistInnen basieren häufig auf Foltergeständnissen aus der Türkei. Die länderübergreifende Verfolgung politischer Oppositioneller aus der Türkei dient nicht nur den Interessen des türkischen Staates, sondern sie dient in erster Linie den Interessen der internationalen Zusammenarbeit zwischen der Türkei und den EU-Staaten sowie den USA. Die Türkei ist aufgrund ihrer strategischen Lage ein wichtiger Partner für das expansive NATO-Bündnis.
Das heißt für uns, draußen wie drinnen wird einem nichts geschenkt von den Herrschenden. Leben mit Würde ist folglich nur im solidarischen Kampf gegen diese Verhältnisse möglich! So lange es also Elend, Unterdrückung, Hunger und Kriege gibt, wird diese Auseinandersetzung andauern.
Das Revisionsverfahren
Am Montag, den 6.Mai begann dieses Verfahren wieder vor dem OLG Düsseldorf, allerdings vor einem anderen Senat. Dieses Verfahren ist bis Ende Oktober terminiert.
Faruk erklärte im ersten Prozess: "Welches Urteil ihr auch treffen werdet, ICH HABE KEINEN ZWEIFEL DARAN, DASS MICH DIE GESCHICHTE FREISPRECHEN WIRD.“
Sorgen wir dafür, dass wir uns durchsetzen und Faruk rauskommt.
Besucht deshalb Faruk's Prozess und stellt Gegenöffentlichkeit z.B. in Form von Veranstaltungen her!
Freiheit für Faruk Ereren!
Der erste Prozesstag findet heute am 6. Mai, um 11:00 Uhr vor dem OLG Düsseldorf, Kapellweg 35, 40221 Düsseldorf, statt.
Weitere Verhandlungstage finden grundsätzlich immer montags um 11:00 Uhr und freitags um 9:30 Uhr vor dem OLG Düsseldorf, Kapellweg 35, 40221 Düsseldorf. statt.
Weiterhin wird berichtet:
- über Razzien wegen §129 am 22. Mai in 3 Städten gegen 9 Menschen. Der Vorwurf lautet Mitgliedschaft und Unterstützung der RAZ (Revolutionäre Aktionszellen) bzw. der RL (Revolutionären Linken) und die Erstellung und Verbreitung der Zeitschrift Radikal.
- die Anatolische Föderation ist im besonderen Maße von Repression betroffen. Europaweit kam es am 26.06. in 4 Ländern in verschiedenen Städten zu über 20 Razzien und 5 Festnahmen, welche durch den Paragraphen 129b legitimiert worden.
Über diese 3 Themen werden referieren VertreterInnen der "Internationale Plattform gegen Isolation" und das "Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen"
Update
Nach letzten Informationen befindet sich Latife in Gelsenkirchen nicht (mehr) in Isolationshaft. Sie hat zwar eine Einzelzelle, kann aber gemeinsam mit einigen anderen Frauen am Hofgang teilnehmen. Muzaffer, der in Wuppertal im Knast sitzt, befindet sich jedoch weiterhin in Isolation.
Mitteilung der KARAWANE Wuppertal (vom 05.07.2013)
Mitteilung der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen – Wuppertal: Zu den Verhaftungen von Latife Cenan-Adigüzel und Muzaffer Dogan von der Anatolischen Föderation am 26.Juni 2013.
Als Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen (Wuppertal) sind wir bestürzt, betroffen und wütend über die Verhaftung von Latife Cenan-Adigüzel und Muzaffer Dogan von der Anatolische Föderation. Beide sind in Wuppertal in der Unterstützung von Migrantinnen und Migranten aktiv; sie haben mit uns gegen die jüngsten Polizeiübergriffe in der Türkei protestiert und sind gemeinsam mit uns immer wieder gegen den Faschismus auf der Straße gewesen.
Beide sitzen jetzt in Isolationshaft und haben außer über ihre AnwältInnen keinerlei Kontakt nach draußen; es wird ihnen nicht einmal ermöglicht, ihre Angehörigen zu sehen. Muzaffer und Latife sind auf Grundlage des Paragraphen 129 b inhaftiert worden, der die Unterstützung ausländischer Organisationen kriminalisiert, die von den Regierungen als terroristisch gebrandmarkt werden. Wir wissen, dass in Deutschland dieser Paragraph 129 b immer wieder dafür genutzt wird, um vor allem migrantische Organisationen aus der Türkei zu verfolgen und einzuschüchtern. Der Paragraph 129 b ist vor allem dafür da, Angst vor juristischer Repression zu erzeugen und migrantische Vereine in ihrer eigenen Arbeit und in ihrer Zusammenarbeit mit anderen – deutschen wie türkischen – linken Gruppen zu blockieren. Die MigrantInnen sollen immer Angst haben, inhaftiert und abgeschoben zu werden, damit sie auf ihre politische Arbeit am besten direkt verzichten. Es ist ein Paragraph, der dafür da ist, Menschen voneinander zu isolieren.
Dieser Einschüchterungs-, Angst- und Repressionsparagraph, der der politisch motivierten Willkür Tür und Tor öffnet, muss abgeschafft werden. Wir haben erfahren, wie wichtig die Solidarität zwischen MigrantInnen und Flüchtlingen ist, wenn sie für ihrer Rechte und gegen Verfolgung, Faschismus und Rassismus kämpfen.
Jetzt, wo Latife Adigüzel und Muzaffer Dogan in Isolationshaft sitzen, solidarisieren wir uns mit ihnen, denn sie sind – wie auch wir – WuppertalerInnen und AntifaschistInnen.
Keine Mauer ist für immer. Keine Nacht kann ewig dauern.
Wir fordern die sofortige Freilassung von Muzaffer Dogan und Latife Cenan-Adigüzel und wünschen ihnen viel Kraft und Solidarität.