28.6. Bibliser Nazi verurteilt//Grußkarte "Wir haben dich nicht vergessen!" von Linksradikalen bekommen ... Richter sprach von "Ironie"
Der von AntifaschistInnen in der Nacht zum 24.12.2010 bereits geoutete Nazi Florian Weißbarth wurde vom Amtsgericht Bensheim erneut zu Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Es handelt sich bereits um die zweite Verurteilung innerhalb eines Jahres. Diesmal ging es u.a. um rechten Schmierereien in seiner Heimatstadt. Am 29.6. erschien im Starkenburger Echo folgenderArtikel:
BENSHEIM.
Der Angeklagte räumte gestern alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ein, 
zu denen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und versuchte Nötigung 
gehörten. Zwischen Januar 2010 und September 2011 hatte der Bibliser 
Parolen der rechtsextremen Gruppierung „Nationale Sozialisten Ried“ an 
eine Bahnunterführung, die Friedhofsmauer und eine Lärmschutzwand in 
Biblis gepinselt. Richter Rainer Brakonier glaubt, die Gemeinde werde 
sich nun an den Täter wenden, der den Schaden ersetzen muss.
Auf dem 
Weg zu einer Demonstration in Frankfurt stellte die Polizei bei dem 
Bibliser außerdem Pfefferspray sicher. Kurz zuvor hatte er gemeinsam mit
 einem anderen jungen Mann Aufkleber gegen „Fremdarbeiter“ an einer 
Schule verteilt.
Der Mittäter sagte später gegenüber der Polizei aus,
 worauf sich der Bibliser via Internet-Chat mit der Forderung an ihn 
wandte, dies zu lassen – „sonst setzt es was“. Was der Beschuldigte vor 
Gericht als „rauen Umgangston“ abtat, geschah bei laufender Bewährung in
 einem Fall, der die Bedrohung als durchaus buchstäblich erscheinen 
ließ.
Vor knapp einem Jahr wurde er vom Landgericht Darmstadt zu 
sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er einem Mann mit 
zwei Faustschlägen Nasenbein und Orbitalboden, einen Gesichtsknochen, 
gebrochen hatte. Deshalb musste er bis Januar 2012 eine elektronische 
Fußfessel tragen.
Das Bensheimer Urteil erfolgte nun separat von dem 
des Landgerichts, vor allem um die zivilrechtlichen Ansprüche des Opfers
 in Höhe von 7000 Euro zu wahren. „Da wird er noch jahrelang bezahlen 
müssen“, sagte Richter Brakonier über den Bibliser, der gerade eine 
Ausbildung macht. „Noch eine Chance kriegen Sie nicht“, erklärte 
Brakonier zur Mindeststrafe auf Bewährung. Wenn er erneut etwas 
anstelle, müsse er mindestens sieben plus sechs Monate in Haft.
Noch 
jemanden hatte der Bibliser bedroht: indem er ihn als „Volksfeind“ auf 
der Internet-Seite der „Nationalen Sozialisten Ried“ unter Angabe 
persönlicher Daten anprangerte. „Es war ein Riesenfehler“, sagte er vor 
Gericht. Er selbst sei zwischenzeitlich selbst Opfer Linksradikaler 
geworden, die ihm eine Grußkarte mit der Aufschrift „Wir haben Dich 
nicht vergessen“ geschickt hätten. Richter Brakonier sprach von 
„Ironie“.
Rechtsanwalt Christian Kunath sagte über seinen 
Mandanten: „Er ist geläutert.“ Lob gab es vom Verteidiger für die 
Staatsanwaltschaft, weil diese „die Delikte nicht politisiert“. 
Tatsächlich betonte auch der Richter in der Urteilsbegründung: „Wir sind
 hier nicht im Gesinnungsstrafrecht.“ Alles müsse aber im Rahmen von 
Grundgesetz und Strafgesetzbuch bleiben. Die Taten des Biblisers seien 
„mehr oder weniger jugendliche Dummheiten“. Ob „I love you“ oder 
„Rotfront verrecke“ – „Sachbeschädigung ist Sachbeschädigung“.
Nun 
hatte der Angeklagte selbst von seinem „Umfeld“ gesprochen, von dem er 
sich nur teilweise distanziert habe. Der Bibliser nannte in diesem 
Zusammenhang gewalttätige Skinheads, sagte aber: „Meine Weltanschauung 
möchte ich weiter zum Ausdruck bringen.“ Aber nicht um 
Ausländerfeindlichkeit gehe es, sondern um soziale Themen, etwa 
„Nahverkehr“.
Experten verfolgen mit Sorge die Tendenz, bei Taten 
junger Menschen mit rechtsradikaler Unterfütterung den politischen 
Akzent zu ignorieren. Für sie ist es zweifelhaft, ob das der Brisanz der
 Fälle gerecht wird, die in ihrer Gesamtschau das Bild einer stabilen 
rechten Szene ergeben.
Florians Outing:

Zeitungsartikel
Liebe AutorInnen,
Wir haben den Text ins Pressearchiv verschoben, da er fast nur aus einem Presseartikel besteht. Wenn ihr einen eigenen Artikel dazu schreibt, kommt der natürlich auch (wenn er lang genug ist) in die Mittelspalte.