Am 6. Oktober 2012 wollten Neonazis durch die Göppinger Innenstadt ziehen, um ihre menschenverachtende Ideologie zu verbreiten. +++ Beim Versuch zur Route zu gelangen, soll der Genosse zweifachen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet haben. +++ Heute wurde er zu 1000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Am 6. Oktober 2012 wollten Neonazis durch die Göppinger Innenstadt ziehen, um ihre menschenverachtende Ideologie zu verbreiten. Diese Plattform zur Verbreitung neonazistischer Inhalte, die der Staat und seine Polizei unter Anwendung von Gewalt verteidigt, sollte blockiert werden. Im Rahmen der Blockaden um den Naziaufmarsch wurde der Genosse T. aus Reutlingen am Bahnhof in Göppingen gewaltsam festgenommen.
Nachdem heute der Prozess war, möchten wir als Beobachter_innen davon Berichten.
Vom Anfang des Prozesses bis hin zum Ende zeigte er keinen roten Faden. Beim Eintreffen in den Gerichtsaal saß der Richhter schon im Raum. Wir konnten den Geruch von „ich verurteile dich sowieso!“ förmlich riechen. Der Richter selbst zeigte sofort, dass er eine klare Meinung zum Thema hat und stellte auch gleich die Regeln im Saal auf. Eine Besucherin des Prozesses wurde unverschämt angegangen, sie habe im Gerichtsaal nicht zu trinken, wobei diese nur ein Tetrapack in der Hand hielt.
Die Anklage gegen T. : Zweifacher Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Nach dem Vorlesen der Anklageschrift wurde bekannt gegeben, dass einer der Zeugen leider nicht zur Verhandlung erscheinen könne weil seine Frau ihnen einen Kurzurlaub gebucht hätte. Für den Richter ein guter Grund, weshalb der Polizist nicht als Zeuge erscheinen musste.
Beim ersten Tatvorwurf soll T. dazu beigetragen haben dass eine Polizeikette am Gleis 6/7 durchbrochen werden konnte. Ein Zeuge sagte aus, dass er ihn an der Schulter gepackt und aus der Polizeikette gerissen habe. Für die Anwesenden Besucher ein erster Grund zum staunen. Der 55 Kilo leichte Angeklagte ohne viel Muskelmasse soll den doppelt so breiten Polizisten mit einer Hand aus einer Polizeikette gerissen haben? Ein Video sollte die Aussagen des Zeugen untersützen. Nachdem einige Minuten ein Video abgespielt wurde kam dann endlich der Teil, der seine „Schuld“ beweisen sollte. Staatsanwältin und Richter schienen den Vorfall genau erkannt zu haben, wobei Verteiger und Angeklager die scheinbar reisende Hand nicht finden konnten.
Der zweite Tatvorwurf schien noch erschreckender als der Erste. Nachdem dem der Angeklagte auf einem anderen Video mit anderer Jacke erkannt wurde, unterstellte man ihm zielgerichtet auf eine filmende BFE-Beamtin zu gegangen zu sein und ihr mit der Hand vor die Kamara gefasst zu haben. Der die BFE'lerin sichernde Kollege berichtete, gleich geahnt zu haben was T. vor hatte, weshalb er ihm den Arm sofort am Handgelenk weg von der Kamera drückte. Dass bei seinem scheinbar harmlosen Festhalten des Gelenks der Arm ziemlich stark verletzt wurde, erwähnte er nicht. Auch auf den Gedanken dass Menschen sich bei Schmerzen automatisch versuchen aus Schmerzgriffen zu befreien wurde Außen vor gelassen. Nachdem der Genosse wieder aus dem Griff frei war, wurde er direkt von zwei BFElern zu Boden gerissen, da diese dachten es würde eine Straftat vorliegen. Da dies aber nicht der Fall war, was auch der Zeuge bestätigte, ist diese Festnahme nicht rechtmäßig gewesen. Auf den Hinweiß der Unverhältnismäßigkeit ging der Richter nicht im geringsten ein. Auch dass, wenn sich jemand gegen gegen unrechtmäßige Vollstreckungen wehrt, kein Fall des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vorliegt, spielte für ihn keine Rolle Das Motto war: "Die Polizei sagt das so, also war es auch so! Sind ja Polizisten!"
Einen Menschen dafür zu bestrafen, dass er sich einer unrechtmäßigen Festnahme widersetzt hat, klingt fast so absurd wie die spätere Verkündigung der Urteils.
Nachdem dem Genossen das letze Wort erteilt wurde, schloss sich dieser dem auf Freispruch plädierenden Verteidiger an, da die Tatvorwürfe entweder auf Unrechtmäßigen Vollstreckungen beruhen oder die Intention nicht ersichtlich ist und dementsprechend nach dem Zweifelsgrundsatz davon ausgegangen werden muss, dass T. den Polizisten nicht an der Schulter gepackt haben muss. Das Urteil wurde dann nach einer kurzen Unterbrechung verkündet. Der "Duft" der die Verhandlung begleitete spiegelte sich im Gesicht und in den Worten des Richters wieder. Dieser wurde bei der Urteilsverkündung so unverschämt und unsachlich, dass es allen Anwesenden zunächst die Sprache verschlug. Es wurde mit Voruteilen und von Dingen gesprochen die vorher in der Beweisaufnahme nie zur Sprache kamen. Dem Angeklagten wurde z.B. eine führende Rolle zugewiesen. Bei solchen Vowürfen blieb T. und seinem verteidiger nichts weiter übrig, als diese mit einem herzhaften Lachen zu beantworten. Logik spielte hier nämlich keine Rolle mehr.
Weiter unterstellte der Richter, dass T. Gewalt gegen Polizeibeamte ja wohl immer noch gut fände und der Anwalt, durch sein Lachen sehr gut dazu passe.
Gekrönt wurde das alles nur noch, mit der Unterstellung, die Gegendemonstant_innen seien dafür verantwortlich, dass es zu solchen "unschönen Situationen kommt", In diesem Moment war T., der den ganzen Prozess lang geschwiegen hatte, nicht mehr nur mit zuhören beschäftigt. Er erwiederte in genervten Ton, dass das EINZIG Unschöne an diesem Tag der Naziaufmarsch war!
Auf das subjektive Ermessen des Richters hin, wurde dann auch das Urteil verkündet:
40 Tagessätze zu je 25 Euro = 1000 Euro
Wir solidarisieren uns mit dem Genossen und rufen dazu auf ihn weiter zu unterstützen. Dieser will das Urteil nicht anerkennen und geht mit seinem Anwalt weiter in die nächste Instanz vor das Landgericht in Ulm.
Weitere Prozesse werden angekündigt. Betroffen ist einer, gemeint sind wir alle!
Alerta Antifascista
jupp
alerta!