Gericht erlaubt Link zu Burschenschafter-Mails

Deutsche Burschenschaft 2011: Alt und fast schon nicht mehr da?
Erstveröffentlicht: 
05.10.2011

In eigener Sache

 

Im Sommer gelangten brisante Dokumente der Deutschen Burschenschaft an die Öffentlichkeit - darunter auch interne Mails. Weil SPIEGEL ONLINE darüber berichtete, sah ein Burschenschafter seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Ein Gericht wies nun seine Klage ab.

 

SPIEGEL ONLINE darf weiterhin auf interne Mails von Burschenschaftern verlinken. Das hat das Landgericht Braunschweig am Mittwoch entschieden und wies damit einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.

 

Mitte Juli hatte SPIEGEL ONLINE über ein Datenleck bei den Burschenschaften berichtet. Damals war eine Fülle interner Dokumente an die Öffentlichkeit gelangt, die die desolate Lage der Studentenbünde offen legten. Zuvor hatte SPIEGEL ONLINE berichtet, dass die Deutsche Burschenschaft über die Einführung eines "Ariernachweises" stritt. Entzündet hatte sich der Streit an einem chinesischstämmigen Burschenschafter: Einigen Bundesbrüdern war er nicht deutsch genug.

 

Für den Artikel über das Datenleck konnte SPIEGEL ONLINE mehr als 3000 Seiten aus Sitzungsprotokollen, internen Berichten und Strategiepapieren sichten - ein Teil der Unterlagen steht nach wie vor frei verfügbar im Netz, veröffentlicht auf dem linken Web-Portal Indymedia.

 

Es besteht ein öffentliches Interesse


Darunter auch E-Mails eines Mitglieds der Burschenschaft Tuiskonia Karlsruhe. Nach dem Streit über den "Ariernachweis" beschreibt er darin seinen Plan, wie die extrem rechten Studentenverbindungen im Dachverband Deutsche Burschenschaft die Macht übernehmen könnten.

 

Da SPIEGEL ONLINE auf die Seite mit den veröffentlichten Mails verlinkt hatte, sah der Verfasser seine Persönlichkeitsrechte verletzt und klagte. Die E-Mails enthielten Interna und seien gegen seinen Willen abgefangen worden, argumentierte er.

 

Das Landgericht Braunschweig teilte seine Meinung nicht: Wenn innerhalb der Deutschen Burschenschaft über mögliche Zugangsverschärfungen diskutiert werde, bestehe daran ein öffentliches Interesse, urteilten sie. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit stehe in diesem Fall über den Persönlichkeitsrechten des Klägers. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Kläger kann noch in Berufung gehen. Zuvor hatte er versucht, der "tageszeitung" zu verbieten, aus seinen Mails zu zitieren. Doch auch dieser Versuche scheiterte.

 

fln