Erklärung der Recherchegruppe zur Sitzung des Innenausschuss vom 07.01.15

Die erst kürzlich, acht Jahre nach ihrem verdeckten Einsatz enttarnte Hamburger LKA-Beamtin Iris Plate. Das könnte demnächst schneller gehen. (Foto: Recherchegruppe)

In einer weiteren Sitzung des Innenausschusses der Hamburger Bürgerschaft am 07. Januar zum Einsatz der verdeckten LKA-Beamtin Iris Plate in der Hamburger linken Szene zwischen 2001 und 2006 wurde deutlich, dass der Einsatz selbst nach polizeiinternen Vorgaben und Regelungen offensichtlich rechtswidrig gewesen ist. Die politische Aufarbeitung des Einsatzes der verdeckten LKA- Ermittlerin Iris Plate alias „Iris Schneider“ durch die Innenbehörde und die Polizeiführung ist dabei nicht von der behaupteten rückhaltlosen Aufklärung geprägt. Stattdessen wird in einer durchschaubaren „Salamitaktik“ immer nur so viel offen gelegt, wie aufgrund des öffentlichen Drucks nötig.

 

Dazu behaupten Polizei- und Behördenvertreter, hier würde eine polizeiliche Praxis aufgearbeitet, die zeitlich lange zurückliege und die gegenwärtigen Verantwortlichen nicht beträfe. Wir hingegen sind davon überzeugt, dass gegenwärtig noch immer politische Zusammenhänge der linken Szene in Hamburg durch die Polizei rechtswidrig mit geheimdienstlichen Methoden überwacht werden.


Wie wenig Wille für eine tatsächliche Aufklärung der Umstände des Einsatzes von Iris Plate besteht, zeigen die ständig notwendigen Korrekturen von Polizei und Innenbehörde über die Fakten und Hintergründe des Falls.


In der Innenausschusssitzung vom Dezember 2014 wurde behauptet, Befragungen der damals am verdeckten Einsatz beteiligten Beamt_innen hätten ergeben, dass es keinen dienstlichen Auftrag und keine Kenntnis über ein Engagement von Plate im Radiosender „Freies Senderkombinat“ (FSK) gegeben habe. In der Sitzung vom 07.01.15 wurde nun zugegeben, dass eine zweite Befragung gegenteilige Erkenntnisse ergeben hätte. Man habe nicht nur Kenntnis von Plates redaktionellen Mitarbeit im FSK gehabt, sondern dies zum einen zur Aufrechterhaltung der Legende ausdrücklich gebilligt und zum anderen allgemeine Erkenntnisse aus dieser Mitarbeit innerhalb der Aufgabenwahrnehmung als „Beamtin für Lageaufklärung“ (BfL) genutzt. Es erscheint absolut lebensfremd, dass dieser Umstand erst durch eine zweite Befragung ans Licht kam. Vielmehr hat der öffentliche Druck und die fortgesetzte Presseberichterstattung unseres Erachtens dafür gesorgt, dass die Verantwortlichen in dieser Frage die Flucht nach vorne angetreten haben.


Die Behauptung hinsichtlich der Tätigkeit der LKA-Beamtin Plate als verdeckte BfL’in  sei rechtlich durch die gesetzlichen Bestimmung gedeckt gewesen, hat sich als  offensichtliche und bewusste Lüge erwiesen. Zunächst erklärte nämlich der Innenbehördenverteter Krösser in der gestrigen Ausschusssitzung, man habe insgesamt 68 Sachberichte, die das LKA im Rahmen der Zusammenarbeit an das Landesamt für Verfassungsschutz übermittelt habe, der LKA-Beamtin Plate als Autorin zuordnen können. Sie habe diese Berichte in ihrer Eigenschaft als BfL’in erstellt, woraus sich ergibt, dass sie gemäß den rechtlichen Vorgaben keine personenbezogenen Daten hätte erheben dürfen. Nach dieser Darstellung Krössers stellte die Vertreterin des Datenschutzbeauftragten allerdings klar, dass eine von ihr erfolgte Inaugenscheinnahme genau dieser Dokumente ergeben hat, dass in diesen Berichten sehr wohl in erheblichen Umfang personenbezogene Daten enthalten sind. Neben Klarnamen enthielten diese Berichte so konkrete Angaben, dass diese auf Personen bezogen werden könnten und damit die formalen Rechtsgrundlagen für den Einsatz als BfL’in nachweisbar missachtet wurden. Zudem wies der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Caspar darauf hin, dass es schwerwiegende Hinweise darauf gibt, dass das verfassungsgemäße Gebot der Trennung von Geheimdienst und Polizei unzulässig aufgeweicht wurde und die rechtmäßigkeit des Einsatzes grundsätzlich in Frage steht.


Es scheint, dass die von Innensenator Neumann (SPD) verteidigte „List und Tücke“ verdeckter Ermittlungen auch auf den Aufklärungswillen der Innenbehörde und Polizei zutrifft. Fintenreich wird eine umfassende Aufdeckung der Umstände des Einsatzes der LKA-Beamtin Plate verhindert. Die öffentlich zur Schau getragene angebliche selbstkritische Aufarbeitung ist eine Farce!


So werden auch die behördlichen Legenden, die verdeckte arbeitende LKA-Beamtin Iris Plate habe regelhaft nur in Ausnahmefällen private Wohnungen betreten ebenso wenig zu halten sein, wie die Behauptung, ihre Aufgabenwahrnehmung als BfL’in und als verdeckte Ermittlerin seien jederzeit scharf getrennt gewesen.


Um abschließend einem Missverständnis vorzubeugen: wir glauben nicht daran, dass hier einmalig „etwas aus dem Ruder“ gelaufen ist. Vielmehr drückt sich in dem aktuellen Fall der fortdauernde politische Wille der Repressionsbehörden aus, sich noch nicht mal an eigene Gesetze zu halten. Man hofft darauf, einfach nicht dabei erwischt zu werden.....

Hamburg, 08.01.2015

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Ist die Rechtsgrundlage für diese "Beamtin für Lageaufklärung" dasselbe wie die Rechtsvorschrift in den Landespolizeigesetzen des "Verdeckten Ermittlers"? Oder ist dass ein Sonderfall im Landespolizeigesetz für Hamburg?

Ich frag mich nur warum durfte denn Plate 5 Jahre plus X ermitteln. Was ist denn mit der richterlichen Kontrolle? Ganz erhrlich der ach so tolle Rechtsstaat ist total im Arsch. Stasi 2.0.