Und schon wieder - Anquatschversuch in Mittelbaden

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Bereits am 16. Februar 2012 kam es zu einem weiteren Anquatschversuch im Raum Achern. Ein Mann, der sich mit einer Karte als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes auswies, suchte das Wohnhaus eines Genossen auf und wollte mit ihm reden. Konsequenterweise wurde die Tür gleich zugeschlagen. Nähere Einzelheiten sind nicht bekannt.

 

Dieser Anquatschversuch setzt sich in eine Reihe von Anquatschversuchen, die sich in den letzten Jahren im Landkreis Rastatt und der umliegenden Region ereigneten.

 

2006

  • 10.06. Gaggenau  | ca. 30-Jährige Frau, ca. 1,70m braune Haare, pfälzischer Dialekt

 

2008

  • 12.02. Gaggenau | ca. 35-jährige Frau, braun/blonde Haare, Brille
  • KW 49 Baden-Baden | keine weiteren Infos bekannt
  • 09.12. Gaggenau | Herr Steiger (50 Jahre, 1,80m, graue Haare, Tel: 01522/1642810)

 

2009

  • 24.03. Ettlingen | Herr Kranich (ca. 50 Jahre, grauer Oberlippenbart)
  • 02.11. Karlsruhe | Herr Reinhardt (1,80m, dunkle Haare)
  • 06.11. Murgtal | Herr Marek (Tel.: 01522/1462810)

 

2010

  • 30.06. Gaggenau | Mann (1,75m, graue längere Haare)
  • Juli Gernsbach | ca. 50-jähriger Mann (dunkelgraue Haare, Vollbart, Brille)

 

2011

 

2012

 

Da der Verfassungsschutz keinerlei polizeiliche Befugnisse besitzt seid ihr nicht gezwungen irgendetwas zu sagen. Ihr könnt und solltet sofort die Tür schließen. Lasst euch nicht nervös machen oder durch irgendwelche Angebote locken. Lasst euch nicht bequatschen und zeigt von vorne rein keine Kooperationsbereitschaft. Sie können euch nicht zu Gesprächen zwingen und ihr müsst sie auch nicht in Eure Wohnung lassen.

 

Hilfreich ist auch, sich gegebenenfalls den Namen und das Aussehen des Verfassungsschützers / der Verfassungsschützerin zu merken oder sogar ein Foto zu machen. Auch hier empfiehlt es sich, gleich im Anschluss ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen. Auch das Kennzeichen des Autos zu notieren, ist sinnvoll. Den Anquatschversuch solltet ihr öffentlich machen. Beratet Euch dazu mit Genoss_innen oder kontaktiert die Rote Hilfe.

 

Solltet ihr dennoch aus Nervosität oder Angst auf das Gespräch eingegangen sein, ist das nicht so schlimm, allerdings ist es dann noch wichtiger sich bei den örtlichen Antirepressionsgruppen zu melden, um gemeinsam eine Lösung des Problems zu finden.

 

Rote Hilfe Karlsruhe

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"Da der Verfassungsschutz keinerlei polizeiliche Befugnisse besitzt seid ihr nicht gezwungen irgendetwas zu sagen."

 

Niemensch ist gezwungen, vor irgendwelchen Bullen zu irgendeinem Zeitpunkt irgendeine Aussage zu machen. Das kommt hier falsch rüber. Daher polizeiliche Vorladungen oder Anquatschversuche o.ä. immer ignorieren. Nur auf richterliche Anordnung besteht Aussagepflicht, aber nur dann, wenn mensch nicht glaubhaft machen kann, dass er_sie sich damit selbst oder andere nahestehende (verwandte/verschwägerte/verpartnerte) Menschen theoretisch belasten könnte.

Aussagepflicht mag es geben, doch nicht die Pflicht, sich zu erinnern. Das sollte man im Umgang mit staatlichen Ermittlungsorganen aller Art immer im Hinterkopf behalten und nie vergessen: Der Feind ist nicht zuletzt der Staat selbst!