Mannheim - Kein NPD-Aufmarsch - VGH bestätigt Verbot

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Erstveröffentlicht: 
30.04.2012

Der geplante Aufmarsch der rechtsextremen NPD am 1. Mai in Mannheim bleibt verboten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) bestätigte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe und wies eine Beschwerde des NPD-Kreisverbands Rhein-Neckar ab.


Der VGH teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass der Kreisverband nicht antragsbefugt ist. Am vergangenen Freitag hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe einen Eilantrag des Kreisverbandes gegen das Versammlungsverbot aus formalen Gründen zurückgewiesen.

Nur der NPD-Bundesverband könne gegen das Verbot vorgehen, da dieser zu der Veranstaltung eingeladen habe. Dies bestätigte der VGH am Montag. Die Stadt Mannheim hatte am 24. April die unter freiem Himmel geplante Versammlung verboten und auch jede Ersatzveranstaltung auf ihrem Gebiet untersagt.

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Dort ist der Aufmarsch erlaubt!

Es stimmt dass die Beschwerde des Kreisverbandes der NPD abgelehnt worden ist, aber derzeit soll nun die Bundes NPD

klagen und darüber wurde noch nicht entschieden.

Also immer langsam.

Denn auch Mannheim gegen Rechts und Ak Antifa berichten noch nicht darüber, dass der Aufzug vom Tisch ist.  

eben auf
http://web82.krusty.kundenserver42.de/
gelesen:
"Der Verwaltungsgerichtshof hat dem Widerspruch der NPD stattgegeben. Die Nazis dürfen morgen in Mannheim demonstrieren. Also an alle: Morgen auf nach Mannheim auf die Straße gegen die Nazis! "

1.MAI NAZIFREI

Normal 0 21

Man darf nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

 

Heute gab es zwei Verfahren. Eines vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim und eines vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe.

 

Am Freitag hat die NPD in Mannheim neu angemeldet. Gegen Diese neue Verbotsverfügung hat sie beim Verwaltungsgericht Karlsruhe geklagt. Sie ist mit ihrer Klage durch gekommen und die Demo kann zur Zeit stattfinden. Juristich hat die Stadt Mannheim die Möglichkeit, gegen die Entscheidung von Karlsruhe beim VGH in Mannheim Beschwerde einzulegen. Ob sie das tut, ist der Zeit nicht bekannt. Die Aussichten auf Erfolg sind gering.

 

Das Verfahren vor dem VGH, bezog sich auf die Entscheidung vom VG Karlsruhe am Freitag und ist für morgen nicht relevant.