Heute fand am Amtsgericht Dresden der zweite Verhandlungstag im Verfahren “Blaulichtwurf im Rahmen des Pegida Geburtstages”, am 19. Oktober 2015 statt. Spannend am heutigen Verhandlungstag war die Beweisaufnahme, in deren Rahmen zwei Zivilbeamt*innen vorgeladen waren. Die Schilderung der Beamten gibt einen guten Einblick in ihre Arbeit und uns die Möglichkeit, dazu zu lernen.
So befanden sich an dem besagten Pegida-Geburtstag mehrere Zivilbeamt*innen von der Polizei in Hannover in Dresden mit der Aufgabe, Straftaten zu erfassen, bzw. Tatbeobachter*in zu sein. Dafür waren diese in schwarz gekleidet, um sich unter die Gegenprotestierenden zu mischen.
Nachdem die Pegida-Kundgebung an dem Abend aufgelöst war und sich über die komplette Stadt verstreute und Menschen attackierte, begaben sich ein Teil der Pegidisten auf das Terassenufer, wo sich ebenfalls Gegenprotestierende aufhielten. Die Polizei hatte zu dem Zeitpunktbereits Auto an Auto abgeparkt um ein direktes Aufeinandertreffen zu verhindern. In der Reihe der Polizeiautos befand sich auch ein roter Van, der ein mobiles Blaulicht auf dem Dach hatte. In direkter Nähe zu diesem Auto hielten sich die Zivilbeamt*innen auf.
Nachdem sie beobachtet hatten, wie das Blaulicht abgerissen wurde, sahen sie eine weitere Person, die sich des Blaulichts annahm und von dem Kabel, an dem dieses noch hing abriss. Angeblich haben sie weiter gesehen, dass genau diese Person es nach ca. fünf Minuten über das Auto in Richtung Polizei und Pegidisten geworfen hat.
Da die Zivilbeamten ganze drei Meter von der Person entfernt standen,
konnten sie diese trotz schwarzer Kleidung angeblich eindeutig
zuordnen, da sie Details wie weiße Schuhsohle, dreckige Schuhe, Marke
der Regenjacke oder Loch im Handschuh erkennen konnten.
Außerdem hatten sie angeblich die Möglichkeit, das Gesicht der Person zu
erkennen, da diese zwar eine Kapuze ins Gesicht gezogen hatte, aber der
Rest aber wohl erkennbar war.
Nachdem die Beamt*innen die Situation aus nächster Nähe beobachten konnten, haben sie ebenfalls in nächster Nähe telefonisch ihren Zugführer informiert, um die Festnahme einzuleiten. Nachdem zuerst die falsche Person festgenommen wurde, konnten die Zivilbeamt*innen immer noch in nächster Nähe ihrem Zugführer erneut mitteilen, dass dies eben die falsche Person war.
Als sich die beobachtete Person mit ihrer Bezugsgruppe um die Ecke
bewegte, folgten die Zivilbeamt*innen der Gruppe direkt. Nach Aussage
des Zivilbeamten hat dieser sogar verbalen Kontakt mit der Gruppe
aufgenommen, während seine Kollegin in einem Abstand folgend mit dem
Zugführer telefonierte. Woraufhin kurze Zeit später die „richtige“
Person festgenommen wurde.
Nach der Beweisaufnahme schlug die Richterin vor, das Verfahren auf Grund der guten Sozialprognose wegen 153a gegen Auflagen einzustellen, allerdings stimmte dem die Staatsanwaltschaft nicht zu, so dass nach wie vor die Anklage wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung im Raum steht.
Der Prozess wird am Montag, den 17. Oktober 2016 um 16 Uhr am Amtsgericht fortgesetzt.
Alle sind eingeladen den Prozess zu begleiten und Solidarität zu zeigen.