Der 2. Verhandlungstag im 129b-
Prozeß gegen Latife Adigüzel begann am vergangenen Donnerstag mit 
einem Paukenschlag. In einer persönlichen Erklärung wies Latife die
 Verdächtigungen der Bundesanwaltschaft zurück. Ihr Verteidiger RA Meister beantragte die sofortige Einstellung des Verfahrens, da die BA mit keinem Wort auf den Charakter des türkischen Staates eingegangen sei. 
Nicht
 Latife unterstütze mit ihrer antifaschistischen politischen 
Aktivität eine ausländische terroristische Organisation 
sondern vielmehr der Killerstaat Türkei, der aktuell die 
fundamentalistisch-faschistische Organisation „Islamischer Staat“ 
militärisch ausrüste und finanziere.
„Ich fordere die Einstellung des Verfahrens gegen mich. Für das Recht auf freie Organisierung — Freiheit für alle demokratischen und antifaschistischen politischen Gefangenen !“
Zu Beginn der Verhandlung verliest Latife eine Erklärung. In dieser schilderte sie zunächst ihren persönlichen Werdegang. Groß geworden in einer demokratisch eingestellten alevitisch-kurdischen Familie sei diese vielfältigen Verfolgungen ausgesetzt gewesen. 1938 habe ein Völkermord durch die türkische Regierung mit Unterstützung Deutschlands an den alevitischen Kurden stattgefunden.
Selbst die „Frankfurter Rundschau“ habe dazu geschrieben, daß 70.000 Aleviten umkamen und weitere 50000
 deportiert wurden. In ihrem Heimatdorf sei kürzlich ein Massengrab
 aus dieser Zeit gefunden worden u.a. mit den Gebeinen ihres 
Urgroßvaters. Auch in den folgenden Jahrzehnten setzte der 
türkische Staat die blutige Unterdrückung der kurdischen Aleviten 
fort. Tausende Menschen wurden getötet, eingesperrt, verbannt und 
gefoltert. Als Jugendliche habe sie nach dem Militärputsch 1980
 erlebt, daß viele Verwandte wegen ihrer fortschrittlichen und linken 
Gesinnung eingesperrt und gefoltert wurden. Die Verantwortlichen 
seien bis heute nicht bestraft worden und ihre Nachfolger stellten 
heute die Führung von Militär, Justiz und Polizei. Sie sei in ihrer 
Kindheit und Jugend so von einem Klima der Angst, Unterdrückung, 
Vergewaltigung und Folter geprägt worden.
 In Deutschland 
habe sie Kontakt zu antifaschistischen Menschen und Gruppen 
bekommen und habe heute Freundinnen und Freunde aus sozialen 
Bewegungen, Gewerkschaften, Frauenorganisationen und linken 
Gruppen. Viele waren aus der Türkei vor der Militärjunta geflohen. 
Ihnen habe sie durch Dolmetschen bei der Wohnungs– und Arbeitssuche 
geholfen. So lernte sie auch Mitglieder der 
Menschenrechtsorganisation TAYAD kennen. Die „Junge Welt“ schrieb dazu, daß TAYAD eine lange Tradition habe. Beim Militärputsch seinen in der Türkei 260000
 Menschen verhaftet worden. Täglich seien Menschen auf der Straße 
ermordet worden. Folter und Demütigungen seien in den Gefängnissen
 an der Tagesordnung gewesen. Die Angehörigen der politischen 
Gefangenen, die diesen Angriffen am stärksten ausgesetzt gewesen 
seien, hätten sich in TAYAD zusammengeschlossen, um gegen die unmenschlichen Haftbedingungen zu protestieren.
 Latife führte weiter aus, sie habe sich in Deutschland für 
humanistische, politische und soziale Ziele engagiert und 
insbesondere gegen die Unterdrückung der Frauen. Sie sei nicht 
Mitglied einer politischen Partei; das gelte auch für die DHKP-C.
 Es sei nicht richtig, wenn dies in der Anklageschrift behauptet würde. 
Sie habe sich für die Rechte der Migranten und antifaschistisch 
engagiert. Dazu habe sie sich an der Gründung von Vereinen beteiligt, 
in denen sich Migranten zusammenschließen konnten. Die Anatolische 
Föderation sei 2004 als deren Dachverband gebildet worden. Ziel der AF
 sei es, Freiheit und demokratische Rechte von Migranten aus der 
Türkei zu verteidigen und den Bezug zur anatolischen Kultur bei der
 jungen Generation wieder herzustellen. Konfrontiert mit vielen 
wirtschaftlichen und politischen Problemen in Deutschland büßten 
diese Menschen den gewohnten kollektivistischen Lebensstil, ihre 
Identität und Lebensfreude ein. 
 
 Migranten hätten 
selbstverständlich das Recht, sich als Gruppe politisch zu äußern, 
wenn man bedenke, wie häufig Migranten Opfer rassistischer 
Übergriffe und Brandstiftungen seien. Die AF sei besonders auch gegen die NSU
 aktiv und fordere die Aufdeckung der Zusammenarbeit mit dem 
Verfassungsschutz und der deutschen Polizei. Dies sei die 
politische Basis, auf der sich die AF bewege. Die Gründung der AF sei über einen demokratischen Prozeß erfolgt. 2009
 sei sie von verschiedenen Städten und Ländern zur Vorsitzenden den
 demokratischen Prinzipien entsprechend gewählt worden. 
Die AF kämpfe gegen Rassismus und Faschismus jeglicher Art und setze sich für soziale, politische und kulturelle Rechte der Migranten in Deutschland ein. Nach den zahlreichen Morden der NSU und dessen Unterstützung durch den Verfassungsschutz habe man insbesondere Rassismus und Faschismus bekämpft. In diesem Rahmen hätten auch Demos stattgefunden unter dem Motto „Der Verfassungsschutz soll aufgelöst werden, kein Platz für Nazis“. Die Kampagne gegen die NSU und den Verfassungsschutz laufe weiter.
Die AF habe Demos, Infostände und Veranstaltungen organisiert sowie Flugblätter verteilt. Dabei habe es sich stets um rechtmäßig angemeldete und legal geführte Aktivitäten gehandelt. Als Vorsitzende habe sie mit Menschen aus verschiedenen Richtungen Kontakte geknüpft.
Die AF setze sich gegen jede Art von Ungerechtigkeit ein und auch für die Rechte der politischen Gefangenen in Deutschland und weltweit. Hierzu habe man viele Aktionen durchgeführt, die alle rechtmäßig bei den Behörden angemeldet worden seien.
Viele Migranten kämen aus Ländern, in denen Diktatur und Armut herrschten. Sie seien nach Deutschland geflohen in ein Land, von dem sie meinten, es werde demokratisch regiert. Sie selbst als Vorsitzende käme auch aus so einem Land, in dem es weder Menschrechte gäbe noch Menschenwürde und die Menschen gefoltert und hingerichtet würden. Das passiere auch durch die heutige Regierung.
Sehr viele Familien seien aus diesen Gründen nach Deutschland gekommen, um Zuflucht und Schutz zu suchen und in einem demokratischen Land friedlich zu leben. Sie hätten versucht sich in Deutschland zu integrieren, doch hätten sie dabei große Schwierigkeiten. Ein großes Problem der Migranten seien Arbeitslosigkeit, Rassismus, Kriminalität, Drogen und Glücksspiel. Die AF wolle diese Probleme zusammen mit den Migrantenfamilien lösen.
Organisierung sei ein demokratisches Grundrecht der Demokratie. Die Föderation habe von diesem Grundrecht Gebrauch gemacht. Sie als Vorsitzende der AF betrachte die §129a und b als Gesinnungsstrafrecht und als menschenverachtend. Politisch aktive Menschen, die sich gegen Faschismus und die Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit faschistischen Kräften wendeten, würden nach Belieben verhaftet, eingesperrt und isoliert.
Es handele sich letztlich um eine gegen die deutsche Verfassung und die Menschenrechte verstoßene Handlung, daß sie auf der Grundlage von Behauptungen und Mutmaßungen als Mitglied einer terroristischen Vereinigung hingestellt werde, als jemand, der eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen solle. Ein Verdacht werde gestreut, um einen Menschen, der seit Jahrzehnten öffentlich politisch gearbeitet habe und dessen Tätigkeit auch immer öffentlich bekannt gewesen sei, zu verhaften und mit Auflagen an einen Ort zu binden und seine Bewegungsfreiheit einzuschränken.
Das betrachte sie als ungerecht, unmenschlich und rechtlich unzulässig. Die AF habe nicht gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. 
 
 Latife schließt mit den Worten:
 „Deshalb fordere ich die Einstellung des Verfahrens gegen mich. Für 
das Recht auf freie Organisierung — Freiheit für alle demokratischen 
und antifaschistischen politischen Gefangenen !“
Angesichts 
dessen, daß die Bundesanwaltschaft Latife keinerlei konkrete 
Gesetzesverstöße vorwerfen kann, müsste das Verfahren umgehend 
eingestellt werden. Die Argumentation der Bundesanwälte läßt sich
 so zusammenfassen: 
 Behauptung 1: Die DHKP-C
 ist eine terroristische Organisation, weil sie auch militant 
gegen den türkischen Faschismus kämpft. Dabei spielt es keine Rolle, 
welchen Charakter der türkische Staat hat.
Behauptung 2: Die Anatolische Föderation ist eine Tarnorganisation der DHKP-C, deren Zweck darin besteht, Gelder für den bewaffneten Kampf zu sammeln und Kämpfer zu rekrutieren. Als Beweis wird allein der Umgang mit Geldern als solcher aufgeführt, also z.B. der Verkauf von Eintrittskarten für Musikkonzerte.
Behauptung 3: Latife muss als Vorsitzende leitende Funktionärin der DHKP-C
 sein, weil für die Leitung einer Tarnorganisation nur Funktionäre 
in Betracht kommen. Eine konkrete Beweisführung ist darum nicht 
erforderlich. 
 
 Sollte es zu einer Beweisaufnahme kommen, 
entsteht eine groteske Situation: Mittels Materialien 
polizeilicher Überwachung wird die demokratische legale politische 
Arbeit von Latife und der AF „bewiesen“ 
werden, also angemeldete Demonstrationen, Veranstaltungen, 
Konzerte etc. „Bewiesen werden soll damit das, wozu sich Latife 
öffentlich bekennt, bewiesen werden soll, was öffentlich und legal 
stattfand und wozu Latife sich ausdrücklich bekennt. Dies wird ihr 
dann sicherlich als „Geständnis“ ausgelegt werden. 
 
Gleichzeitig soll mit dieser Art „Beweisaufnahme“ die Unterstützung 
einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ bewiesen 
werden und damit antirassistische und antifaschistische Arbeit 
kriminalisiert werden. Der Zusammenhang mit „Terror“ wird allein 
durch die nicht weiter hinterfragbaren Behauptungen hergestellt, 
die DHKP-C sei eine terroristische Organisation, die AF ihre Tarnorganisation und Latife könne als Vorsitzende einer solchen nur Funktionärin der DHKP-C sein.
Eine solche Konstruktion und eine solche Beweisaufnahme sind offensichtlich ebenso überflüssig wie bizarr.
„Nach der Logik der Staatsanwaltschaft war Mandela ein Terrorist, weil er den bewaffneten Kampf gegen das südafrikanische Regime unterstützte“
Nach der Verlesung der Erklärung von Latife stellt ihr Verteidiger, RA Meister, den Antrag, das Verfahren wegen „nicht behebbarer Verfahrenshindernisse und Verstößen gegen das Rechtsstaats– und Verhältnismäßigkeitsprinzip“ einzustellen sowie den Haftbefehl gegen Latife aufzuheben.
Die 
Begründung dieses Antrags erfolgt erfreulich politisch. Er befasst 
sich mit der Frage der Bewertung des bewaffneten Kampfes. Seinen 
Ausführungen zufolge ist allein das türkische Regime anzuklagen 
wegen „Unterstützung einer ausländischen terroristischen 
Vereinigung“ (§129b). Somit gehöre nicht 
Latife, sondern die Türkei angeklagt. Mit der Beantwortung der Frage
 des Charakters des türkischen Regimes steht und fällt die Anklage der 
Bundesanwaltschaft. Handelt es sich bei der Türkei um ein 
diktatorisches Regime, welches ausländische 
Terrororganisationen wie den „Islamischen Staat“ unterstützt, 
ist ein bewaffneter Kampf gegen ein solches Regime kein Terrorismus 
sondern legitimer Widerstand.
Zunächst stellt RA
 Meister fest, daß die Bundesanwälte nicht, wie gesetzlich 
vorgeschrieben, auch zugunsten eines Beschuldigten ermittelt hätten. 
Aus der Anklageschrift gehe hervor, daß dies unterlassen worden sei 
und auch seitens des Gerichts keine entsprechenden Schritte 
eingeleitet wurden. Weder in der Anklageschrift, noch in den 
Ermittlungsunterlagen sei eine Bewertung des Charakters des in 
der Türkei bestehenden Regimes vorgenommen worden. 
Rechtspositivistisch seien Vorgänge in der Türkei losgelöst von den
 dort bestehenden gesellschaftlichen Verhältnissen aufgezählt 
worden. Die sogenannte Beweisführung stütze sich allein auf 
Informationen des türkischen Geheimdienstes und der türkischen 
Polizei.
Auch die Bewertung der DHKP-C
 könne nicht losgelöst von den bestehenden Verhältnissen und der 
Geschichte der Türkei vorgenommen werden. Entsprechend der Logik der 
Anklageschrift hätten auch die Widerstandskämpfer als 
„Terroristen“ verfolgt werden müssen, die 1942
 Heydrich, den Mann Hitlers für die Endlösung der Judenfrage, 
töteten. Ein anderes Beispiel sei Mandela. Auch hier bedeute die Logik 
der Staatsanwaltschaft, dem Urteil des rassistischen 
südafrikanischen Gerichts zu folgen, welches Mandela wegen 
„Terrorismus“ zu lebenslanger Haft verurteilte. In seinem 
Schlusswort habe Mandela ausführlich die Notwendigkeit des 
bewaffneten Kampfes begründet.
Auch der Europäische Gerichtshof sei in einem Verfahren mit Bezug zu PKK und DHKP-C
 auf die Frage der Bewertung von Regimen eingegangen. Dort heißt 
es zur Frage der Bewertung von Organisationen, bzw. deren 
Unterstützung als „terroristisch“:
„Es ist nicht 
zu leugnen, daß diese Prüfung eher noch als in rechtlicher in 
ethischer — zumal die Vorstellung einer innerhalb bestimmter 
Grenzen legitimen Gewaltanwendung mitschwingt — und politischer 
Hinsicht komplex und heikel ist. Bei dieser Prüfung wird kaum von 
einem Werturteil über die Beweggründe für die Handlung abgesehen 
werden können….Eine bestimmte Tat kann z.B. anders zu begründen sein,
 wenn sie im Rahmen des Widerstands gegen ein Regime begangen wird, 
das totalitär, kolonialistisch, rassistisch oder für schwere 
Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist….“ (Az. C-57/09 und C-101/09).
 Weiter heißt es in dem Text: 
„Erstens sind 
die Natur, der Aufbau, die Organisation, die Aktivitäten und die 
Methoden der betreffenden Vereinigung sowie der politische, 
wirtschaftliche und soziale Kontext zu untersuchen, in dem diese 
Vereinigung in dem Zeitraum operierte, in dem der Betroffene ihr 
Mitglied war“.
 
 Eine solche Prüfung finde man an keiner Stelle
 der Anklageschrift, obwohl es eine Vielzahl von Informationen gäbe, 
die sich direkt auf die DHKP-C beziehen. So habe der „Tagesspiegel“ am 25.10.2008 geschrieben:
 „Killer im Dienst des türkischen Staates. Ein Expolizist sagt, er habe in den 80ern und 90ern im Kurdengebiet etwa 1000
 Menschen getötet. Ayhan Carkin ist stolz auf seine Ausbildung bei 
einer Spezialeinheit der türkischen Polizei….“Es kann sein, daß ich im 
Kampf gegen den Terror etwa 1000 Menschen getötet habe“. Alle Morde seien im Auftrag des Staates verübt worden.“
 
Auch unter der gegenwärtigen Regierung werde diese Praxis ungehindert fortgesetzt. Im Sommer 2012 sei Sedat Selim Ay zum stellvertretenden Polizeipräsidenten von Istanbul ernannt worden. Er sei jahrelang Leiter der Abteilung ´Terrorbekämpfung‚ gewesen und gelte als einer der gefürchtesten Folterer des Landes.
Weiter führte RA
 Meister aus, daß immer wieder die Türkei durch den Europäischen 
Gerichtshof für Menschenrechte wegen schwerer Verstöße gegen 
rechtsstaatliche Grundsätze mit Bezug zu Menschen, die der DHKP-C angehören sollen, verurteilt worden sei. Nach dem Militärputsch 1980 seien zehntausende von Angehörigen/Sympathisanten der DHKP-C festgenommen, gefoltert und ermordet worden. Die Tageszeitung Milliyet habe kürzlich eine „Offizielle Bilanz der Junta vom 12. September“ veröffentlicht, aus der nachfolgend zitiert werde:
 „Das TBMM
 (türkisches Parlament) sowie die politischen Parteien wurden 
geschlossen und enteignet, –das Grundgesetz wurde aufgehoben, 
- 650.000 Personen wurden verhaftet,
- 1.683.000 wurden polizeilich festgenommen
- In 210.000 Verfahren wurden 230.000 Personen verurteilt
- Für 7000 Personen wurde das Todesurteil vor Gericht gefordert
- 517 Personen wurden zum Tode verurteilt
- Die Todesurteile von 50 Personen wurden vollstreckt
- 71.000 Personen wurden nach dem TCK (türkisches Strafgesetz) §141,142 und 163 verurteilt
- 98.404 Personen kamen nachweislich bei der Folter ums Leben
- 388.000 Personen erhielten ein Passverbot
- 300 Personen kamen bei einem verdächtigen Tod um
- 171 Personen kamen nachweislich bei der Folter ums Leben
- 937 Filme wurden verboten, weil sie für „bedenklich gehalten wurden
- 23.677 Vereine wurden geschlossen
- 39 Tonnen Zeitungen und Zeitschriften wurden vernichtet
- In den Gefängnissen kamen 299 Personen ums Leben
- 144 Personen kamen bei „verdächtigen Umständen“ ums Leben“
RA Meister: Das findet in der Anklageschrift nicht einmal Erwähnung !
 Über spätere Ereignisse berichte die Zeitschrift „2000´e
 Dogru“, daß ein staatliches Exekutionskommando unter Leitung der für
 die großen Städte zuständigen Ibrahim Sahin und Mehmet Agar gebildet 
wurde. In Kurdistan habe der Polizist Mahmut Yildirim Dorfbewohner 
gezwungen Exkremente zu essen und auf dem Dorfplatz Menschen 
hingerichtet. 1987 sei die Kontraguerilla JITEM
 neu gegründet worden. Diese Organisation dürfte Menschen töten, 
foltern, verschwinden lassen und eigene Untergrundorganisationen
 gründen. Gezielt sei man so gegen die DHKP-C vorgegangen.
 
 In Kurdistan sei vom Staat die Terrorgruppe Hisbollah gebildet 
worden, die angeblich aus religiösen Gründen fortschrittliche 
Menschen aus der kurdischen Bewegung exekutiert habe. Weiterhin 
hätten Polizei und Geheimdienst ihre Morde unter dem Namen 
Hisbollah ausgeführt, Bomben gezündet und diese Taten dann der DHKP-C untergeschoben.
Mit auf die Hisbollah gehe auch die faschistische Organisation „Islamischer Staat“ zurück, die mit Hilfe der westlichen Staaten groß geworden sei und aktuell mit klarer Unterstützung und Hilfe durch die Türkei blutigen Terror im nahen Osten ausübe.
Die 
vollständige Ignoranz der Menschenrechtssituation in der Türkei 
durch die Staatsanwaltschaft sei ein schwerwiegender Verstoß gegen
 die Grundsätze eines fairen Verfahrens, der nicht wieder gut gemacht 
werden könne. Wegen dieses Verfahrenshindernisses sei der Prozeß 
einzustellen.
 
 Politisches Ziel des Prozesses
Der 
vorsitzende Richter machte sofort nach Verlesung des Antrages 
deutlich wie er zu entscheiden gedenkt. Die Ignorierung des 
gesellschaftlichen Hintergrundes und der Bewertung des Charakters 
des türkischen Staates und der Tätigkeit der DHKP-C
 in schriftlicher Form der Anklageschrift müsse nicht bedeuten, daß dies
 in der weiteren mündlichen Verhandlung nicht nachgeholt werden 
könne. Damit beschönigte er den offensichtlichen Verstoß der 
Staatsanwaltschaft gegen die gesetzliche Vorschrift, auch zum Vorteil
 des Beschuldigten zu ermitteln.
 
Durch den politischen Vorstoß von RA Meister steht das Gericht vor der Situation, daß die Bewertung des Charakters des türkischen Regimes prozeßentscheidend wird. Wenn es sich um einen „Killerstaat“ handelt ist der bewaffnete Kampf legitim. Andernfalls steht das Gericht vor der Aufgabe, inhaltlich zu belegen und auszuführen, was an den vorgetragenen historischen und politischen Fakten unrichtig ist und die Türkei als demokratischen Rechtsstaat hinzustellen. Auf diese Weise ist nicht mehr Latife die Angeklagte sondern das türkische Regime.
Ganz sicher 
wird das Gericht den bewaffneten Kampf in der Türkei nicht als legitim 
einstufen; die Folgen für die deutsche Außen– und Militärpolitik 
wären unabsehbar. Interessant wird aber die Art und Weise sein, in 
der das Gericht versuchen wird aus einem Killerstaat einen 
demokratischen Rechtsstaat zu machen.
 
 Davon gänzlich 
unabhängig ist die Beantwortung der Frage, was Latifes legale 
antifaschistische und antirassistische Tätigkeit mit der DHKP-C
 zu tun hat. Nach Stand der Dinge läuft es darauf hinaus, politische 
Kritik am türkischen System nur deshalb als „Unterstützung einer 
ausländischen terroristischen Organisation“ anzusehen, weil 
eine ähnliche oder gleiche Kritik auch von der DHKP-C geäußert wird.
 
 So entsteht ein direkter Zusammenhang zur Bewertung des 
Charakters der Türkei: Ziel des Prozesses seitens des Staates und 
seines politischen Obergerichts ist die Unterstützung des 
ausländische klerikalfaschistische Terrorgruppen anleitenden 
Staates Türkei und die Kriminalisierung nicht nur von türkischen 
Widerstandskämpfern sondern von allen Menschen, die das türkische 
Regime als das bezeichnen was es ist, einen Unrechtsstaat, der nach 
innen diktatorisch und menschenrechtsverachtend und nach außen 
terroristisch agiert.
http://www.linkezeitung.de/index.php/justiz/129-prozesse/3984-verteidiger-von-lat-ife-adiguezel-tuerkei-ist-es-die-auslaendische-terroristische-organisationen-unterstuetzt


das bild
Klein Anmerkung: Das eingebundene Bild hat ein "CIA" in der einen IS-Fahne. Da es hier nicht um Verschwörungstheorien geht, ist das bestimmt ein versehen.
Ansonsten: Danke für den informativen Artikel!
CIA und IS
Operation Hornets Nest: Alleged Snowden document says US/UK/Israel are behind ISIS
From Gulf Daily News…
"The former employee at US National Security Agency (NSA), Edward Snowden, has revealed that the British and American intelligence and the Mossad worked together to create the Islamic State of Iraq and Syria (ISIS).
Snowden said intelligence services of three countries created a terrorist organisation that is able to attract all extremists of the world to one place, using a strategy called “the hornet’s nest”.
NSA documents refer to recent implementation of the hornet’s nest to protect the Zionist entity by creating religious and Islamic slogans.
According to documents released by Snowden, “The only solution for the protection of the Jewish state “is to create an enemy near its borders”.
Leaks revealed that ISIS leader and cleric Abu Bakr Al Baghdadi took intensive military training for a whole year in the hands of Mossad, besides courses in theology and the art of speech..
Facts:
1) ISIS leader Al-Baghdadi was once a super-high level prisoner of the US government. Despite the fact that the US had offered a ten million dollar reward for him, the Obama regime ordered his release in 2009.
2) The Obama regime, with major support from Senate neo-cons John McCain and Lindsey Graham, gave hundreds of millions in military aid to Sunni Jihadists in Syria. Thousands of individuals receiving US aid are now members of ISIS. In fact, ISIS has even posted pictures of ISIS fighters with US Senator John McCain on the internet.
3) Israel has directly aided Sunni Jihadists in Syria by bombing Syrian military assets during Jihadist attacks.
4) The Israeli Prime Minister has reacted to the ISIS spearheaded Sunni/Shia Civil War in Iraq with borderline glee. The president of Israel has also suggested that a Sunni/Shia war is beneficial to the future of Israel.
5) The US and Britiain provided Sunni Jihadists with Toyota trucks in Syria. When, an army of ISIS fighters rolled over the Syria/Iraq border it looked like a commercial for Toyota.
http://conservative-headlines.com/2014/07/operation-hornets-nest-alleged...
Chomsky: The US-UK has traditionally supported the most extreme fundamentalist Islamic movements against the "threat" of secular nationalism
"He said former CIA officer Graham Fuller hit the nail on the head when he called the United States one of the “key creators” of the Islamic State, because of the U.S. aggression with Iraq in 2003, Raw Story reported."
http://www.washingtontimes.com/news/2014/oct/8/noam-chomsky-blames-us-fo...
Iran's Former Intel Minister: Mossad, MI6, And CIA Created Islamic State
http://www.rferl.org/content/iran-accusations-isis-islamic-state-us-uk-i...
Saudi and CIA Terror Army: The Islamic State of Iraq and al-Sham (ISIS) Declares “Global Caliphate” on Ramadan
"The Islamic State of Iraq and al-Sham (ISIS), the terror army supported by Saudi Arabia, the CIA and trained by the Pentagon, has declared a caliphate in the Middle East. "
http://www.globalresearch.ca/saudi-and-cia-terror-army-the-islamic-state...
Sudan President: CIA, Mossad behind Boko Haram, Islamic State
“I said CIA and the Mossad stand behind these organisations. There is no Muslim who would carry out such acts.”
http://www.jihadwatch.org/2015/02/sudan-president-cia-mossad-behind-boko...