Erdogan ist dabei, in der Türkei eine Diktatur zu errichten und die gesamte Opposition auszuschalten. Während er de facto ein Präsidialsystem durchgesetzt hat, tausende Menschen mit einer anderen Meinung als Erdogan im Gefängnis sitzen und der Ausnahmezustand tobt, werden KritikerInnen seiner Regierungspartei AKP auch hierzulande verfolgt. Zehn linken AktivistInnen wird in München weiterhin der Prozess gemacht.
Es hat am 17. Juni 2016 vor dem OLG München als Mammut-Prozess mit 20 AnwältInnen und 23 Verhandlungstagen begonnen. Es handelt sich um den größten Staatsschutzprozess in Deutschland seit Jahrzehnten. Die Angeklagten waren Mitte April 2015 verhaftet worden. Der Vorwurf: sie sollen das so genannte Auslandskomitee der TKP/ML (Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten) gebildet haben. Die TKP/ML ist jedoch nur in der Türkei verboten. In Deutschland ist sie legal und steht auch auf keiner internationalen Terrorliste. Das Besondere: Keinem der Angeklagten wird irgendeine Straftat in Deutschland vorgeworfen. Es geht nur um eine vermutete TKP/ML-Mitgliedschaft. Dementsprechend sind die Betroffenen nach den „Gesinnungs-Paragraphen“ 129 a und 129 b angeklagt. Bei diesen muss keine konkrete Beteiligung an Straftaten nachgewiesen werden.
Stattdessen kann legales politisches Handeln, wie zum Beispiel die Organisation von Veranstaltungen schon genügen. Zugrunde liegt eine außenpolitische Entscheidung, nämlich die so genannte Verfolgungsermächtigung durch das Bundesjustizministerium: dieses entscheidet nach den „Interessen Deutschlands“, ob es zu einer Anklage kommt. Unter den Angeklagten, die alle in Bayern inhaftiert sind, befinden sich Ärztinnen, Arbeiter, Rentner und politische Flüchtlinge. Einige der Verhafteten sind in der Migranten-Organisation ATIK (Konföderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in Europa) aktiv gewesen, die sich ganz legal seit vielen Jahren europaweit für die Rechte von MigrantInnen und ArbeiterInnen sowie gegen Rassismus einsetzt. Bisher wurde im Prozess die Anklage verlesen, die Verteidigung beantragte die Einstellung des Verfahrens, unter anderem wegen der aktuellen Ereignisse in der Türkei, und einige Angeklagte hielten Prozesserklärungen. Der erste Verhandlungstag war von lautstarken Solidaritätsbekundungen begleitet. Zahlreiche ZuschauerInnen beobachteten den Prozess und demonstrierten auch vor dem Gerichtsgebäude. Die Angeklagten bewiesen, dass sie trotz über 14 Monaten Untersuchungshaft unter besonders schwierigen Haftbedingungen nicht gebrochen sind. Nun geht es nach der Sommerpause weiter – vorerst bis zum Februar 2017.
Der erste Prozesstermin ist am Freitag, 2.9., um 9.30 Uhr im Gerichtsgebäude, Nymphenburger Straße 16, München. Am 23.9., findet ab 11.30 Uhr eine Solidaritäts-Demonstration statt. Sie führt vom Gerichtsgebäude München zum Stachus. Aus Nürnberg fahren Interessierte gemeinsam mit dem Zug nach München. Treffpunkt ist am 23.9. um 8.45 Uhr am Bahnhof in der Osthalle.
Das Bündnis „Freiheit für ATIK“ fordert die sofortige Einstellung des Verfahrens und die Freilassung der Angeklagten. Weg mit dem Paragrafen 129a/b!!!
Aktuelle Infos auf http://www.redside.tk/ und auf www.tkpml-prozess-129b.de/
Treffpunkt?
Bei welchem Gerichtsgebäude ist genau der Treffpunkt?
Adresse
Nymphenburger Str. 16