Um 12 Uhr mittags verkündete das Landgericht seine Entscheidung. Vor dem Gebäude demonstrierte eine kleine Gruppe RDL-Sympathisanten für Pressefreiheit. Mehrere Polizisten beobachteten die Szenerie.
Kloth muss hinnehmen, dass er als "rassistischer Anwaltsredner" bezeichnet wird
Vor zwei Wochen hatten sich die Kontrahenten zur mündlichen Verhandlung getroffen.
 Der Teninger Anwalt Oliver Kloth, der im Vorstand der AfD im Landkreis 
Breisgau-Hochschwarzwald mitarbeitet, wollte per einstweiliger Verfügung
 erreichen, dass der kleine Sender vier Punkte nicht mehr behaupten 
darf. Er bezog sich dabei auf einen Beitrag auf der RDL-Homepage über 
jenen Aufsehen erregenden Abend in Landwasser, bei dem die 
Stadtverwaltung über die geplante Flüchtlingsunterkunft hatte 
informieren wollen. Kloth hielt dort eine zweieinhalbminütige Rede, die 
die Veranstaltung eskalieren ließ.
				
				
Dass ihn der linke Sender als "rassistischen Anwaltsredner" bezeichnet 
hat, müsse Kloth hinnehmen, sagte gestern Richter Peter Knaup. Der 
Kläger habe "gezielt negative Eigenschaften vieler Flüchtlinge 
hervorgehoben, um zumindest Teile der Flüchtlinge zu diskriminieren und 
Ressentiments beim Zuhörer zu wecken", heißt es in der Begründung.
Auch eine weitere von Kloth bemängelte Textpassage stelle eine "im Kern 
zutreffende Tatsachenbehauptung" dar. RDL hatte Teile der Rede so 
zusammengefasst: "Die ,eingeladenen’ Ausländer und Flüchtlinge seien für
 Vergewaltigung, Raub usw verantwortlich. Viele seien auch guten 
Herzens, aber beinah alle (wörtlich: viele) Flüchtende seien 
,Glücksritter’." Kloth hatte eine verfälschende Darstellung geltend 
gemacht.
Durchgesetzt hat sich der Anwalt allerdings in zwei Punkten: Zum einen 
darf RDL nicht behaupten, er sei Ortsvorsitzender der AfD March. Den 
Fehler hat der Sender bereits korrigiert. Und jener Schachtelsatz, 
wonach Kloth das Mandantenverhältnis gebrochen habe, um beweisen zu 
können, dass kein Asylbewerber ein Flüchtling sei, wertet das Gericht 
als "unvollständige Wiedergabe". Und die ist rechtswidrig.
Sollte RDL die Behauptung wiederholen, droht ein Ordnungsgeld bis zu 
einer Viertelmillion Euro. Die verkürzte Darstellung zeichne "ein nach 
der negativen Seite entstelltes Bild", argumentiert das Gericht. Denn 
Kloth habe weder gesagt, kein Asylbewerber sei ein Flüchtling noch habe 
er behauptet, dies bewiesen zu haben. Und weil der Anwalt nur "anonyme 
Sachverhalte" geschildert habe, sei auch kein Verstoß gegen die 
Verschwiegenheitspflicht anzunehmen. Dass die Verhandlung vor zwei 
Wochen offenbarte, dass Kloth nie einen Asylbewerber juristisch 
vertreten hat, sondern sie lediglich "begleitet" haben will, spielt in 
der Begründung keine Rolle.
Beide Parteien wollen in Berufung gehen. Zwar sieht sich Oliver Kloth 
bestätigt, unwahre Unterstellungen nicht akzeptieren zu müssen. Aber die
 "wertende Begrifflichkeit" vom rassistischen Anwaltsredner sei eine 
"ehrverletzende Verleumdung". Dass das Gericht in genau dieser Frage der
 Rechtsprechung anderer Gerichte gefolgt sei, begrüßt RDL-Anwalt Udo 
Kauß. Allerdings habe es sich das Gericht zu leicht gemacht, was den 
Bruch des Mandantenverhältnisses angeht. Da dem AfD-Funktionär zufolge 
alle von ihm begleiteten Asylbewerber nicht die Wahrheit sagten, könne 
von Anonymität nicht mehr die Rede sein.
Mehr zum Thema:
- Dokument: Das Urteil im Fall Kloth./. RDL
- Dokument: Stellungnahme von Udo Kauß zum Urteil

