Dies ist Herbert Paffrath, der als Leiter der JVA Essen persönlich verantwortlich für die Gesundheit und das Leben von Özkan Güzel ist. Das sind die übergeordneten Minister, die über das Leben und die Gesundheit von Özkan Güzel entscheiden: Justizminister NRW Thomas Kutschaty, Bundesjustizminister Heiko Maas
Sie wissen alle bescheid über die bedrohliche Situation des Gefangenen. Trotzdem nehmen sie Özkans Tod billigend in kauf !
Ihm wurde bei der Verlegung in die Justizvollzugsanstalt Essen seine persönliche Kleidung entwendet, während Paffrath ihn dazu zwingen will, eine Gefängnisuniform zu tragen. Das wurde von Özkan Güzel strikt abgelehnt. Solche erniedrigenden Maßnahmen sind nämlich insbesondere politisch bewussten Menschen in der Türkei aus Zeiten der Militärdiktatur in Erinnerung geblieben.
Seit einer Zwangsernährung während eines Hungerstreiks, den er in der Türkei gegen die dortigen Haftbedingungen führte, leidet er an Wernicke Korsakoff. Das ist der Paffrath bekannt. Entgegen der akuten Gefährdung seiner Gesundheit und mittlerweile auch Leben, verweigert er die notwendigen Schritte zum Dialog mit dem Gefangenen. Ein Stück Stoff ist ihm offenbar mehr wert als das Leben eines Menschen! Die Anstaltskleidung ist keineswegs in allen Gefängnissen „Vorschrift!“, das ändert sich von Gefängnis zu Gefängnis…
Warum
 also in Essen? Warum beharren Paffrath und die Justizministerien 
darauf, dass Özkan Güzel seine persönliche Kleidung und seine Würde 
aufgeben muss?
 
 Özkans Hungerstreik voraus gingen die von Sadi Özpolat und Gülaferit Ünsal.
 Beide Hungerstreiks richteten sich gegen Versuche, die politischen 
Gefangenen politisch „umzuerziehen“, indem ihnen linke Bücher und 
Zeitschriften verwehrt wurden und endeten kurz vor der Einleitung 
von Zwangsernährung jeweils mit der Erfüllung der Forderungen der 
Gefangenen. 
 
 Wenn Maas und die Regierung Merkel in diesen 
Fällen vor der mit Zwangsernährung verbundenen negativen 
internationalen Öffentlichkeit zurückwichen, warum wollen sie im Fall
 von Özkan nun in Kauf nehmen, daß international bekannt wird, daß in 
einem deutschen Gefängnis ein bereits durch Zwangsernährung schwer 
gesundheitlich geschädigter politischer Gefangener erneut 
zwangsernährt wird ? Nur um das Tragen von Knastuniform 
durchzusetzen ?
Die
 Antwort ist eine politische und ergibt sich aus den Gründen, 
deretwegen Özkan verurteilt wurde. Es geht um die Unterstützung des 
türkischen Erdoganregimes und die Kriminalisierung jedweder 
Aktivitäten gegen selbiges. 
Özkan wurde wegen legaler, 
demokratischer Aktionen verhaftet. Nach deutschem Recht kann ihm 
eigentlich keine Straftat nachgewiesen werden. Dennoch hat ihn das 
Oberlandesgericht Düsseldorf nach §129b wegen „Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung DHKP-C“ zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und vier Monaten verurteilt.
Das Gericht ist der Meinung, daß Özkan von 1998 bis 2013 In Duisburg Finanzmittel für den bewaffneten Kampf der DHKP-C in der Türkei beschafft habe. Das Strafmaß falle relativ milde aus, weil Özkan angeblich „weitgehend geständig“ sei. Tatsächlich ergab sich in der Beweisaufnahme nicht der geringste Hinweis darauf, daß Özkan Gelder für den bewaffneten Kampf in der Türkei gesammelt hat und erst recht hat er nichts dergleichen „gestanden“.
Sein Geständnis besteht darin, daß er sich freimütig zu dem bekannt hat, was sein legales demokratisches Recht ist:
- er war aktiv in dem von ihm mit gegründeten Verein „Anatolisches Bildungs– und Kulturzentrum“. Er half beim Umzug des Vereins mit und betrieb Werbung für dessen neue Räumlichkeiten.
- er hat auf türkische Gerichtskonten jeweils zwischen 50 –100 € eingezahlt, bestimmt zur Unterstützung politischer Gefangener in der Türkei. Diese Gelder konnten auf keinen Fall dem bewaffneten Kampf der DHPP-C zufließen
- er vereilte diverse Flugblätter, Anstecker und sonstiges „Propagandamaterial“ und verkaufte dieWochenzeitschrift Yürurus (Marsch) (http://www.yuruyus.com/www/turkish/). Mit diesen Verkaufserlösen wird ein Teil der Herstellungskosten der Zeitung gedeckt.
- er verkaufte im Jahre 2013 Karten für das Konzert der Gruppe „Grup Yorum“ in Oberhausen (http://de.wikipedia.org/wiki/Grup_Yorum). Diese Gelder führte er an die Veranstalter ab und diese erwirtschafteten ein Defizit von 30000 €.
- er schrieb Briefe an politische Gefangene in Bochum 
 
 — er unterhielt Kontakt zu anderen Genossen, denen ebenfalls eine Mitgliedschaft in der DHKP-C vorgeworfen wurde
- er nahm an angemeldeten Protestveranstaltungen (u.a. an einer Gedenkveranstaltung für gestorbene Revolutionäre oder an solchen vor dem türkischen Konsulat) teil und hielt Plakate hoch
- er besaß Schulungsmaterial zum Thema, wie ein Revolutionär sich zu verhalten habe. Er bekannte sich stets zu seiner revolutionären Grundhaltung und er lehnte den bewaffneten Kampf nicht grundsätzlich ab.
- er nahm am Frauentag der Anatolischen Föderation“ teil.
- er hing Plakate zu einer Veranstaltung gegen die AKP-Gewalt auf
- er wirkte beim Interkulturellen Maifest in Essen mit bei der Organisierung des Essensverkaufs, des Bücherverkaufs etc.
- er nahm als Beobachter am §129-Prozeß gegen Faruk Ereren teil.
Nichts davon ist laut Strafgesetzbuch strafbar.
Als
 „Beweismittel“ wurden im Prozeß Briefe an Freunde von Özkan aus der
 Untersuchungshaft benannt in denen er sich zu seinen 
antikapitalistischen politischen Positionen bekennt und von 
seiner Verhaftung berichtet. Nichts davon hat das geringste mit 
„Terrorismus“ zu tun, aber alles mit demokratischer legaler 
Politik– und Kulturarbeit. So schrieb Özkan z.B. aus der 
Isolationshaft (23 Stunden in einer 9-qm-Zelle; 1 Std. Hofgang): 
 
 „Ich bin kein Terrorist, sondern ein Revolutionär ! Ich habe 
gekämpft für kostenlose Bildung, gegen die Ausbeutung des 
Kapitalismus, gegen die NATO, gegen Armut und für die Volksherrschaft. Sie können mich einsperren, aber sie können nicht
 verhindern, daß wir mehr werden. In meiner Familie gibt es fast 
keinen, der noch nicht im Gefängnis war. Weil wir gegen den 
faschistischen Staat Türkei kämpfen werden wir festgenommen“.
Özkan
 offenes Einstehen für all dies wertete das Gericht als „Geständnis“.
 Insbesondere als Geständnis Gelder für den bewaffneten Kampf 
gesammelt zu haben. Es bediente sich einer simplen formalen 
Ableitung:
 
 Da die DHKP-C u.a. einen 
bewaffneten Kampf gegen das faschistische türkische Regime führt 
handelt es sich um eine „terroristische Organisation“. Jedwede 
Art von Kontakt oder Unterstützung nicht nur zu dieser Organisation
 oder ihren Mitgliedern sondern von jedem ihrer politischen Ziele 
wird vom Gericht als Unterstützung einer terroristischen 
Organisation gewertet und verfolgt.
Analog
 könnten deutsche Gerichte mit der gleichen Herangehensweise gegen 
jeden vorgehen, der auch nur die politischen Ziele einer 
Befreiungsorganisation unterstützt oder zu einem ihrer Mitglieder
 Kontakt unterhält, die aus irgendeinem Grunde auf der Liste der 
„Terrororganisation“ der CIA gelandet ist.
 
 Wegen genau der gleichen politischen Aktivitäten soll aktuell Latife Adigüzel vom OLG Düsseldorf verurteilt werden. 
 
 Lassen wir nicht zu, dass Özkan in einem deutschen Gefängnis stirbt! 
Schweigen wir nicht länger zu Unrecht und solidarisieren wir uns mit 
den Gefangenen, die uns draußen brauchen!
 
 Nur durch 
Herstellung genügend großen öffentlichen Drucks kann erreicht 
werden, daß der Regierung die Aufgabe von „Umerziehung“ und 
entwürdigenden Haftbedingungen als kleineres Übel erscheint als das
 negative internationale Image als Speichellecker von Sultan 
Erdogan durch Zwangsernährung von politischen Gefangenen.
Verbreitet die Informationen über den Hungerstreik maximal !
Twittert für Özkan !
 #ÖzkanGüzelIstNichtAlleine
Unterschreibt die Petition:
 1 Unterschrift = 1 Leben wert!
 http://chn.ge/1K94YmY
Protestiert bei JVA-Chef Paffrath und den Justizministern Maas und Kutschaty !
Leiter der Justizvollzugsanstalt
 Herbert Paffrath
 Krawehlstraße 59 
 45130 Essen
 Telefon: 0201 7246 – 404
 Telefax: 0201 7246 – 415
 
Justizminister NRW Thomas Kutschaty 
 Justizministerium NRW
 Martin-Luther-Platz 40
 40212 Düsseldorf
 Telefon: +49 211 8792 – 0
 Fax: +49 211 8792 – 456
 E-Mail: poststelle@jm.nrw.de
Bundesjustizminister Heiko Maas 
 Fax: +49 30 18 580‑9525
 Bundesjustizministerium
 E-Mail: presse@bmjv.bund.de
 Tel: +49 201 7246 – 0 
 Fax: +49 201 7246 – 415
http://www.linkezeitung.de/index.php/justiz/knast/3941-oezkan-guezel-in-lebensgefahr-er-ist-seit-7-mai-2015-im-hungerstreik-das-sind-48-tage
 


anadolu newsblog meldet
Breaking news (23.6., 22:55): Anadolu Newsblog meldet - Özkan Güzel hat gewonnen!
Er wurde in ein Gefängnis verlegt, wo er seine eigenen Kleider tragen kann.
Das ist unser aller gemeinsamer Sieg.
Vielen Dank an alle, die unsere Kampagne unterstützt haben