Der ehemalige Haus”eigentümer” Scheffler überreicht zu Beginn die persönlichen Daten des damaligen Hausmeisters. Die Verteidigung fragt, wann entschieden wurde die Häuser Breite Straße 114 und 116 nicht mehr zu erhalten. Das erinnere Scheffler nicht mehr.
Auf Nachfrage gibt er an, sie wurden 2014 verkauft.
Auf die Frage, ob es zuvor schon Verkaufsgespräche gegeben habe, sagt 
Scheffler, es habe schonmal einen Vertrag gegeben, der jedoch aufgehoben
 wurde. Das sei „ungefähr 2014“ gewesen.
Die Verteidigung möchte wissen, ob es Gegenstand des Vertrages gewesen 
sei, dass die Häuser „Mietfrei“ übergeben werden sollten, was Scheffler 
bejaht.
Auf Nachfrage von Richter Halbach konkretisiert Scheffler, es habe noch 
ein weiteres Verkaufsgespräch gegeben, die Umsetzung des Vertrages sei 
„aus Zeitgründen“ gescheitert. Das sei Anfang 2014 gewesen, vor der 
Besetzung.
Die Staatsanwaltschaft fragt, was zum Zeitpunkt der Besetzung für die 
Häuser 114 und 116 vorgesehen war. Scheffler sagt, es habe einen 
Bauvorbescheid geben sollen für „Abriss und Neubau.“
Die Verteidigung fragt, was er damit meine, die Umsetzung sei aus „Zeitgründen gescheitert“.
Der antwortet, die Bedingungen hätten sich geändert, deshalb sei der Käufer vom Vertrag zurückgetreten.
Auf die Frage, welche Bedingungen sich geändert hätten, sagt Scheffler, 
der Bauvorbescheid hätte vorgelegt werden sollen. Der Aspekt 
„Mietfreiheit“ habe nichts damit zu tun gehabt.
Nun stellt die Verteidigung Fragen zur „präventiven Räumungsgenehmigung“.
Scheffler erklärt, die Polizei sei zu ein/zwei Gelegenheiten an ihn 
herangetreten. Einmal sei das im Rahmen einer „Demonstration mit 
Lichterkette“ vorgekommen. Das sei zu einem Zeitpunkt gewesen, als noch 
ein Mieter im Haus gewohnt habe.
Die Polizei habe sich nur vergewissern wollen, dass die Türen immer gut abgeschlossen würden.
Die Verteidigung fragt, wie es konkret zur Ermächtigung der Polizei 
gekommen sei. Ob ihm das durch die Polizei erläutert wurde. Scheffler 
erwidert, es habe keine Erläuterung gegeben, sie sei für den Fall 
eingeholt worden, dass der Haus“eigentümer“ nicht erreichbar wäre.
Die Verteidigung fragt, ob er sich vorstellen könne, wie die Polizei für
 die Räumungsgenehmigung gerade auf ihn gekommen sei – ob alle 
Hausbesitzer_innen angefragt würden oder nur die „Eigentümer_innen“ von 
Leerstand. Das könne Scheffler nicht sagen. Er wisse aber, dass das Haus
 mal für ein „Biergelage“ genutzt worden wäre, es seien entsprechende 
„Überreste“ gefunden worden. In dem Zusammenhang sei es zu der Ansprache
 durch die Polizei gekommen.Er selbst habe die Polizei zwei bis drei mal
 gerufen.
Die Verteidigung hakt nach, was er nach dem „Biergelage“ denn 
vorgefunden habe. Ob zum Beispiel Schlafsäcke o.ä. darunter gewesen 
seien.
Scheffler erinnere konkret nur Bier- und Schnapsflaschen. Sonst nichts 
weiter. Er meint, „gewisse Leute“ würden auch keine Schlafsäcke 
benötigen, um es sich gemütlich zu machen.
Auf Nachfrage gibt er an, dass die Räumungsgenehmigung auf schriftlichen
 Wege durch die Polizei angefragt wurde. Rücksprachen dazu seien nicht 
nötig gewesen, es habe sich um ein vorgeschriebenes Formular gehandelt, 
welches nur durch den Objektnamen ergänzt wurde.
Den Schriftsatz könne er „eventuell“ nachreichen.
Auf die Frage, warum er den Räumungstitel erteilt habe, antwortet 
Scheffler, er finde Hausbesetzungen nicht normal, „Eindringlinge“ 
sollten „eindringlich gebeten“ werden, das Haus zu verlassen. Die 
Verteidigung fragt, was denn seine Befürchtung sei, wenn Menschen in 
einem Abrisshaus schliefen. Dazu sagt er, dass Menschen, die sich zu 
wohl im Haus fühlten, nicht auf eine „Bitte“ hin gehen würden.
Die Verteidigung meint, ein Räumungstitel könne ja nicht als „Bitte“ 
verstanden werden. Das versteht Scheffler offensichtlich nicht.
Er wird gefragt, ob er auch seine Zustimmung zur Strafverfolgung gegeben
 habe. Scheffler sagt aus, zum Zeitpunkt der Hausbesetzung habe er das 
getan. Die Polizei habe ihn zuvor gefragt, ob er Anzeige erstatten 
wolle.
Auf die Frage, wie oft er denn im Zusammenhang mit den Häusern Breite 
Straße 114 und 116 Strafantrag gestellt habe, gibt er an, das sei 
„mindestens ein mal“ vorgekommen. Im Bezug auf das „Biergelage“ glaube 
er aber, keinen Strafantrag gestellt zu haben.
Scheffler wird gefragt, ob er der Polizei seine Telefonnummer gegeben 
habe, was er bejaht. Es habe sich um seine Privatnummer gehandelt. Auf 
die Frage, ob die Polizei explizit nach seiner Nummer gefragt habe, 
antwortet Scheffler, dass dies der Fall gewesen sei, die Polizei wollte 
von ihm wissen, wie er „im Extremfall“ zu erreichen wäre.
Auf Nachfrage teilt er mit, dass die Polizei ihn in der Nacht der 
Besetzung spät abends angerufen habe. Er sei gerade vom Kino gekommen. 
Die Polizei habe ihn lediglich über die Hausbesetzung informiert, ihn 
jedoch nicht aufgefordert, vor Ort zu erscheinen.
Die Verteidigung fragt, warum er dennoch vor Ort gewesen sei, was 
Scheffler mit seinem „Befremden über den Einbruch“ und seinem 
Verantwortungsgefühl als „Eigentümer“ erklärt.
Scheffler wird zur Begehung nach den „Sicherungsmaßnahmen“ befragt.
Wie er ins Haus gekommen sei.
Der will erinnern, dass auf der Rückseite des Gebäudes Fenster des Hochparterres gewesen seien.
Die Gitter davor habe der Hausmeister „abbiegen“ müssen bzw aufschrauben. Dann seien sie durch das Fenster ins Haus.
Auf Nachfrage gibt er an, dass sich das Fenster auf der Hausinnenseite 
etwa einen Meter über dem Boden befunden habe. Und dass sie das Haus 
nach der Begehung auf gleichem Wege verlassen hätten.
Die Verteidigung fragt, wann die Kellertür und der Kellerschacht 
gesichert worden seien. Scheffler meint, das müsse vor der ersten 
Besetzung passiert sein. Die Kellertür sei von innen gesichert worden, 
außerdem die Fenster zugemauert und die Gittertür mit Holztüren 
verschraubt.
Scheffler wird gefragt, ob es im Haus schon Leerstand gegeben habe, bevor er es gekauft hat.
Der meint, das nicht „von Anfang an“ sagen zu können. Er habe sich erst 
im Laufe der Zeit näher mit dem Haus beschäftigt. Zu dem Zeitpunkt sei 
die Nummer 116 schon leer gewesen. Aus der Hausnummer 114 sei der letzte
 Mieter in 2014 ausgezogen. Auf konkrete Nachfrage meint Scheffler, es 
könne auch 2013 gewesen sein.
Ihm wird eine Leerstandsmeldung des Bezirksamtes Altona vorgehalten, 
nach der der letzte Mieter aus den Häusern Breite Straße 114/116 am 
31.05.2013 ausgezogen sei.
Ob er die Leerstandsanzeige kenne. Darauf sagt er „sie stellen eine gute
 Frage“. Er könne nicht sagen, wie die Leerstandsanzeige zustande 
gekommen sei. Jedenfalls sei das nicht auf seine Initiative hin 
passiert.
Auf die Frage, ob das Haus Nummer 116 im Jahre 2010 bereits leer gewesen sei, sagt er, das könne sein.
Ob die Mieter_innen sofort nach dem Kauf auf die Auflösung der 
Mietverhältnisse angesprochen worden seien? Das habe „noch gedauert“.
In 2010 oder 2011 habe er Gespräche mit den Mieter_innen der Nummer 114 
aufgenommen. Vorher habe das die Verwaltung getan. Das sei die Firma 
„Suck und Müller“ aus Hamburg gewesen. Ansprechpartner sei ein Herr 
Zanken gewesen.
Es sei nicht auszuschließen, dass die Auszüge schon in 2006/2007 
begonnen hätten, da die Häuser beim Kauf schon in schlechtem Zustand 
gewesen seien.
Die Verteidigung fragt, ob Scheffler bekannt sei, dass nach dem 
Hamburger Wohnraumschutzgesetz Leerstand genehmigungspflichtig sei.
Halbach belehrt nach § 55 (das heißt er müsse nicht aussagen bei der 
Gefahr der Selbstbelastung) , worauf sich Scheffler dann auch beruft.
Auf Nachfrage bestätigt Scheffler, in „seiner Zeit“ keine neuen Mietverträge mehr abgeschlossen zu
haben. Die Frage, warum keine befristeten Mietverträge abgeschlossen 
wurden, wie es das Gesetz bei Leerstand vorsieht, beantwortet er damit, 
die Wohnungen seien unbewohnbar gewesen.
Beim Kauf 2006 war das Haus Nr. 116 noch teilweise bewohnt. Bei Auszügen habe er keine neuen Mietverträge mehr abgeschlossen.
Beim Kauf der Häuser sei kein Abriss geplant gewesen, es sei nicht seine Art, Häuser zu kaufen um sie dann abreißen zu lassen.
Scheffler wird vorgehalten, dass er laut Grundbuch ab März 2006 als 
„Eigentümer“ aufgeführt ist und bereits am 06. April 2006 ein Antrag auf
 Erteilung einer Abrissgenehmigung gestellt wurde. Geplant war demnach 
der Neubau eines Hotels. Die Unterschrift unter dem Antrag stammt 
augenscheinlich von Scheffler.
Der findet, die Unterschrift sehe „komisch“ aus.
Abbruch sei von Anfang an mit eingeplant gewesen, der Antrag sei „scheinbar“ von ihm.
Die Idee für den Neubau eines Hotels sei wohl vom Architekten gekommen, das sei wohl mit ihm besprochen worden.
Die Verteidigung hält Scheffler vor, dass das Bezirksamt den Antrag auf 
Abrissgenehmigung im Juni 2006 zurückgestellt habe, weil ein 
Bebauungsplan erstellt werden sollte zum Erhalt der Häuser da diese 
stadtbildprägend seien. Daran will sich Scheffler nicht erinnern.
Auf die Frage, was denn aus dem Antrag geworden wäre, antwortet er, der 
sei über Jahre weiter gegangen, was nicht ungewöhnlich sei.
Die Verteidigung stellt fest, dass zu dem Zeitpunkt der Architekt 
gewechselt wurde. Sie möchte wissen, was denn der neue Architekt für 
einen Auftrag gehabt habe.
Scheffler antwortet, er sollte Klarheit darüber schaffen, ob die Häuser unter Denkmalschutz gestellt würden.
Es stell sich im weiteren Verlauf der Befragung heraus, dass das 
Bezirksamt für den Erhalt der Häuser war, es gab im Dezember 2009 einen 
Vorbescheid, der Neubau neben und hinter den Gebäuden vorsah.
Das habe Scheffler nicht weiterverfolgt, weil er neue Bebauung neben 
Altbauten für sehr „kompliziert und riskant“ halte. Er habe zu der Zeit 
auch Verkaufsbemühungen unternommen.
Für die „Kombination Neubau neben Erhalt“ würden sich aber nur schwer Interssent _innen finden lassen.
Am 15.12.2011 kam es zu einem neuen Antrag auf Erteilung einer Abrissghenehmigung.
Der Auslöser für den Antrag seien „wirtschaftliche Erwägungen“ gewesen.
Es kam auch 2011 bereits zu einem Vertragsabschluss, hier sei eine Abrissgenehmigung Bedingung gewesen.
Scheffler wird gefragt, warum letztlich die Abrissgenehmigung erteilt 
wurde. Der behauptet, das nicht zu wissen. Er habe dann mit 
Abrissgenehmigung das Haus verkauft.
Die Verteidigung möchte wissen, ob die Erteilung der Abrissgenehmigung 
mit dem neu beauftragten Architekteturbüro „Heyden und Hidde“ zu tun 
haben könnte. Hidde sitzt als Baupolitischer Sprecher für die GAL- 
Fraktion im Bauausschuss.
Scheffler behauptet, das sei ihm nicht bekannt gewesen.
Dann geht es um die Frage, ob verwertbare Gegenstände aus dem Haus entfernt worden seien.
Scheffler sagt, die Holzdielen seien entfernt und „für andere Zwecke“ 
aufbewahrt. Für diese Arbeiten sei durch den Hausmeister ein Tischler 
beauftragt worden.
Scheffler wird auf den Umstand hingewiesen, dass er bei der Sichtung des
 Videomaterials beim vorherigen Prozesstag ausgesagt hat, es seien nur 
punktuell – “nicht großflächig“ Dielen entfernt worden um nachzusehen, 
ob sich darunter Schwamm gebildet habe. Darauf bleibt Scheffler eine 
Antwort schuldig.
Die Verteidigung fragt, ob sich Scheffler erinnere, was er bei seiner 
Befragung durch Richter Halbach zum Thema Treppengeländer gesagt habe.
Halbach unterbricht mit der Bemerkung, er wolle hier „kein Quiz veranstalten“. Er lässt die Frage nicht zu.
Scheffler wird gefragt, ob verwertbares Material aus dem Haus gesichert worden sei.
Der verneint das. Halbach hakt nach, dass auf dem Bildern und den Videos
 kein Treppengeländer zu sehen sei. Ob er es habe rausreißen lassen. 
Scheffler verneint das.


Weitere Informationen
findet ihr unter: http://breitesoli.noblogs.org