Die Stadt Emmendingen hat für den morgigen Tag ein Aufenthaltsverbot für den Innenstadtbereich gegen Antifaschist_innen aus Freiburg erlassen. Begründet wird dies mit §27a Absatz 2 PolG. Als weitere Begründung müssen die nach dem Zwischenfall in Riegel angespannte Lage zwischen Rechts und Links, die Eskalation während der spontanen Demonstration am 5. Oktober in Offenburg, sowie sowie "straffälliges Verhalten" in der Vergangenheit herhalten.
"Gerade bei dem von Ihnen in der Vergangenheit gezeigten Verhalten besteht die Gefahr, dass es durch Ihre Anwesenheit am "Veranstaltungstag" zu Eskalationen kommt oder sie möglicherweise, durch andere Personen angestachelt oder provoziert, erneut Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten begehen, oder andere Personen provozieren, damit von diesen entsprechende Aktionen begangen werden."
Für das Aufenthaltsverbot wurde Sofortvollzug angeordnet, d.h., dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hätte. Im Falle eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsverbot wird eine Ingewahrsamnahme angedroht.
Falls ihr auch einen solchen Brief bekommen habt, meldet euch bitte (verschlüsselt) bei kontrollverlust[ät]riseup.net (PGP-Key) oder bei ea-freiburg[ät]linksunten.ch (PGP-Key) oder kommt heute Abend zur Infoveranstaltung um 19 Uhr in die KTS Freiburg (Basler Straße 103)!
Andere Städte
Auch AntifaschistInnen aus mehreren anderen Städten in BaWü haben inzwischen solche Verbotsverfügungen erhalten...
Juristisches Vorgehen gegen die Stadtverbote
Stadtverbote nach § 27a PolG sind Verwaltungsakte der Polizeibehörden. Gegen solche Maßnahmen hat ein eingelegter Widerspruch normalerweise aufschiebende Wirkung (d.h. wenn der/die Betroffene Widerspruch einlegt, ist die Maßnahme bis zu einer Entscheidung nicht rechtskräftig, kann also nicht vollstreckt werden). Allerdings hat die Stadt Emmendingen den sofortigen Vollzug angeordnet, wodurch ein Widerspruch seine aufschiebende Wirkung verliert.
Wenn ihr Betroffen seid, könnt ihr:
Im Rahmen der Freiraum-Aktionstage im Oktober letzten Jahres kam es in Freiburg zu Stadtverboten, gegen die wir ohne Erfolg im Eilrechtsschutz (Nr. 1 und 2) vorgegangen sind. Artikel mit den damaligen Widersprüchen und Anträgen an das Verwaltungsgericht
Noch eine Möglichkeit
Betroffene können auch noch bei der Behörde, die das Stadtverbot erlassen hat (Stadt Emmendingen), oder bei der Widerspruchsbehörde (Regierungspräsidium Freiburg) einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stellen. Die Stadt Emmendingen wird - wenn sie überhaupt reagiert - den Antrag ablehnen. Ob das Regierungspräsidium (positiv) auf den Antrag reagiert, können wir nicht vorhersagen.
Update: Erfolgreicher Eilrechtsschutz gegen Aufenthaltsverbot
Einige Genoss_innen haben erfolgreich die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkungbeim Verwaltungsgericht Freiburg beantragt. Wir empfehlen allen Betroffenen, wenn sie das nicht bereits getan haben, jetzt Widerspruch gegen das Aufenthaltsverbot einzulegen. Hierfür könnt ihr diesen Vordruck nehmen, unterschreiben, an die Stadt Emmendingen faxen und morgen in Emmendingen gegen die Nazis zu demonstrieren.