Leipzig. Rechtsanwalt und FDP-Stadtrat René Hobusch vertritt Grünen-Politiker Jürgen Kasek im Rechtsstreit mit der AfD vor Gericht. Kasek hatte über den Kurznachrichtendienst Twitter im Landtagswahlkampf vom Besuch des Friseurgeschäfts „Gentleman´s Cut“ des AfD-Mitglieds Ralf Nahlob abgeraten. Trotz umgehender Löschung der Nachricht und einer Entschuldigung Kaseks, schaltete Nahlob die Justiz ein.
Nach einem Unterlassungsurteil des Landgerichts Leipzig gegen Kasek hat 
Hobusch nun vor dem Dresdner Oberlandesgericht Berufung eingelegt, so 
der Anwalt in einer Mitteilung vom Freitag. „Das Landgericht hat in 
seiner Entscheidung völlig verkannt, dass die Äußerung Kaseks lediglich 
20 Minuten im Internet gestanden hatte“, begründet Hobusch die 
Entscheidung. Erst im Anschluss sei die Nachricht Kaseks durch AfD und 
Nahlob im Internet und als Pressemitteilung verbreitet worden. Offenbar 
sei es der Partei und Nahlob darum gegangen, aus einer kurzfristigen 
Äußerung eine Auseinandersetzung im Wahlkampf werden zu lassen, so 
Hobusch. 
Der Anwalt und liberale Politiker betont die 
grundsätzliche Dimension des Verfahrens: Durch die Entscheidung des 
Landgerichts Leipzig sei die Meinungsfreiheit wesentlich eingeschränkt 
worden. „Nicht jede Äußerung im politischen Meinungskampf, die dumm ist,
 ist deswegen auch justiziabel.“

René Hobusch
Hobusch ist "Alter Herr" der "Leipziger Burschenschaft Germania", welche Mitglied des Dachverbands "Deutsche Burschenschaft" ist.
Als das 2013 durch die Medien ging, veröffentlichte Hobusch eine Erklärung dazu. Unter dem Link auf seiner Facebook-Seite erhielt er dafür Applaus von Nazis wie Martin Kohlmann (Chemnitz, auch Burschenschafter) und Wilko Winkler (NPD-Typ aus Mittelsachsen).
Vielleicht ist Hobusch ein guter Anwalt, und vielleicht sind ein paar Punkte des FDP-Parteiprogramms gar nicht so blöd. Mit Nationalisten wie Hobusch gemeinsame Sache zu machen sollte trotzdem tabu sein. Ich würde gern wissen, was Kasek sich dabei gedacht hat. (Bei Facebook pöbelt Hobusch auch gegen Kaseks Partei.)