Der Berufungsprozess gegen Daniel Ewers und Dennis Hülshorst wegen ihres lebensgefährlichen Überfalls am S-Bahnhof Langendreer hat keine neuen Ergebnisse gebracht. Am 14. Dezember 2012 fanden sich die beiden Angeklagten erneut im Bochumer Landgericht ein. Ewers, weil die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte, Hülshorst, weil er selbst in Berufung gehen wollte, um der erstinstanzlich beschlossenen Haftstrafe zu entgehen.
Die Ereignisse sollten bekannt sein. Eine Gruppe Nazis, unter denen sich auch Dennis Hülshorst und Daniel Ewers befanden, überfiel im September 2011 am S-Bahnhof Langendreer eine Gruppe alternativer Personen. Bezug nehmend auf den Aufnäher eines der Geschädigten, der ein durchgestrichenes Hakenkreuzs zeigte, hob Hülshorst sein T-Shirt hoch und zeigte sein tattoowiertes Hakenkreuz. Dies kommentierte er mit den Worten “Ich zeig dir jetzt mal ein richtiges Hakenkreuz”. Daraufhin wurden die alternativen Personen brutal verprügelt, eine Person wurde ins Gleisbett geprügelt. Die S-Bahn fuhr eine Minute, nachdem die Person sich von den Gleisen entfernen konnte, am S-Bahnhof an. Es ist überflüssig zu betonen, wie brutal und lebensgefährlich dieser Nazi-Überfall war.
Die Folge davon war ein Prozess gegen Ewers und Hülshorst. Hülshorst
wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten veurteilt.
Ewers kam frei, da sein Anwalt Andre Picker, der seinerseits bei der rechtsradikalen Partei “Pro NRW”
aktiv ist, nachwies, dass die Polizei technische Fehler bei den
Ermittlungen gemacht hatte. Zwar konnte bestätigt werden, dass Ewers an
besagtem Abend anwesend war, jedoch wurden einer Person, die zu Ewers’
Tatbeteiligung aussagen konnte, die Bilder falsch vorgelegt. Nachdem
bestätigt wurde, dass Ewers dabei war, wurde die Bilderschau
unterbrochen, was wohl die Identifizierung kaum noch verwertbar macht.
Näheres zum ersten Prozess lässt sich im Prozessbericht aus dem Juni
dieses Jahres nachlesen.
Beim heutigen Berufungsprozess waren wieder einmal zahlreiche Zuschauer*innen erschienen, wenn auch weniger als beim ersten Mal. Auf rechter Seite waren darunter Mama Ewers, Daniels Bruder Timo Ewers, die NPD-Gestalt Markus Schumacher und weitere Bonehead-Freunde von Daniel Ewers. Weiterhin gaben sich der Wanne-Eickeler Staatsschutz, die zivilen Einsatzkräfte – diesmal mit einem Hipster-Zivi – und die Hundertschaft die Blöße. Der für seine NS-Rhetorik (“Sozialschmarotzer”) bekannte Journalist Bernd Kiesewetter von der WAZ war ebenfalls anwesend.
Am Prozess beteiligt auf rechter Seite war der bekannte Nazi-Anwalt
Andre Picker, der Ewers bereits in erster Instanz vertrat. Hülshorst
wurde von einem Rechtsanwalt Gardea (oder ähnlich lautend) verteidigt.
Die Anklage wurde durch die politische Staatsanwältin Wenzel vertreten.
Bei der anfänglichen Feststellung der Personalien der Angeklagte intervenierte Ewers’ Anwalt Andre Picker. Sein Mandant habe starke “Repression” von der politischen Gegenseite zu befürchten, wenn seine Addresse hier bekannt gemacht würde. Deshalb beschränkte sich Richter Gerd Riechert darauf festzustellen, dass sich Ewers Addresse seit dem letzten Urteil nicht geändert habe.
Zu Anfang wurde festgestellt, dass die Berufung von seiten Denis
Hülshorsts auf das Strafmaß beschränkt sei. Den Tathergang würde er wie
im erstinstanzlichen Urteil einräumen. Sein Rechtsanwalt gab bekannt,
dass Hülshorst allerdings keine neuen Erkenntnisse zur Tatbeiligung
Ewers’ liefern könne. Er könne sich aufgrund seines alkoholisierten
Zustandes während der Tat einfach an nichts mehr erinnern. In diesem
Zusammenhang erwähnte der Verteidiger auch, dass Hülshorst keinen Grund
mehr habe, Ewers zu decken, er sei angeblich kein Mitglied der rechten
Szene mehr. Ewers habe Hülshorst bei einem Streit im April drei Mal eine
Bierflasche über den Kopf gezogen. Bereits vorher habe sich Hülshorst
von der rechten Szene abgewandt.
Die Information, dass Hülshorst nichts Neues zur Sache beitragen könne, erledigte den Fall Ewers in Windeseile. Der Richter sagte, er könne sich nun nicht mehr vorstellen, wie jetzt etwas anderes herauskommen solle als beim ersten Prozess. Die sonstigen Beweise gegen Ewers würden nicht ausreichen. Auch eine Zeugin, die Ewers’ Anwesenheit an besagtem Abend bestätigen konnte, wollte er nicht mehr hören.
Staatsanwältin Wenzel schloss sich dieser Ausführung unter Protest
seitens den Anwält*innen der Nebenklage an. Somit wurde der Freispruch
von Ewers bestätigt. Der Richter kommentierte dies mit den Worten, da
habe der Herr Ewers eben “Glück gehabt” und so sei es “im Leben” nun
einmal. Dieser erhob sich prompt und verließ zusammen mit Anwalt Picker
den Gerichtssaal.
Nun wandte sich die Aufmerksamkeit wieder Dennis Hülshorst zu. Sein Anwalt argumentierte, dass aufgrund einer Wandlung in Hülshorsts Lebensweg andere Strafen als eine Haftstrafe geboten seien. Er befragte Hülshorst ausgiebig zu seiner wohl schwierigen Vergangenheit. Da Hülshorst seit Ende 2011 in einer Beziehung lebe und eine richtige Ausbildungsstelle habe, sei er auf dem besten Wege aus seiner Drogenabhängigkeit herauszukommen. Außerdem habe Hülshorst sich von der rechten Szene abgewandt. Seine rechte Einstellung habe er abgelegt. Eine Haftstrafe würde ihn von diesem positiven Weg wieder abbringen, so der Verteidiger. Der Richter zitierte in Folge der Ausführungen aus dem Bundeszentralregister. Neben diversen Betrugsdelikten wurde hierbei auch erwähnt, dass Hülshorst im Januar 2011 am Rande einer von Axel Reitz angemeldeten Demo an einem Angriff auf Antifaschist*innen beteiligt war. Hierfür wurde er wegen Landfriedensbruchs verurteilt.
Im Plädoyer wiederholte der Verteidiger bereits seine oben erwähnte Argumentation.
Staatsanwältin Wenzel widersprach dem und verwies auf die Schwere der
Tat, die nicht anders als mit einer Haftstrafe bestraft werden könne.
Darüber hinaus bezweifelte sie Hülshorsts angeblichen “Ausstieg” aus der
rechten Szene, da der bereits erwähnte Angriff von Daniel Ewers auf
Hülshorst im April 2012 bei einem Trinkgelage von bekannten Nazis an den
Ruhrwiesen stattgefunden hatte. Die Anwält*innen der Nebenklage
schlossen sich an dieser Stelle Wenzels Auffassung an. Das Urteil gegen
Dennis Hülshorst aus dem ersten Prozess wurde folglich bestätigt. Der
Richter erwähnte, man habe überlegt, ihm noch drei Monate “zu schenken”,
aber man könne ein milderes Urteil der Öffentlichkeit “nicht
verkaufen”. Im Ergebnis blieb alles beim Alten. Allerdings ist der
nächste Prozess gegen Ewers mit Spannung zu erwarten, wenn es nämlich um
seinen Angriff auf seinen (Ex-?)Kameraden Dennis Hülshorst geht. Dort
werden mit Sicherheit auch interessante Zeugenaussagen von Ewers
Bonehead-Kamerad*innen zu hören sein.
So schreibt die Presse:
Silence
Mangel-und fehlerhafte Strafverfolgung seitens der Exekutive.
Unangemessene Bewertung von Tatbeteiligung und Strafsachverhalte seitens der Justiz.
Nach diversen Sachbeschädigungen, Beleidigungen, Nötigungen, Bedrohungen, Körperverletzungen, Brandstiftung, Vergehen gegen das Waffengesetz, Strengstoffvergehen, Propagandadelikten im Sinne des § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und des § 130 StGB (Volksverhetzung) in den letzten Jahren in Bochum-Langendreer wird dieses Urteil von den rechten Gewalttätern und ihrem politischen Umfeld als Freibrief zu weiteren Taten verstanden werden.
Der Stadtteil wird von innen und außen heraus weitere Eskalationsstufen seitens der Nazis zu befürchten haben.
Der "Kampf um die Straße" wird auch in Zukunft den Bewohnern des Stadtteil durch die Nazis aufgezwungen werden.
Die Opfer und ihr demokratisches Umfeld verstehen dieses Urteil als Offenbarungseid eines Rechtsstaates, der von sich behauptet demokratische Grundwerte wie "Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit" zu verteidigen. Das Vertrauen in ihn ist grundlegend erschüttert.
Das seit Jahren andauernde Verhalten der örtlichen Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Richterschaft hat in diesem Urteil den politischen Willen zur Nichtverfolgung inhumaner, antidemokratischer und rechtsorientieretr Gewalt zum Ausdruck und vorläufigen Höhepunkt gebracht.
Eine Skandalisierung des Urteils bleibt auf breiter Front aus. Es herrscht Schweigen.
Geschocktes Schweigen auf seiten der Geschädigten und entrechteten Opfer.
Irritiertes Schweigen bei jugendlichen Antifaschisten und Stadtteilbewohnern.
Hilfloses, ergebenes und akzeptierendes Schweigen durch den "Runden Tisch", "Langendreer gegen Nazis" und den Parteien der "Grünen", "Linken", "Sozialen Liste", "Piraten". Nicht einmal die gewohnt erstarrten, bequemen und haltlosen Lippenbekenntnis zu demokratischen Werten sind zu hören.
Welch Stille!
Ungebetene Gäste in Langendreer
Heute in der WAZ heiße Luft von Dortmunder Schaumschlägerin:
„...Back up arbeitet in Dortmund eng mit dem Staatsschutz zusammen ... In Bochum läuft es ähnlich, und in Langendreer gibt es eine starke Zivilgesellschaft, die nicht wegschaut, wenn was passiert....“
https://linksunten.indymedia.org/de/node/74263
Narzistische Störung als Karrierebeschleunigung?
Dieter Nuhr bringt es auf den Punkt:
http://www.youtube.com/watch?v=rq68A07CDcM
Ewers in Langendreer?!
Daniel Ewers ist vor ungefähr drei Wochen bei einem Einzug in einem Haus In der Schuttenbeck gesehen worden. Die Wohnung, die bezogen wurde, soll "gegenüber" vom El Greco sein: www.el-greco-langendreer.de
Ob Ewers selbst dort eingezogen ist, oder ob er jemand anderem beim Einzug geholfen hat, ist unbekannt.
Auf jeden Fall ist die Wohnung quasi UNMITTELBAR dort, wo neulich die Autobrände waren:
http://www.derwesten.de/staedte/bochum/feuer-demoliert-fuenf-autos-und-z...
Laut WAZ-Leserkommentar war zumindest ein niedergebranntes Auto im Besitz einer Migrantenfamilie.
Wir erinnern uns, dass Daniel Ewers ja damals, als die Pizzeria einer Migrantenfamilie explodiert ist, UNMITTELBAR daneben gewohnt hat!
Kann wer bestätigen, dass Ewers da wohnt, bzw. wer da wohnt?
P.S.: Wurde Ewers jüngst mal von jemandem mit "silberfarbenem 3er BMW" gesehen? -> http://www.derwesten.de/staedte/bochum/autofahrer-bedroht-fussgaenger-in...