Wegen Volksverhetzung hat der Betreiber eines Lahrer Blogs zwei Strafbefehle erhalten. Gegen seinen Einspruch sollte vor dem Amtsgericht verhandelt werden, doch der Angeklagte erschien nicht.
"Türkische Gemeinde warnt vor Gewalt in Deutschland" – so lautet das 
sachliche Zitat von der Homepage spiegel.de. Der Kommentar des Bloggers 
dazu schlägt in eine ganz andere Kerbe: "Wieso gibt es türkische 
Gemeinden in Deutschland? Alles vergebens, was einst die Türken 
abgehalten hat von Europa? Multikulti und Integration sind gescheitert 
und trotzdem wird Gesocks importiert. Nach Hause!" So ist es am 13. 
Oktober 2015 auf der Internetseite zu lesen, die regelmäßig Ereignisse 
und Presseveröffentlichungen aus Lahr, aber auch aus der ganzen Welt 
kommentiert.
Am selben Tag ist im Südkurier die Rede von einer Demonstration im 
Südwesten Deutschland nach einem Terroranschlag in der Türkei. Auch 
darauf wird auf der Homepage Bezug genommen. Die Reaktion des 
Blog-Schreibers: "Ist hier die Kanakei?"
Auf der Seite finden sich noch weitere Kommentare in ähnlichem Wortlaut.
 Im September 2015 nimmt der Schreiber auf eine Meldung von welt.de 
Bezug. Hunderte Flüchtlinge seien in Kassel aufeinander losgegangen. 
"Merkel und ihre Regierung müssen zurücktreten. Zumutung für 
Deutschland. Neuwahlen! Das Volk soll über die Umvolkung durch die CDU 
entscheiden. Schmeißt die Leute sofort raus. Hier ist nicht 
Kanakenland", heißt es dazu.
Diese Aussagen haben Folgen. Laut einem Bericht der Schwäbischen Zeitung
 hatte ein Bürgermeister aus einer Gemeinde im Landkreis Tuttlingen den 
Blog-Betreiber bereits Ende 2015 angezeigt. Dabei ging es um einen 
Kommentar zu Flüchtlingen im Schwäbischen, wo der Angeklagte eine 
ähnliche Internetseite betreibt. Dabei kamen weitere Zitate auf den 
Tisch – die Staatsanwaltschaft Offenburg schaltete sich ein. Von dieser 
hat der Blog-Betreiber zwei Strafbefehle erhalten. Es geht um 
Volksverhetzung in zwei Fällen, nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs, 
heißt es auf BZ-Anfrage bei der Staatsanwaltschaft. Diese spricht von 
1300 Tagessätzen, knapp 4000 Euro. Dagegen hat der Angeklagte, der im 
Impressum des Blogs eine Lahrer Adresse als Anschrift angibt, Einspruch 
eingelegt.
Daher sollte am Dienstagmorgen um 9 Uhr öffentlich vor dem Amtsgericht 
Lahr verhandelt werden. Dazu kam es nicht. Der Angeklagte ließ sich 
entschuldigen. Dessen Verteidiger sprach von einem Infekt und betonte: 
"Er möchte nicht kneifen." Der Angeklagte sei gewillt, sich zu dem Thema
 zu äußern.
Nun wird die öffentliche Verhandlung vertagt. Der nächste Termin ist für
 Dienstag, 14. Februar, angesetzt. Um 10 Uhr soll vor dem Amtsgericht 
Lahr verhandelt werden.

Jochen Kastilan
Jochen Kastilan
Königsberger Ring 61
77933 Lahr
betreibt die Hetzblogs neuebürgerzeitung.de und grüselhorn.de