Am Donnerstag, den 14. Juli 2016, musste sich der Hamburger Polizist Sven Schrader (*16.11.1974 in Hamburg) aus der lauenburgischen Gemeinde Kuddewörde vor dem Amtsgericht Schwarzenbek wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Bei einer vorausgegangenen Hausdurchsuchung fanden Zollbeamte neben mehreren hundert Waffen und Waffenteilen auch diverse Nazi-Devotionalien. Unter den gefundenen Waffen befanden sich eine Repetierflinte „Maverick by Mossberg M88“, ein Schlagring, ein Wurfstern, ein Butterfly-Messer, zwei Nunchakus, sowie weitere Schusswaffen und insgesamt 276 Patronen, darunter Munition für ein Sturmgewehr und Nato-Munition.
Das Aufsehen der Behörden erregte Schrader durch die Bestellung einer 
Laserzielvorrichtung über das Internet. Diese unterliegt in Deutschland 
einem Verbot. In einem Ermittlungsverfahren konnte die Identität des 
Käufers nicht zweifelsfrei geklärt werden, weshalb sein Haus durchsucht 
wurde. Vor Gericht räumte Schrader den Kauf der Zielvorrichtung sowie 
den Besitz der Waffen ein. Das Laserzielvisier sei ein Geschenk für den 
Sohn eines Freundes gewesen, die Waffen hätten seiner Mutter gehört. 
Obwohl Schrader und seine Mutter ein distanziertes Verhältnis hatten, bat sie ihn seiner Aussage nach kurz 
vor ihrem Tod ein paar Dinge aus ihrem Haus abzuholen, um ihr Ansehen zu
 wahren. Zu den Dingen zählten Propaganda der verbotenen rechten 
«Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei» (FAP) sowie diverse 
Schusswaffen. 
Schraders Mutter sei in den 80er Jahren Mitglied 
der FAP gewesen, er selbst habe sich an der extrem rechten Einstellung 
gestört und später den Kontakt abgebrochen. Messer, Wurfsterne und 
Nunchakus seien seit seiner Jugendzeit in Schraders Besitz, er habe sie 
lediglich vergessen. Durch weitere private Schicksalsschläge habe 
Schrader es verpasst, die Schusswaffen bei den Behörden abzugeben, sie 
deswegen im Schrank verschlossen und vergessen. Die beiden Zollbeamten, 
die während der Hausdurchsuchung anwesend waren, widersprachen dieser 
Darstellung leicht. So sei die Abseite, wo die Waffen lagerten, sehr 
ordentlich und aufgeräumt gewesen. Messer und Wurfsterne hingen in 
selbstgebastelten Halterungen. 
Die Staatsanwaltschaft forderte 
wegen Verstoßes gegen den Besitz von Schusswaffen und Munition sowie der
 unerlaubten Einfuhr der Laserzielvorrichtung eine Haftstrafe von 16 
Monaten ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung sowie eine Geldstrafe von 
2000€. Die Verteidigung betonte den minderschweren Fall und die 
psychische Belastung des Angeklagten aufgrund der erfahrenen 
Schicksalsschläge sowie aufgrund der medialen Berichterstattung über 
seine Person im Zuge der Ermittlungen. 
Der Vorsitzende Richter 
verurteilte Schrader zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten ausgesetzt 
auf zwei Jahre Bewährung sowie eine Geldstrafe von 2000€ zugunsten der 
„Freien Jugendhilfe e.V.“. Die rechtlichen Regelungen hätten ihm als 
Polizist bewusst sein müssen, allerdings sei es strafmildernd, dass 
Schrader die Waffen nicht gezielt erworben hatte, sondern durch seine 
Mutter bekommen und lediglich die Abgabe versäumt hatte. Mit dem 
Strafmaß unter 12 Monaten kann Schrader seinen Beruf als Polizeibeamter 
weiter ausführen, sollten keine weiteren Disziplinarmaßnahmen folgen. 
• Einschätzungen & Kommentar
 
Es
 ist bemerkenswert, mit welcher Vehemenz versucht wird, den 
vorliegenden Fall zu entpolitisieren. Zu Recht haben Presseagenturen im 
Hinblick auf die bei der Hausdurchsuchung sichergestellten 
Nazi-Devotionalien eine Verbindung zur extrem rechten Szene vermutetet [2] [3] [4] [5] [6] [7]. 
Die zuständigen polizeilichen Behörden versuchten, die rechte politische Dimension der Straftat zu kaschieren. So wurde der 
zuständige Oberstaatsanwalt erst durch den Hinweis eines Redakteurs 
eines etablierten Presseportals auf das Verfahren aufmerksam gemacht. 
Erst durch diesen Hinweis erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Die 
Frage stellt sich, ob nicht auch anderweitig versucht worden ist, auf 
die Ermittlungen im Fall Schrader Einfluss zu nehmen.
Die 
Aussagen Schraders wirken zum Teil einstudiert, seine Geschichte 
aalglatt, ohne Kanten und mit viel Herzschmerz vorgetragen. Einige Dinge
 sind vom Gericht nicht geklärt worden. So ist es unklar, welche 
Nazi-Devotionalien neben Flyern und Aufklebern der FAP gefunden wurden 
sind. Das Material hätte eventuell näher bewertet werden müssen, denn 
sollte sich auch aktuelleres Material darunter befinden, wäre dies ein 
Indiz für Verbindungen zur extremen Rechten vor Ort. Zur Frage, ob die Abseite, hinter
 der sich die Waffen befanden, abgeschlossen war, liegen zwei 
unterschiedliche Aussagen vor. Diese Unstimmigkeit wurde vom 
Gericht nicht aufgeklärt, obwohl der Verschluss der Waffen in der 
Urteilsverkündung strafmildernd berücksichtigt worden ist.
Die 
Aussage des Zeugen Stefan V., welcher zunächst angab, dass die Anordnung
 der Waffen typisch für einen Waffensammler gewesen sei, wurde nach 
einer Reaktion des Angeklagten im späteren Verlauf der Vernehmung 
revidiert. Diese geänderte Aussage hat einen bitteren Beigeschmack.
Bei
 der Recherche zu Sven Schrader weit vor dem Vorhandlungstag war 
auffällig, dass Accounts gelöscht oder deren Inhalt entfernt worden war.
 Auch auf der Homepage seines Sportvereins sind keine weiteren 
personenbezogenen Daten verfügbar. Es bleibt spekulativ, dennoch 
vorstellbar, dass systematisch versucht worden ist, Eintragungen zu 
seiner Person zu entfernen.
Es bleibt ungeklärt, aber es wäre 
natürlich ein Skandal, wenn ein Hamburger Polizist Verbindungen zur 
extrem rechten Szene besäße und darüber hinaus Zugang zu einem nicht 
unerheblichen Waffenarsenal gehabt hätte. Unklar bleibt auch, wie die 
Nato-Munition und Waffen in den Besitz von Schrader und/oder seiner Mutter gelangen
 konnte. Mit Blick auf die rechte Gesinnung der verstorbenen Mutter und 
ihrer Bitte, die Waffen zu verstecken, sollte die Herkunft der Waffen 
geklärt werden, um ausschließen zu können, dass diese für Straftaten der
 extremen Rechten verwendet worden sind.
Wir als 
Antifaschist_innen wollen nicht über ein „gerechtes“ Strafmaß 
diskutieren. Wir sehen es auch nicht als unsere Aufgabe an, juristische 
Straftaten aufzuklären. Dennoch sehen wir es als unsere Pflicht, uns in 
Prozesse einzumischen; gewisse Ermittlungsschritte können wir 
kritisieren. Wir müssen extrem rechte Verbindungen benennen, diese 
aufzeigen und entschieden bekämpfen. Unser Anliegen muss es sein, dafür 
zu sorgen, dass extrem rechte Strukturen nicht aufkeimen und dessen 
Verbindungen zerschlagen werden. 
Antifaschistische Koordination Lübeck


Waffenbesitz auf Bewährung ???
Andere wandern wegen Polenböllern (Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion) ohne Bewährung in den Knast.
Also darf ich als Polizist recht unbeschwert scharfe Waffen und Natomunition bunkern ?
Derb ! Absolut derb !
Kein Wunder, dass Neonazis ein eher entspanntes Verhältnis zur Polizei suchen. Waffennarren unter sich. Solange ein Polizist das ganze bunkert, scheint ja alles in Butter. Oder halt weniger kriminell.
Die gewaltaffinen Nazis wären schön blöd, es sich bei solchen "Freunden" zu verprellen. Scharfe Munition gegen ein eisernes Kreuz. Gott, wo sind wir hingeraten !
Unreflektiertes Gelaber
Es ist strafrechtlich nun mal ein erheblicher Unterschied ob man eine Sprengstoffexplosition herbei führt (und nicht nur die Böller besitzt, wie du schreibst ) oder ob ich als Waffenträger oder gar WBK Inhaber Waffen besitze.
So komplett ohne Wissen zum Strafrecht sollte man sich mit dem hysterisches Schreiben von Kommentaren zurück halten.
Dann die Schlussfolgerung FAP Material aus den 80ern und 90ern = Nazi.
Wenn kein aktuelles Material sondern nur 25 Jahre altes gefunden wurde , ist die Schlussfolgerung schon gewagt.
Die Reaktionen hier sollten nicht immer so vorschnell und hysterisch ausfallen.
Das ist in gewisser Weise Relativierung und schadet der Glaubwürdigkeit aller hier.
Gibt es konkretere Infos zu den Nazi Devotionalien
Hey, danke für den Bericht zu diesem am Ende doch wenig medialisierten Fall.
Gibt es konkretere Infos zu den Nazikram, der gefunden wurde? Im Spiegel hieß es im Januar es seinem Hakenkreuzflagge, Reichskriegsflagge sowie anderer mit Hakenkreuzen verzierter Kram gefunden worden. Nun heißt es nur noch FAP Kram? Bei letzterem denkt man eher an Parteipropaganda, aber NS Devotionalien sind ja nochmal eine andere Nummer?
War das überhaupt Thema des Prozesses oder ging es nur um Waffen? Gibt es keine Staatsschutzermittlung?
Heute, 18:00 Hafenstrasse
Kommt heute (22.7.) umd 18:00 zur Balduintreppe in der Hafenstrasse und um 21:00 zu Grohe, gute Nacht sagen!
Gegen rassistische Kontrollen, Solidarität mit den Geflüchteten!
(ausserdem: ein kleines Jointchen in Ehren sollte man nun wirkluch niemand verwehren)