[MUC] PM: Zu kurzes Fähnchen – Berufungsverhandlung gegen Paul

Fight Repression

Der Antifaschist Paul wurde am 20. Juli 2015 bei den Gegenprotesten zu der Kundgebung der rassistischen Pegida und Lutz Bachmann auf dem Marienplatz festgenommen und saß knapp 2 Monate in Untersuchungshaft. Unter dem Vorwand des "Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz" wurde er wegen eines kleinen Fähnchens festgenommen. Die Fahne sei laut Polizei zu kurz und nicht bestimmungsgemäß als Kundgebungsmittel eingesetzt worden. Zudem wird ihm und einer weiteren Person sog. "Containern", also das wiederverwerten bereits abgelaufener, weggeworfener Lebensmittel als "Diebstahle mit Waffe" ausgelegt, da er dabei ein legales Tierabwehrspray mit sich geführt haben soll.


Verurteilt wurde er in der ersten Instanz zu 9 Monaten Haft, die zu 3 Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurden. Die Richterin folgte damit dem Antrag der Staatsawaltschaft. Die Berufungsverhandlung gegen Paul findet am Mittwoch, den 09. Dezember 2015 um 9 Uhr in Raum A229 vor dem Landgericht München in der Nymphenburgerstr. 16 statt. Wir fordern einen klaren Freispruch!

Wir lassen uns die Mittel um entschlossen gegen Nazis und Rassismus zu demonstrieren nicht von Staat und Polizei diktieren. Es kann nicht sein, dass die Polizei willkürlich Leute festnehmen darf, weil sie Kundgebungsmittel angeblich falsch einsetzen. Auch im Hinblick auf das kürzlich bereits verschärfte Versammlungsgesetz muss hier einer weiteren Einschränkung des Demonstrationsrechtes Einhalt geboten werden.

Wir solidarisierten uns außerdem mit allen anderen inhaftierten und von Repression betroffenen Antifaschist_innen. Der Fall von Paul bildet nur den vorläufigen Höhepunkt der aktuellen Repressionswelle gegen Linke in Bayern.

-Stellungnahme des Unterstützer_innenkreises für Paul, 07. Dezember 2015
Für Rückfragen können sie uns per E-Mail erreichen: nopegida-antirep@riseup.net

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 Im Norden Syriens – in den kurdischen Gebieten – kämpfen die Volksverteidigungseinheiten YPJ und YPG seit mehr als 2 Jahren gegen den sogen. Islamischen Staat und andere Islamisten. Sie kämpfen für ein demokratisches kurdisches Gebiet, für Frauenrechte und für eine Selbstverwaltung aller Lebensbereiche durch eine Art Rätesystem. Unterstützt wurden sie von Anfang an durch die PKK. In den Volksverteidigungseinheiten kämpfen nicht nur Frauen und Männer, die aus Syrien kommen, sondern auch Freiwillige aus anderen Ländern. Es gibt z.B. auch Mitglieder türkischer linker Organisationen, die in den Reihen der Volksverteidigungseinheiten mitkämpfen – eine davon ist die TKP/ML.

In Deutschland finden es zwar viele Politiker und Politikerinnen sehr gut, wenn diese Gruppen in Syrien gegen den IS Kämpfen. Gleichzeitig werden echte oder vermutete Mitglieder der PKK und neuerdings auch der TKP/ML in Deutschland inhaftiert und selbst als Terroristinnen bzw. Terroristen gebrandmarkt.

Mitte April diesen Jahres gab es mehrere Verhaftungen linker Aktivisten und Aktivistinnen in Nürnberg und an anderen Orten Europas, 10 davon sind immer noch in Haft. Den Verhafteten wird vorgeworfen Mitglieder der TKP/ML zu sein. Der Tatvorwurf lautete Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach §§ 129 a und b . Das war so ein bisschen überraschend, weil die TKP/ML bislang nicht auf der EU-Terrorliste oder ähnlichem steht. Aus Nürnberg waren von dieser Verhaftung 2 Leute betroffen: Die eine ist Banu. Sie ist Ärztin und Therapeutin und viele von uns kennen sie vom 8.März – Bündnis. Der andere Verhaftete aus Nürnberg ist Sinan – ebenfalls ein Arzt. Im Nürnberger Gefängnis sitzt Erhan . 6 weitere sitzen in verschiedenen anderen Gefängnissen Bayerns, einer in der Schweiz. Wie ich schon gesagt habe, wird den verhafteten Aktivist*innen die Mitgliedschaft bzw. die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach den §§ 129a und 129 b vorgeworfen. Dazu muss man wissen, dass Für eine Verurteilung nach den Paragraphen 129 a und b eine direkte Beteiligung an irgendwelchen konkreten Handlungen nicht nachgewiesen werden, also an irgendwas, was man sich unter Terrorismus vorstellen könnte. Es reicht alleine die vermutete Mitgliedschaft in einer Organisation oder auch nur Öffentlichkeitsarbeit oder die finanzielle Unterstützung. Die Paragraphen 129a und b standen immer wieder als Paragraphen in der Kritik, die nicht auf strafbare Handlungen abzielen, sondern letztendlich politisch unliebsame Aktivität kriminalisieren. Es entscheiden nicht Gerichte darüber, welche Organisationen als terroristisch eingestuft werden und welche nicht, sondern der Bundesjustizminister, seiner Position und vermutlich auch seiner politischen Anschauung entsprechend.

Eine Kriminalisierung nach den §§ 129a oder b kann im Grunde alle Möglichen antifaschistischen, linke und demokratische Kräfte von uns treffen. Einige der Aktivisten, die jetzt inhaftiert wurden, haben vor 10 oder 20 Jahren in Deutschland Asyl bekommen, weil sie als Mitglieder der TKP/ML in der Türkei politisch verfolgt waren. Mehrere der Verhafteten saßen in der Türkei viele Jahre im Gefängnis und wurden gefoltert. Einige von der Verhafteten haben in der Türkei in den Gefängnissen mit Hungerstreiks gegen die Einführung der Isolationshaft protestiert. In Deutschland saßen sie jetzt dieses Jahr von Mitte April bis Mitte August in Isolationshaft, seitdem in normaler Haft. Die türkische Regierung unter Erdogan hat den EU-Staaten – insbesondere der BRD – in der Vergangenheit immer wieder vorgeworfen, dass sie nicht konsequent genug gegen linke Exil-Organisationen aus der Türkei vorgeht.

 

Im Fall der linken AktivistInnen, die Mitte April in Europa inhaftiert wurden, gab es eine enge Zusammenarbeit zwischen türkischen und deutschen Ermittlungsbehörden. Die Deutsche Justiz macht sich hier zum verlängerten Arm der türkischen Regierung und sperrt Leute ein, die Erdogans Regierung gerne hinter Gittern sehen möchte. Die Verhafteten sind seit Mitte August nicht mehr in Isolationshaft. Sie warten auf eine Anklageschrift und den Beginn eines Prozesses.

Wir schätzen mal, dass der Prozess in Frühjahr 2016 beginnen wird und zwar in München. Kurz vor dem Prozessbeginn wird es eine Demonstration in München geben. Wir wissen noch nicht wann genau, aber wir fänden es gut, wenn ihr an dem Tag alle mit uns nach München fahrt und an der Demonstration beteiligt.

Weg mit den Paragraphan 129a und b. Freiheit für unsere Freundinnen und Freunde. Und auch das PKK-Verbot muss auch endlich abgeschafft werden!

 

 

Schreibt den Gefangenen Postkarten !

 

Banu Büyükavci

JVA München Frauenanstalt

Schwarzenbergstraße 14

81549 München

 

Haydar Bern

JVA München Männeranstalt

Schwarzenbergstraße 14

81549 München