[ABGESAGT] [S] Antifaschismus ist notwendig – nicht kriminell

Solidarität

Am 17. Mai 2015 fand in der Stuttgarter Innenstadt, unter starken Protesten, die bisher erste und letzte Pegida Kundgebung statt. An der rassistischen Kundgebung beteiligten sich unter anderem so genannte „Hooligans“ aus dem Spektrum von „Neckar Fils Stuttgart“. Am Rande der rechten Veranstaltung provozierten diese in Mitten der Reihen der Gegenproteste. Infolge dessen kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen AntifaschistInnen und den pöbelnden ,,Hools“.

 

Die im Nachhinein mit den Bullen kooperierenden „Hooligans“ ziehen jetzt mit dem rechten Szeneanwalt Alexander Heinig vor Gericht, mit dem Versuch sich später ein Schmerzensgeld zu erklagen. Der Stuttgarter Anwalt Heinig ist ein Wohl bekannter: Früher spielte er u.a. bei der Rechtsrockband „Ultima Ratio“ und vertritt heute am laufenden Band Faschisten im ganzen Land – zum Beispiel die „Autonomen Nationalisten Göppingen“, den „Heidnischen Sturm Pforzheim“, das „Stallhaus Germania“ und jetzt die „Hooligans“ von Neckar-Fils.


Die heutige rassistisch aufgeladene Stimmung, in einer sich stetig politisch nach Rechts entwickelnden Gesellschaft, macht uns deutlich wie wichtig und richtig antifaschistische Gegenwehr ist. Dabei ist es notwendig den Rechten sowohl ideologisch als auch ganz praktisch mit Protest auf den Straße entgegen zu treten.


Weder Einschüchterungsversuche von gewalttätigen Hooligans, noch die versuchte Kriminalisierung gegen antifaschistische AktivistInnen seitens der Justiz wird uns oder die Angeklagten davon abhalten weiterhin dafür zu sorgen, dass rechte und faschistische Hetze keinen Platz in unserer Gesellschaft finden.


Konsequenter Antifaschismus ist notwendig und legitim! Lasst uns daher den Prozess vor dem Amtsgericht Stuttgart gemeinsam begleiten, um zu zeigen, dass wir entschlossen zusammen stehen - ob auf der Straße oder vor Gericht! Faschisten, Rechten und allen, die sie schützen wollen, gemeinsam entgegentreten!


Treffpunkt für die gemeinsame Prozessbeobachtung: Montag, 10. Oktober 8:00 Uhr vor dem Amtsgericht Stuttgart (U-Bahn Haltestelle Neckartor), Prozessbeginn 9:00 Uhr

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