Ehemalige Mitglieder aus der RAF werden im März als ZeugInnen im 
Stuttgarter Prozess gegen Verena Becker vorgeladen und es droht ihnen 
bei Aussageverweigerung Beugehaft bis zu sechs Monaten.
Am 10. März 
müssen Günter Sonnenberg, Stefan Wisniewski, Rolf Heißler und Adelheid 
Schulz, am 24.März Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt, am 25. März 
Sieglinde Hofmann, Rolf Clemens Wagner und Irmgard Möller und am 31. 
März Siegfried Haag erscheinen.
Bis auf Irmgard Möller, die sich seit 1972 im Knast befand, waren alle Mitte der siebziger Jahre in der RAF organisiert.
Hintergründe zum Prozess gegen Verena Becker und den Beugehaftandrohungen
Am 30. September letzten Jahres begann in Stuttgart-Stammheim vor dem
 Oberlandesgericht der Prozess gegen Verena Becker, einem ehemaligen 
Mitglied der RAF, die 1983 aus dem Kollektiv der Gefangenen aus der RAF 
ausgeschlossen wurde.
Angeklagt ist sie wegen der Aktion gegen den 
damaligen Generalbundesanwalt Buback, der im April 1977 vom „Kommando 
Ulrike Meinhof“ erschossen wurde. Buback, ein ehemaliges NSDAP-Mitglied,
 war verantwortlich für die Verschärfung der Isolationshaftbedingungen 
und den Tod von vier Gefangenen aus der RAF: Holger Meins, Katharina 
Hammerschmidt, Siegfried Hausner und Ulrike Meinhof.
Im Rahmen der 
seit 2007 laufenden Ermittlungen wurde gegen einige ehemalige Gefangenen
 bereits Beugehaft angedroht. Gegen Rolf Heißler und Stefan Wisniewski 
laufen laut Medien weiter Ermittlungsverfahren. Aus Gazetten ist 
weiterhin zu entnehmen, das die Kronzeugen Jürgen-Peter Boock, Werner 
Lotze, Silke Maier-Witt und Sigrid Sternebeck im Prozess gegen Verena 
Becker geladen sind oder waren. Alle Vier haben durch ihre Aussagen 
ehemalige RAF-Mitglieder denunziert und dadurch weitere Jahre Knast 
verursacht.
Die Verfolgung von ehemaligen RAF-AktivistInnen geht weiter
Bereits im Vorfeld hatte der Prozess einigen Wirbel in der Presse 
ausgelöst. Quer durch alle Zeitungen gingen Verdächtigungen, dass die 
RAF vom Geheimdienst geleitet worden sei. Den Ehemaligen wurde 
vorgeworfen, sie hätten sich ein mafiaähnliches Schweigegelübde 
(„Omerta“) auferlegt, welches "Schweigen bis ins Grab" bedeute.
Ehemalige
 Gefangene aus der RAF erklärten in einem Papier, das „von Einigen, die 
zu unterschiedlichen Zeiten in der RAF waren“ im Mai 2010 veröffentlicht
 wurde: "Wenn von uns niemand Aussagen gemacht hat, dann nicht, weil es 
darüber eine besondere 'Absprache' in der RAF gegeben hätte, sondern 
weil das für jeden Menschen mit politischem Bewusstsein 
selbstverständlich ist. Eine Sache der Würde, der Identität - der Seite,
 auf die wir uns gestellt haben."
Die RAF verstand sich als 
Befreiungsbewegung im Kontext mit den Kämpfen im Trikont und in den 
Metropolen. Sie stand für Aufrichtigkeit, Mut und Hoffnung, auch unter 
schwierigen Bedingungen zu agieren und war für viele Linke ein wichtiger
 Bezugspunkt.
So ist klar, dass weder die Vorladungen oder die 
Beugehaftandrohungen, noch die weitergehenden Ermittlungen und die 
flankierende Medienkampagne dazu beitragen werden, die angestrebte 
Abrechnung der Herrschenden mit der RAF oder mit dem bewaffneten 
Befreiungskampf weiter voranzutreiben. Diese Maßnahmen laufen ins Leere,
  da die 10 Ehemaligen aus der RAF nichts „sagen“ werden.
Die Gesetze
 werden auch gegen den heutigen und künftigen Widerstand von den 
Herrschenden weiter ausgebaut. So sind in BRD-Knästen migrantische und 
alle anderen kämpfenden Eingesperrten ähnlichen und teilweise noch 
drakonischeren Isolationshaftbedingungen unterworfen, wie damals die 
RAF-Gefangenen. Die Eingekerkerten kämpften deshalb in zehn kollektiven 
Hungerstreiks gegen diese Haftbedingungen an. Neun von ihnen überlebten 
die Haft nicht. Zu den Toten zählen neben den vier schon genannten auch 
Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Jan-Carl Raspe und Ingrid Schubert aus 
der RAF, sowie Sigurd Debus, der aus einer bewaffneten Gruppe angehörte.
Die
 politischen Verfahren nach den §§129a/b werden damals wie heute vor 
Sondergerichten geführt und es werden Linke und Revolutionäre zu Strafen
 verurteilt.
Warum weiterhin dieses Verfolgungsinteresse und die Hetze?
 Der legitime und notwendige Kampf gegen Ausbeutung und Unterdrückung
 wird im Rahmen der Aufstandsbekämpfung mit allen erdenklichen Mitteln 
bekämpft, angefangen bei Desinformations- und Hetzkampagnen, bis hin zu 
Folter und extralegalen Hinrichtungen.
Verantwortlich für diese Hetze
 sind u.a. Figuren wie Reemtsma, Koenen, Kraushaar und Aust, die alle 
eng mit dem BKA und den Geheimdiensten zusammenarbeiten und ihre Ergüsse
 dann über die Medien lancieren.
In diesem Kontext muss auch jetzt 
der Prozess gegen Verena Becker gesehen werden. Denn auch 40 Jahre nach 
ihrer Gründung und 12 Jahre nach ihrer Auflösung steht die RAF noch 
immer im Fadenkreuz der Repressionsorgane.
Der Prozess soll dazu 
dienen, ein weiteres Mal mit der Geschichte der RAF abzurechnen, indem 
diese umgedeutet, diffamiert und letztlich entpolitisiert wird. Vor 
Gericht steht also nicht nur Verena Becker, sondern auch die Geschichte 
und Politik der RAF und damit verbunden die revolutionären Kämpfe in der
 BRD und weltweit.
Wie werden sich die 10 Ehemaligen aus der RAF verhalten
Jetzt sollen die 10 vorgeladenen GenossInnen zu den Aktionen der RAF 
im Jahre 1977 befragt werden. Neben der Aktion gegen Buback gab es 
weitere Aktionen: Gegen den Bankier und Kanzlerberater Jürgen Ponto, den
 Ex-Nazi und Kapitalistenfunktionär Hanns-Martin Schleyer und der 
versuchte Anschlag auf die Bundesanwaltschaft. Ziel dieser Angriffe war 
es u.a. Gefangene aus der RAF zu befreien. Vier von diesen Inhaftierten,
 Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Jan-Carl Raspe und Ingrid Schubert, 
überlebten den Knast 1977 nicht.
Es ist klar, dass die 10 
Vorgeladenen nichts sagen werden. In dem bereits erwähnten Papier 
erklärten Ehemalige aus der Guerilla, dass die Justiz und die Medien von
 ihnen nur "Selbstbeschuldigung und Denunziation" forderten, so dass 
auch sie – als ProtagonistInnen dieser Zeit – mit dem bewaffneten Kampf 
als Teil der revolutionären Geschichte abschließen, um die Abrechnung 
des Staates zu komplettieren und dabei helfen, die Geschichte im Sinne 
der Herrschenden umzudeuten und umzuschreiben. „Wir machen keine 
Aussagen, weil wir keine Staatszeugen sind, damals nicht, heute nicht.“
In
 dem Papier stellten sie abschließend fest: „Wir waren im Knast, weil 
wir hier den bewaffneten Kampf angefangen haben, und in den Prozessen 
ging es uns höchstens darum, Inhalt und Ziele unserer Politik zu 
vermitteln. Einer Politik des Angriffs in der Metropole, die ihre Praxis
 im Zusammenhang weltweiter Kämpfe um Befreiung vom Kapitalismus 
begriffen und bestimmt hat. Wenn es noch etwas zu sagen gibt, dann 
dazu.“
Solidarität mit den 10 vorgeladenen GenossInnen!
Wir müssen die RAF als wichtigen und elementaren Bestandteil unserer Geschichte – der Geschichte der revolutionären Linken – begreifen und vehement verteidigen. Von daher rufen wir dazu auf, die vorgeladenen GenossInnen vor Gericht zu unterstützen und sie durch einen gut gefüllten Prozesssaal zu unterstützen. Nicht zuletzt gegenüber den herrschenden Medien, die zahlreich anwesend sein werden. Denn jede/r, die/der schon einmal vor der Klassenjustiz stand, weiß, wie wichtig es ist, wenn man hinter sich solidarische GenossInnen weiß.
Die Vorladungen sind am 10., 24., 25. und 31. März im Landgericht Stuttgart, Urbanstr. 20, Stuttgart-Mitte (Nahe Charlottenplatz), Saal 153. Zeigt euch solidarisch mit den 10, lasst sie bei ihren Vorladungen nicht allein und kommt zum Prozess!
Revolutionäre Geschichte aneignen und verteidigen!
Solidarität mit den 10 ehemaligen Gefangenen aus der RAF!
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen
www.political-prisoners.net
www.nullaefinito.jimdo.com



Verfassung und Verfassungsbetrug
Die ganze Angelegenheit ist ohnehin eine Farce auf Berlusconi-Niveau, da der Geheimdienst eine Person die wissentlich und willentlich mit ihm zusammengearbeitet hat willkürlich von der Strafverfolgung ausgenommen hatte, nur um dieses Wort zu brechen sobald sie nicht mehr benötigt wird. Dieses Verfahren ist nicht ausgleichende Gerechtigkeit für einen verlorenen Sohn, sondern Ausdruck des Primats des Geheimdiensts über die Staatspolitik.
Ein System, das unbewaffnete Dissidenten mit Lauschangriffen und Lockspitzeln terrorisiert sowie mit elektronischer Überwachung und verdecktem Stalking quält, entwertet jede Unterscheidung zwischen bewaffnet und unbewaffnet. Wenn man sich nicht erst zu bewaffnen braucht um im eigenen Alltag der unsichtbaren Folter durch gezielten Totalitarismus ausgesetzt zu sein, dann liegt lupenreiner Verfassungsbetrug vor. Sobald die Verfassung vom Geheimdienst so weit entkräftet ist dass es einem unbewaffneten Menschen nicht mehr möglich ist in Freiheit einen festen Platz in der Gesellschaft zu finden, dann ist die Regierung bloß ein weiteres Regime und der Aufstand dagegen gebotene Nothilfe.
Heute sind die Aussichten auf internationale Solidarität besser als zu irgendeinem Zeitpunkt des Bestehens der RAF. Die Menschen in Afrika wollen nicht mehr an den Waffen sterben mit denen die Eroberung der "Landshut" bezahlt wurde. Der Aufstand ist in Gang gekommen, weil endlich die internationale Hegemonie der Geheimdienste nachhaltig erschüttert wurde, und immer weniger Regimes dies vor der Bevölkerung verbergen können. Womöglich werden die Zentralmächte des Westens die letzte Bastion sein die fällt. Dem wollte die RAF vorgreifen um das Schlimmste zu verhindern. Wir die geboren wurden als ihr gemordet wurdet werden eher die ganze Welt zur Hilfe rufen als uns mit dem Verfassungsbetrug abzufinden. Der Terror hat seine Gelegenheit gehabt, jetzt kommt die Revolution.