Am 20. März muss sich in Schleswig ein Politaktivist gegen den
      Vorwurf der Beleidigung eines Polizisten verteidigen. Dem
      Polizeikritiker wird vorgeworfen, im Rahmen einer
      Gerichtsverhandlung den Einsatzleiter als „staatlich bezahlten
      Gewalttäter“ bezeichnet zu haben. Der Angeklagte möchte in der
      Öffentlichkeit offensiv mit dem Prozess umgehen.
      
      Nach Ansicht des Angeklagten ist der Vorwurf der Beleidigung zu
      verwerfen. Verhandelt wird die Frage „Mit soviel Sternen auf der
      Schulter sind Sie wohl hier der am höchsten bezahlte staatliche
      Gewalttäter, haben Sie den Polizeieinsatz zu verantworten?“, mit
      der er sich an den Einsatzleiter Lohmeyer gewandt haben soll. Die
      Berufsbeschreibung stellt keine Beleidigung dar. Zudem sind
      vermehrt gegen politische Aktivist_Innen geführte Strafanzeigen
      als Repression zu betrachten.
      
      „Ich wehre mich gegen den Vorwurf, Herrn Lohmeyer beleidigt zu
      haben“, so der Angeklagte. „Als Ausführende des staatlichen
      Gewaltmonopols wenden Polizist_Innen von Berufs wegen ständig
      Gewalt an. Dafür werden sie vom Staat bezahlt.“ Deshalb könne man
      die Formulierung schwer als unwahr bezeichnen. Auch das konkrete
      Vorgehen der Polizist_Innen im Kontext der  angeblichen
      Beleidigung war gewaltsam: Zwei Prozessbesucher waren unter
      Einsatz „unmittelbaren Zwangs“ mit Gewalt aus dem Gerichtsgebäude
      verwiesen worden. Zudem setzte eine der Beamt_Innen an diesem Tag
      seinen Schlagstock gegen einen Fotografen ein, der versuchte,
      polizeiliche Gewalt zu dokumentieren ein. Dabei ging die Kamera
      eines Aktivisten zu Bruch.
      
      „Betrachtet man den Kontext der Auseinandersetzung ist es noch
      verwunderlicher, dass sich Herr Lohmeyer von mir beleidigt
      fühlte“, so der Angeklagte zum Vorwurf. Der Angeklagte stellt den
      Prozess in eine Reihe von Strafanzeigen, die im Laufe des
      politischen Wirkens in der Region Husum/ Schleswig gegen ihn
      erhoben wurden. „Es geht hier nicht darum, eine Straftat zu
      ahnden. Das Vorgehen der Polizei werte ich als Repression gegen
      unliebsamen Politaktivismus“, äußert sich der Angeklagte. Sein
      aktionistisches und publizistisches Wirken für eine gewaltfreie
      Gesellschaft sei den Angehörigen der ausführenden Gewalt ein Dorn
      im Auge.
      
      „Kann das sein? Dass in einem demokratischen Staat politisches
      Arbeiten systematisch durch Exekutivorgane behindert wird?“ 
      Polizist_Innen wenden in Einsätzen häufig Gewalt an. Oft nicht
      gerechtfertigt. Das Vorgehen der Polizist_Innen bleibt meist
      ungestraft: Kolleg_Innen und Staatsanwält_Innen schützen sie.
      Amnesty International dokumentiert Fälle von Polizeigewalt in
      Deutschland http://www.amnestypolizei.de/sites/default/files/imce/pfds/Polizeibericht-internet.pdf
      ).
      
      „Leider ist mein Fall kein Einzelfall. Kritik bzw. Anzeigen gegen
      polizeiliches Vorgehen enden häufig mit Gegenanzeigen durch die
      beschuldigten Polizist_Innen und mit der Kriminalisierung der
      Betroffenen“.
      
      Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
      Jan Hansen, Initiative Militarismus jetzt stoppen
      redaktion-husuma@gmx.de
      0157 757 068 48
      
      Weitere Prozesse gegen UnterstützerInnen antimilitaristischen
      Engagements in der Region:
      - Schadensersatzklage gegen AntimilitaristInnen am 1. März
      (Weiterführung des Prozesses, in dessen Rahmen es zur hier
      beschriebenen Anzeige kam.) Infos zum Prozess gibt es hier:
      http://husuma.nirgendwo.info/2013/01/19/husum-1-marz-gerichtsprozess-wegen-gleisblockade/
      
      - Ein Journalist, der für sein kritisches Nachhaken kriminalisiert
      wurde, legte Einspruch ein. Verhandlungstermin: 20. März, 9 Uhr,
      Amtsgericht Schleswig.
      
      - Prozesse gegen weitere Aktivist_Innen, die bei der
      Auseinandersetzung ihren Anfang nahmen.
      Verhandlungstermine: 4. April wegen angeblichen Widerstandes,,17.
      April: Widerstand, Beleidigung und „Verunglimpfung des Staates und
      seiner Symbole“.
      
      Weitere Informationen zum anstehenden Prozess finden Sie u.a. in
      der Polizei-Doku Schleswig, in der u.a. anhand von
      Selbstzeugnissen der eingesetzten Beamt_Innen Gewalt und andere
      „Unregelmäßigkeiten“ dokumentiert werden:
      
      Teil 1: “Gilt die Pressefreiheit auch in Schleswig?”
      http://husuma.nirgendwo.info/2013/02/10/bilder/
      
      Teil 2: “Die Sache mit der Dienstaufsichtsbeschwerde”
      http://husuma.nirgendwo.info/2013/02/18/die-sache-mit-der-dienstaufsichtsbeschwerde/
      
      Teil 3: „Üben PolizistInnen Gewalt aus?“
      http://husuma.nirgendwo.info/2013/02/23/uben-polizistinnen-gewalt-aus-polizei-doku-3/
      
      Teil 4: Polizeigewalt im gesellschaftlichem Diskurs:
      http://husuma.nirgendwo.info/2013/02/25/polizei-doku-teil-4-polizeigewalt-als-selbstverstandlichkeit-im-diskurs/


BeamtInnenbeleidigung=gibts nicht
ZUM 1000000 MAL: ES GIBT WEDER "Beamtenbeleidigung" als straftatbestand noch "BeamtInnenbeleidigung" (in deutschland)
Prozess eingestellt
Der Prozes ist eingestellt.
Mehr Infos:
https://linksunten.indymedia.org/de/node/80826