In Erinnerung an die am 1. Juli 2009 ermordete Marwa El-Sherbini wurde eine Platz am Landgericht Dresden umbenannt.
Was war passiert: Die 31jährige Frau war am 1. Juli 2009 während einer Berufungsverhandlung von Alexander Wiens mit einem Messer attackiert und niedergestochen worden. Dieser hatte am 21. August 2008 Marwa und ihrem damals zweijährigen Sohn auf einem Spielplatz im Dresdner Stadtteil Johannstadt islamfeindlich beleidigt und war dafür von Marwa El-Sherbini angezeigt und vom Amtsgericht Dresden wegen Beleidigung drei Monate später zu einer Geldstrafe von 780 Euro verurteilt worden.
Der Täter war, nachdem Marwa vor Gericht gegen ihn ausgesagt hatte, mit einem 18cm langen Küchenmesser auf die im dritten Monat schwangere Frau losgegangen und hatte vor den Augen ihres Sohnes mindestens 15mal auf sie eingestochen. Als der Verteidiger des Angeklagten und ihr Ehemann dazwischen gegangen und ebenfalls mit dem Messer attackiert worden waren, stürmten zwei Bundespolizisten in den Saal und schossen dem Ehemann der Ermordeten ins Bein. Erst im Anschluss daran, konnte der eigentliche Täter überwältigt und festgenommen werden. Alexander Wiens war nur wenige Monate später vor dem gleichen Gericht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die Tat mit direktem Vorsatz und nicht im Affekt begangen hatte. Ihre Ermordung hatte auch in der islamischen Welt für Entsetzen gesorgt.
Gedenken an Marwa El-Sherbini und Portest gegen neurechtes Zentrum
Familie von in Dresden getöteter Ägypterin Marwa legt Beschwerde
Berlin/Dresden. Die Familie der 2009 im Landgericht Dresden ermordeten Ägypterin Marwa El-Sherbini will weiter eine mögliche Mitverantwortung der Justiz klären lassen. Sie habe nun Beschwerde beim Anti-Rassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen eingelegt, sagte ihr Berliner Rechtsanwalt Eberhard Schultz am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. Aus ihrer Sicht seien die Strafverfahren gegen einen Bundespolizisten und zwei Richter nicht ernsthaft geführt worden. „Der Mordanschlag hätte verhindert werden können und müssen.“ Die Beschwerde ziele letztlich darauf, dass die Verfahren aufgegriffen werden, um die Frage der Mitverantwortung zu klären.
Bei einer Berufungsverhandlung wegen rassistischer Beleidigung am 1. Juli 2009 hatte der Angeklagte die Zeugin El-Sherbini erstochen und deren Mann mit dem Messer lebensgefährlich verletzt. Der Täter wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein zu Hilfe eilender Bundespolizist hatte dem Mann der Ägypterin irrtümlich ins Bein geschossen. Der Witwer stellte später Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung und fahrlässiger Tötung gegen den Gerichtspräsidenten und den damaligen Vorsitzenden Richter.
Schon im Prozess hatte die Familie ihnen vorgeworfen, wegen mangelnder Sicherheitsvorkehrungen in dem Gebäude mitschuldig am Tod der jungen Mutter zu sein. Ermittlungen gegen den Bundespolizisten und die Richter wurden jedoch eingestellt. Dagegen wehrte sich die Familie. Das Oberlandesgericht lehnte ihren Antrag aber ab, die Verfassungsbeschwerde dagegen hatte auch keinen Erfolg.
http://www.dnn-online.de/dresden/web/dresden-nachrichten/detail/-/specific/Familie-von-in-Dresden-getoeteter-aegypterin-Marwa-legt-Beschwerde-bei-UN-ein-45121164