Uns erreichte der folgende Aufruf: "Mal wieder wird der Antifeminist Justus Wertmüller, von einer sich als linksradikal verstehenden Gruppe, eingeladen, einen Vortrag halten. Am Donnerstag um 19 Uhr wird er in der Reil 78 (Reilstr. /Halle) seinen Vortrag mit klaren antifeministischen Positionen unter dem reißerischen Titel: “Infantile Inquisition — Die neuesten Übergriffe der Definitionsmacht” halten. In diesem spricht er sich gegen das Konzept der Definitionsmacht aus, verharmlost Vorfälle sexualisierter Gewalt und zieht die Arbeit von Awareness-Gruppen ins Lächerliche.
Lasst uns dem antifeministischen Diskurs in Halle und sonst wo etwas entgegen setzen und dem sexistischen Gehabe und Gemackere Wertmüllers gehörig die (so langweilige) Show zu vermiesen!"
Das unterstützen die 
Störenfriedas natürlich sofort.
Wir wurden weiter gebeten, uns zum Vortrag von Justus Wertmüller am 
30.10. in Halle zu äußern. Er wird darin, wie schon einige mal zuvor, 
sexualisierte Gewalt „naturalisieren“, Frauen als Opfern sexualisierter 
Gewalt das Recht auf Selbstbestimmung und Solidarität absprechen und 
sein sexistisches Basisverständnis in ekelhafte Frauenverachtung münden 
lassen.
Plädoyer für Opferschutz
Es ist kein Verbrechen, keine Straftat, kein Skandal, den Schilderungen 
des Opfers einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung 
bedingungslos zu glauben. Die Unschuldsvermutung wird nicht unterboten, 
wenn dem Opfer einer Straftat vorbehaltlos die erhobenen Vorwürfe 
geglaubt und übernommen werden. Wer was anderes sagt, hat die 
Unschuldsvermutung nicht begriffen, die einzig dazu dient, den 
Beschuldigten (!) vor einer Vorverurteilung zu schützen. Eine 
Verurteilung des Opfers ergibt sich aus der Unschuldsvermutung nicht. 
Die Unschuldsvermutung als Prinzip erfordert auch nicht, die 
Glaubwürdigkeit des Opfers anzuzweifeln. Für ein solches Verlangen muss 
es andere Ursachen geben als die Achtung vor der Glaubwürdigkeit eines 
Opfers sexualisierter Gewalt.
Irrational sind Unglaubwürdigkeitsvermutungen in jedem Fall: Die Quote 
an Falschbeschuldigungen im Deliktbereich der Sexualstraftaten ist 
geringer als zu anderen Straftaten. Frauenverachtung und misogyne 
Vorurteile sind als Basis der irrationalen Zweifel an der 
Glaubwürdigkeit eines weiblichen Opfers nicht auszuschließen. 
Frauenverachtung als sexistisches Basisverständnis dient als Verstärker 
für diese Form des Täterschutzes, die darauf abstellt, die 
Glaubwürdigkeit eines weiblichen Opfers im Ansatz und im Detail zu 
erschüttern.
Die Implikation einer Schuldvermutung, die in der Formulierung des 
„mutmaßlichen Opfers“ steckt, mit dem Hinweis, den Beschuldigten 
schützen zu wollen, ist nur das notdürftig verkleidete Verlangen, 
Sexualstraftaten nicht bestrafen zu wollen und die Beschuldigten der 
Strafverfolgung zu entziehen. Die Forderung nach einem Urteil zur 
Unschuld des Beschuldigten ergibt sich dabei für echte Frauenhasser aus 
dem männlichen Geschlecht des Täters und dem weiblichen Geschlecht des 
Opfers und dem mindestens unbewußt verinnerlichten „Naturrecht“ des 
Mannes auf sexuelle Verfügungsgewalt über den weiblichen Körper. Um die 
juristische Entsprechung des bereits getätigten moralischen Freispruchs 
wird dann vor Gericht und drumherum gestritten. Oft auch über die 
Strategie einer vollständigen Vernichtung des Opfers und inflationär 
vorgetragener Zweifel an der Glaubwürdigkeit, die sich bei 
Mann=Täter/Frau=Opfer-Konstellation beliebig durch Medien und Publikum 
vervielfachen lassen.
Sexismus als Homebase
Misogyne Vorurteile sind leider weit verbreitet, sie zu nutzen ist 
dennoch schäbig. Die angeblich besondere Verlogenheit der Frauen und der
 behauptete Wille der Frauen zur Vernichtung der Männer, der Frauen nach
 sexistischem Basisverständnis nun mal im Blut liegen soll, sorgt aber 
für das positive Echo im Publikum als Rahmen solcher Prozesse und für 
das Interesse an der Berichterstattung. So etwas verkauft sich dann auch
 gut.
Und es ist trotzdem nicht hinzunehmen (wie in der Berichterstattung zum 
Fall Kachelmann reichlich vorgeführt) das Opfer einer Straftat ohne 
jedes Verfahren und ohne Beweise der Verlogenheit schuldig zu sprechen. 
Das ist einfach nur erbärmlich. Um nämlich ein Urteil zum Vorwurf der 
Vergewaltigung zu fällen (das auch darin bestehen kann, die 
Schilderungen als unbeweisbar zu werten, wie im Fall Kachelmann 
geschehen) entscheidet das Gericht und nicht die Medien oder das 
sexistische Publikum. Wenn sich aber Medien unreflektiert zum Popanz der
 Verteidigung des Täters missbrauchen lassen, ist über das Verfahren 
hinaus die vollständige Vernichtung des Opfers Sinn der Übung.
Wir Frauen für Frauen
Uns als unabhängigen Beobachterinnen, Bloggerinnen, Publizistinnen ohne 
Redaktion, steht das Recht zu, sich an die Seite jedes Opfers zu 
stellen. Dass aber eine solidarische Parteinahme für Opfer von 
Sexualstraftaten heute zu sehr unangenehmen Reaktionen führt und ein 
echtes Wagnis ist, liegt vielleicht aber auch daran, dass genau dies 
eben viel zu selten passiert. Die irrwitzige Behauptung, eine 
Parteinahme für das Opfer hätte die (Vor)verurteilung des Beschuldigten 
zur Folge, wird auch durch den Freispruch des Herrn Kachelmann ad 
absurdum geführt.
In meinem Moralgebäude ist das Verteidigen eines Menschen gegen schwere 
Tatvorwürfe durch verkündete Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers 
unverantwortlich und über ein erträgliches Maß hinaus entwürdigend. Ich 
habe keine Ahnung, wer daran und warum, ein besonderes Interesse hat, 
Opfern weiteren Schaden zuzufügen, aber ich find´s scheiße und werde 
jedem Menschen unkritisch glauben, die oder der angibt, das Opfer einer 
Straftat geworden zu sein. Daraus folgt nämlich keine Lynchjustiz und 
auch keine zwanghafte Verurteilung des Täters oder auch kein sonstiger 
Nachteil. Ein vorhersehbarer Schaden aus einem dem Opfer gegenüber 
fairem Gerichtsverfahren sind Propagandalügen, um die weiblichen Opfer 
vor allem sexualisierter Gewalt schutzlos zu stellen. Um die 
Glaubwürdigkeit von Männern zu erschüttern, braucht es Fakten. Die 
Glaubwürdigkeit von Frauen als Opfer männlicher Täter bezweifelt das 
Patriarchat.
Um neutral zu sein, soll ich mich im Interesse der Täter gegen das Opfer
 stellen, damit dem Beschuldigten kein Unrecht widerfährt. Und dafür 
dann schlimmstenfalls das Opfer ein weiteres mal demütigen? Mir ist 
dieser Preis zu hoch: Ein falscher Verdacht ist moralisch unbedeutend 
gegen eine ignorierte Sexualstraftat. Meine Empathie will gerecht 
verteilt werden. Mir ist das Risiko einfach zu groß, durch Zweifel 
selbst zur Täterin durch Ignoranz zu werden. Einem Täter eine Tat zu 
Unrecht anzulasten, ist Pipifax. Dem Beschuldigten wird Recht 
widerfahren, wenn er sich selbst zum Opfer dieser falschen Beschuldigung
 macht. Das halte ich aus. Jemandem zu Unrecht bezichtigt zu haben, 
wiegt weniger schwer, als jemandem nicht zu Recht verhelfen zu wollen.
Ansonsten halte ich mich an die Unschuldsvermutung und zwar soweit, 
einen Täter nicht vorzuverurteilen, aber auch nicht das Opfer. Denn 
solange nicht erwiesen und bestätigt ist, dass vorsätzlich falsche 
Anschuldigungen erhoben wurden, ist auch ein Opfer unschuldig – bis zum 
Beweis der Schuld.
Der blinde Fleck in der Linken
Nun ist es ein schlecht gehütetes Geheimnis, dass unter Linken besonders
 zahlreich intelligente emanzipierte Menschen zu finden sind und auch, 
dass es dennoch zu gewissen unschönen Diskursen kommen kann. Auch 
Rumgemackere ist weit verbreitet. Einer dieser sehr unschönen Diskurse 
ist der seit Jahren schwelende Streit darüber, ob jene, die die 
Definitionsmacht (für das Opfers von Sexualstraftaten) nicht 
akzeptieren, noch Linke sind. Ich sage: Nein, das sind keine Linken, 
denn Sexismus hat in der Linken keinen Platz.
Da leider die Linke – als Ansammlung an im sexistischen Alltagbetrieb 
sozialisierten Menschen – auch nicht vor bürgerlichen Klischees gefeit 
ist, wundert mich nicht, dass die Auseinandersetzungen zum Thema 
sexualisierter Gewalt, nicht selten antiemanzipatorisch daher kommt.
Die soziale Benachteiligung der Frauen im Patriarchat, derer sich Linke 
im Besonderen bewusst sind, führt zu jammerhaften Selbstdarstellung von 
Kleinbürgern, die sich als Männer definieren. Daraus ergeben sich 
ekelhafte moralische Verrenkungen wie zBsp. der „linken“ Kritik an der 
Definitionsmacht des Opfers. Kaum jemand würde diese Definitiationsmacht
 des Opfers in Frage stellen, wenn es dabei um Männer ging. Dass ein 
Mann glaubwürdig ist, ergibt sich daraus, dass er ein Mann im 
Patriarchat ist.
Definitionsmacht als Prinzip
Die Definitionsmacht – als Prinzip des gegenseitigen Vertrauens – ist 
zwar nicht an das weibliche Geschlecht der Opfer gebunden, aber es wird 
eben nur die Definitionsmacht weiblicher Opfer und bei männlichen Tätern
 bestritten. Genau dieses Bedürfnis der Schutzlosstellung von Frauen als
 Opfer männlicher sexualisierter Gewalt (ver)führte die Herren 
Wertmüller und Krug vermutliche dazu, einen schlicht unerträglich dummen
 Text zu schreiben, in dem einer „gänzlich bewusstlosen Jungmännerwelt“ 
bescheinigt wird, dass die Antwort auf diese „Verlogenheit“ eine „wilde 
Stechermentalität“ sein muss.
Und geben wir es zu, nach einer sexistischen Sozialisierung, fällt es 
schwer, anzunehmen, dass einem Mann durch eine Frau sexualisierte Gewalt
 widerfährt. Der Blick auf Sex ist ein heteronormativer, wonach der Mann
 der Aktive ist und die Frau die Passive. Das ist der Kern eines 
heteronormativen Verständnisses von Sexualität.
Infantile Inquisitoren
So sehen es auch die Herren Wertmüller und Krug in einem Text aus 2001. 
Wir verzichten auf die Verlinkung. Auch in ihrem Theoriegebäude, 
verläuft die Trennung zwischen Opfern und Täter nach Geschlechtern. Aus 
der trivialen Erkenntnis, dass nicht jeder Vorwurf auch korrekt 
formuliert ist oder der Wahrheit entspricht, schlussfolgern sie, Frauen 
hätten ein Problem mit dem „Furor der Überwältigung“. Frauen haben kein 
Problem mit „Überwältigung“, sondern mit Gewalt. Und Männer haben es 
eben so, begreifen sich aber leider selten als potenzielles Opfer, 
sondern sehen sich in der Position des potenziellen Täters und 
argumentieren aus dieser: Sie versuchen männliche Gewalt gegen Frauen zu
 entschuldigen und zu relativieren. Abstraktion ist ein Stilmittel, das 
nicht jedem liegt. Und ja, die „wilde Stechermentalität“ eines „wilden 
Mannes“ wird wohl nach sexistischem Basisverständnis vor allem eine Frau
 zum Objekt der Begierden und „Lustmachen“ auswählen, denn das 
Verständnis von Sex ist heteronormativ und androzentrisch, und dabei 
übernimmt die Frau den passiven Part und der Mann den aktiven. Insofern 
schützt die Heterosexualitätsnorm, der Sexismus, nachhaltig erwachsene 
Männer vor sexueller Gewalt von Männern.
Frauen müssen nicht dafür bestraft werden, dass sie Frauen sind und 
darum häufiger Opfer patriarchaler Repressionen werden. Sexismus gegen 
Frauen findet im Bahamasartikel von Krug und Wertmüller nur als 
Schuldvorwurf an Männer statt. Sie versteifen sich darauf, aus einem 
mehr als fragwürdigem Fallkonstrukt so bizarre Verrenkungen wie 
„Verführung“ (wider willen, denn die Lust muß der Frau erst „gemacht“ 
werden) zu inszenieren und hantieren dabei fahrlässig mit 
Ich-Konstruktionen. Die Frau als sexuelles Subjekt findet in ihrer 
Darstellung keinen Platz. Sie fabulieren vom unterbewussten Ich, dass 
eigentlich sowie so außer Stande sei, sich subjektiv an der Außenwelt zu
 beteiligen und darum „dem anderen, (..) zugeschoben (wird), was 
offenbar im „Ich“ entstanden ist: die Lust nämlich“.
Dann frage ICH mich, was in drei Teufels Namen mit solchem Rotz 
entschuldigt werden soll: Als Antwort auf die Definitionsmacht des Opfer
 wird eine beklagte Vergewaltigung nun erneut zur tragischen Verklemmung
 der Frau? Dass Frauen dann keinen Grund mehr zum Protest haben, weil 
ihr unterbewusstes Ich, ohnehin an der Lust des (unter-?)bewussten Ichs 
eines Mannes nicht partizipieren wird und „überwältigt“ werden muss? 
Ohman. Nein. Wirklich schlimm wird es aber, wenn es denn heißt dass der 
„ganze Jammer, des Geschlechter- und Liebeskrieges“ unter einer 
„Haltet-den-Dieb-Rhetorik“ verborgen bliebe, weil ein in jener 
„Haltet-den-Dieb-Rhetorik“ als Vergewaltigung rubriziertes „Lustmachen“ 
das Böse schlechthin sei und eine „Gemeinschaft der Unbefriedigten“ 
schmiede. Unbefriedigt blieben dabei die wilden und jungen Stecher, weil
 die am „Lustmachen“ nicht mehr jene Freude empfinden, die sie empfinden
 könnten, würden Frauen sich „überwältigen“ lassen. Nun soll es auch 
nicht mehr wundern, wenn von einer „nunmehr gänzlich bewusstlosen 
Jungmännerwelt „-mit weiblichem Anhang-„ gegen diese „Verlogenheit“ 
angeblich das „gesamte Arsenal des Herrenwitzes in Anschlag gebracht 
wird“. Was dann wohl soviel heißt, dass wir auch zukünftig eine 
gepfefferte Prise Sexismus aus der Bahamas-Ecke zu ertragen haben 
werden, jedenfalls wenn das sexistische Verständnis der notwendigen 
„Verführung“ von Frauen – auch aus linken Zusammenhängen- nicht 
konsequent ausgeschlossen wird.
Rausschmeißen – einfach Rausschmeißen
Eine Einigung darüber, was dann wohl allen Beteiligten eine subjektive 
Lustempfindung ermöglichen kann, wie diese entsteht und wodurch und 
warum nach Bahamaslogik einer Frau eben erst Lust gemacht werden muss, 
halte ich im Bahamas-Kontext allerdings für ausgeschlossen. Genau 
genommen wird nämlich in der derart konzipierten Sexualethik nach 
Wertmüller und Krug genau das vorbereitet, was dann endlich auf Seite 3 
unter dem Kapitelabschnitt „Lust“ erklärt wird: „Die Freuden der 
Passivität wie der Furor der Überwältigung.“, dem „Genommenwerden“ durch
 einen „wilden Mann“. Vom „Furor der Überwältigung“ des Mannes und dem 
Genommenwerden durch eine wilde Frau oder einen wilden Mann, die ein 
Mann oder eine Frau empfinden muss, erwähnen die Herren Wertmüller und 
Krug nichts.
Aber ein Nein oder Gegenwehr ist immer zu akzeptieren und das betrifft 
nicht nur den Bereich des Sexuellen, Selbstbestimmung und gegenseitiges 
Vertrauen sollten gerade in linken Zusammenhängen oberste Priorität 
haben. Mögliche Falschbeschuldigungen entlasten nicht jener 
Verantwortung, die sich daraus ergibt, Menschen als Opfer ernst zu 
nehmen.Wer ein Nein ignoriert, ist für alles Folgende verantwortlich.
Es bedarf also keiner im DinA4-Format ausgefertigten 7-seitigen 
Aufklärungsschrift, um darin nach Bahamaslogik festzustellen, dass „das 
Gerede von der Autonomie“ und der unbedingten „Selbstbestimmung“ 
bedenklich sei, weil eben in der ausgelebten Sexualität der Mensch 
(eigentlich die Frau) „sich ausliefere“ und kein „höheres Ziel“ kennt.
Auf den Rest dieses Machwerkes gehe ich mangels konstruktiv verwertbaren
 Inhalts nicht ein: Es ist wenig ergiebig, sich mit Sexisten über die 
Legitimation der Definitionsmacht zu streiten. Sie bestreiten sie ja 
ohnehin nur für Frauen.
Ein Erklärungsversuch
Eine Diskussion darüber, was dann wohl den Teilnehmenden an einem 
Sexualakt eine subjektive Lustempfindung (unstrittig wird wohl sein, 
dass alle ein Interesse daran haben sollten) ermöglicht, und warum nun 
einer Frau im genannten Fall erst Lust gemacht werden muss, halte ich 
unter Wertmüllers Vorgabe für wenig erfolgreich. Es ist grundsätzlich 
nicht besonders klug, an Hand eines bestimmten Falls allgemeine 
Bewertungsmaßstäbe festlegen zu wollen. Aber genau die sind von 
Interesse. Definitionsmacht ist ein Prinzip, das allen möglichen 
Interessen gerecht wird, dem Täter, dem Opfer wie auch beteiligten 
Dritten.
Dem möglichen Missbrauch durch eine Falschbeschuldigung wird bei einer 
exklusiven Definitionsmacht durch das Opfer zu Recht keine Bedeutung 
beigemessen. Konkrete Vorgaben sind hier nicht zu leisten, da jeder Fall
 ein Einzelfall bleiben sollte und es keine normierenden Vorlagen 
braucht, sondern gegenseitiges Vertrauen, das Frauen nicht ausschließen 
darf. Es geht beim Definitionsrecht nicht um die Klärung der Umstände, 
sondern um die im Widerspruch zum sexistischen Alltagsverständnis im 
Widerspruch stehende Erwartung an Frauen, kompetent und glaubwürdig zu 
sein, selbstbestimmt zu erfahren und sich selbstbewußt zu äußern.
Die Stoerenfriedas
Quelle: http://diestoerenfriedas.de/keine-buehne-fuer-sexisten/
Machen wir die Selbstbestimmung wieder zu unserem obersten Prinzip!
Weiterführender Text zum Definitionsrecht der Frau:
Stellungnahme zur Frage des Definitionsrechtes der Frau im Falle von sexualisierter Gewalt/Vergewaltigung (im April 2006)
Wenn eine sexuelle Gewalthandlung/ eine Vergewaltigung öffentlich 
gemacht wird, handelt es sich leider nur um die Spitze des Eisberges. 
(Siehe z.B. Frauennotrufmaterial). Statistisch gesehen hat mindestens 
jede fünfte Frau (nach anderen Schätzungen jede dritte) einmal in ihrem 
Leben derartiges erleben müssen.
Sexuelle Belästigungen und Übergriffe werden in allen 
Gesellschaftsschichten und auch in der radikalen Linken meistens von 
Frauen aus zwangsläufiger Gewöhnung hingenommen, ohne in jedem Fall 
thematisiert zu werden. Die Auseinandersetzung mit dem eigenen 
Rollenverhalten, mit dem Diktat der Geschlechterklischees kommt auf den 
Treffen der politischen Gruppen häufig zu kurz oder wird als 
Nebenproblem abgetan. Oder es wird nicht für nötig befunden, weil viele 
linke Männer denken, dass die bloße Aussage, gegen Sexismus zu sein, sie
 von der Aufgabe, eine Auseinandersetzung zu führen, entbindet.
Das Definitionsrecht
Wagt es eine Frau, eine ihr angetane Vergewaltigung öffentlich zu 
machen, wird ihr oft nicht die erhoffte Solidarität und Betroffenheit 
zuteil. Ihr wird nicht geglaubt, sondern sie soll glaubhaft machen, ob 
denn wirklich eine solche Tat stattfand. Ihr wird das Recht und die 
Macht abgesprochen, die am eigenen Körper erfahrene Grenzverletzung und 
Gewalthandlung bezeichnen d.h. definieren zu können.
Wie soll nach Meinung derjenigen, die sich gegen das Definitionsrecht 
der Frau aussprechen, vorgegangen werden? Mittels einer Beweisaufnahme 
(wie bei den Bullen oder vor Gericht)? Einer psychologischen 
Einschätzung der betroffenen Person und des Täters? Wie soll “die 
Wahrheit” herausgefunden werden? Wer wagt es, hier ein Urteil fällen? 
Auch nur mit dem Täter reden zu wollen, um “sich eine eigene Meinung 
bilden zu können” hebelt das Definitionsrecht aus.
Uns ist bewußt, dass das Definitionsrecht nicht perfekt ist und keinen 
Schutz vor Falschanklagen bietet. Trotzdem ist es das Beste, was wir 
haben, allgemein im Umgang mit sexualisierter Gewalt/Vergewaltigungen 
und insbesondere zum Schutz des Opfers, und muß dementsprechend 
verteidigt werden.
Wenn der betroffenen Person bzw. der Frau nicht das Definitionsrecht 
zugestanden wird, d.h. über ihren Körper frei bestimmen zu können (was 
hieße, dem Selbstbestimmungrecht der Frau zu widersprechen, dessen 
logische Verlängerung das Definitionsrecht ist) und ebenso 
Grenzverletzungen benennen zu können, ohne sich rechtfertigen zu müssen,
 bleibt nur noch das Kreuzverhör. Wer einer betroffenen Person dieses 
antut, lädt den wiederholten Mißbrauch und die Schuld am Schweigen der 
Opfer auf sich.
“Es ist notwendig, sich mit den Geschehnissen und ihrer Wahrnehmung 
auseinanderzusetzen, das an sich mindert die Parteinahme nicht”. … ” Die
 Idee einer Machtposition von Frauen, Sanktionen durchzuführen, schreckt
 viele. Beides, Umgang mit Opfer und Täter, hat aber nur bedingt 
miteinander zu tun. Es ist Unsinn, einer Frau die Kompetenz ein eigenes 
Erlebnis treffend zu definieren, abzusprechen, nur weil mensch einen 
schematischen Strafkatalog im Kopf hat, sodass aus der jeweiligen 
Definition zwangsläufig Sanktion XY folgen muß” (Aus: Definitionsmacht: 
schwergeMacht von der Gruppe Mamba).
Die Frage der Konsequenzen ist zu trennen von der Frage, ob ein 
Definitionsrecht zugestanden wird. Die Benennung eines sexuellen 
Übergriffes/sexualisierter Gewalt/Vergewaltigung und die Parteinahme für
 die betroffene Person beinhaltet nicht automatisch, ganz bestimmte 
Sanktionen zu verhängen. Doch auch hier gilt: Die betroffene Person 
bestimmt, was sie will und was sie nicht will. Weder ist es 
Angelegenheit von Männern, sich zu selbstlegitimierten Rächern 
aufzuschwingen und den Vergewaltiger zu verprügeln, (und dabei ihr 
eigenes Mackertum deutlich unter Beweis zu stellen), wenn dies nicht 
gewollt ist, noch sollten sie aus Männersolidarität heraus dem 
Vergewaltiger glauben und die betroffene Frau als Verleumderin 
darstellen, was selbstverständlich auch nicht von Frauen -aus was für 
Motiven auch immer- getan werden sollte.
Wer nicht Vetrauensperson der Betroffenen ist und genau weiß, was deren 
Wille ist, hat ohnehin nichts “Schlimmes” zu tun, außer ein Hausverbot 
für den Vergewaltiger vor allem aus Gründen des Opferschutzes mittragen 
zu helfen oder zumindest nicht für den ausgeschlossenen Vergewaltiger in
 die Bresche zu springen.
Die Angst vieler Männer vor einer hysterischen Hetzkampagne einer Frau 
ohne jeden Anlaß ist weniger Ausdruck der Realität (lt.Frauennotruf 
werden die meisten Vergewaltigungen aus Angst oder Scham nicht 
öffentlich gemacht) sondern ihres eigenen männlich-chauvinistischen 
Frauenbildes.
Die Forderung an die Männer ist folgende: Weder abnicken und blinder 
Gehorsam noch Rächer spielen ist gefragt, sondern sich des Themas 
annehmen, was auch bedeutet, die eigenen sexistischen Anteile zu 
erkennen und zu bekämpfen, die nahezu zwangsläufig durch die 
Sozialisation in einer männerdominierten patriarchalischen Gesellschaft 
erworben werden.
Da leider auch Frauen nicht die besseren Menschen sind, häufig auf ihre 
Art den Inhalten einer patriarchalischen Gesellschaft Vorschub leisten 
und sich ebenso einige finden, die sich gegen das Definitionsrecht 
aussprechen, gilt der Aufruf zur Solidarität mit der betroffenen Person 
auch ihnen.
Für uns gehört die Beschäftigung mit Sexismus und patriarchalen 
Strukturen zur Herrschaftskritik, die Grundvoraussetzung einer 
libertären Linken ist. Wer sich damit nicht auseinandersetzt, darf nicht
 den Anspruch haben, in umfassender Weise Herrschaftskritik zu üben.
April 2006
FAU Flensburg
 
Weiterführende Links:
Erwiderungen der Frauenkoordination Leipzig:
- http://www.conne-island.de/nf/75/26.html 
- http://www.conne-island.de/nf/76/23.html


...
Manches was ihr schreibt finde ich gut. Interessanterweise wird auch fast nur bei Vergewaltigungsvorwürfen vom "mutmaßlichen Opfer" gesprochen.
Den Absatz "Der blinde Fleck in der Linken" finde ich jedoch relativ scheiße. Er ignoriert nämlich, dass nicht alle das gleiche Definitionsmachtkonzept anwenden. Bei eurem findet trotz des bedingungslosen Glaubens an die Schilderungen des Opfers keine Verurteilung des vermeintlichen Täters statt. Dies ist aber absolut nicht immer so! Es wird immer wieder scheiße mit entsprechenden Situationen umgegangen, auch weil sich ein paar Macker_innen freuen endlich mal einen 'Täter' am Wickel zu haben. Da ist dann oft Kritik notwendig, gerade auch weil sich sonst oft neue hierarchische Strukturen bilden.
Inter*-Feindlichkeit
Justus Wertmüller ist nur sexistisch und antifeministisch, sondern hat sich auch inter*feindlich geäußert. Dazu ein Auszug aus dem Text "dialektik des abschieds":
(Anmerkung: In dem Text werden Begriffe wie "Zwitter", "Hermaphrodit" und "intersexuell" verwendet. Diese Begriffe werden von vielen emanzipatorischen Inter*-Personen abgelehnt. Benutzt werden sollte stattdessen der Begriff "Intergeschlechtlichkeit". Mehr Infos dazu gbt es auf der Homepage der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen.)
Quelle: http://www.copyriot.com/sinistra/magazine/sin04/abschied.html
Text "Infantile Inquisition"
Wer nicht nur aus dem Zusammenhang gerissene Zitate, sondern den ganzen zeitgenössischen Text lesen möchte, findet ihn hier:
redaktion-bahamas.org/auswahl/web32-4.html
Wo ist meine Brille?
Das Layout des verlinkten Textes "Infantile Inqusition" lässt zweierlei vermuten. Entweder hat der Autor keinerlei!!! Interesse daran, dass dieser Text gelesen wird oder zweitens er hat keine Ahnung, wie er seine Gedanken einem geneigten Leser näherbringen könnte. Schriftgröße 4? Hat er überhaupt etwas mitzuteilen?
Ich vermute nicht, denn wenn man sich einmal die Mühe macht sich hineinzuquälen, dann bricht man das Lesen bald wieder ab, da kein Inhalt sondern nur die selbsterklärte erwachsene Männlichkeit des Autors versucht wird zu erklären.
Dieser Text ist die Verhöhnung aller Opfer von sexuellen Übergriffen und er verhöhnt auch alle Menschen, die sich damit auseinandersetzen!
oh no
Tipp: Drücke ein paar Mal gleichzeitig die Tasten Strg und +.
Ja, aber...
... das macht den Text definitiv nicht lesbarer, probiers mal aus, da musst Du dann hin und herscrollen.
Echt, das macht keinen Sinn, da nur Unsinn drinsteht, ob nun gut formatierter Text oder nicht.
Wenn ich richtig verstanden habe, ist das Original ein siebenseitiger Artikel gewesen. Aber auch das macht den chauvinistischen Inhalt nicht besser.
Uh...
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