Am Donnerstag, den 30. Oktober stehen sechs Klimaaktivist*innen vor Gericht, die im August 2013 die Landesparteizentrale der Grünen in Düsseldorf besetzt haben. Damit wollten sie auf die widersprüchliche Kohle- und Klimapolitik der Grünen in NRW aufmerksam machen. Die Landesvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen NRW zeigten die Klimaaktivist*innen an und ließen sie räumen. Da die Anzeigen von den Grünen nicht zurückgezogen wurden, kommt es nun zu Gerichtsprozessen. Da wir finden, dass Klimaschutz nicht kriminalisiert werden sollte, brauchen wir unbedingt eure Solidarität!
Zur Besetzung
 
 Im Rahmen der 
Aktionstage des Klimacamps im Rheinland 2013 besetzten dreizehn 
Klimaaktivist_innen einen Büroraum der Parteizentrale von Bündnis 90/Die
 Grünen in Düsseldorf. Die friedliche Besetzung hatte das Ziel, die 
Grünen an ihre klimapolitischen Zusagen zu erinnern und die 
Öffentlichkeit auf die Widersprüche zwischen diesen Versprechen und dem 
tatsächlichen Handeln der Grünen in NRW hinzuweisen. Dies betraf 
insbesondere die Rolle der Grünen beim Kraftwerksneubau Datteln IV. Die 
Forderung der Aktivist_innen war es, eine von ihnen verfasste 
Pressemitteilung mit entsprechenden Kritikpunkten über den 
Presse-Verteiler der Grünen zu schicken. Die Forderung wurde abgelehnt 
und nach nur knapp zwei Stunden begann die Räumung. Die Forderung zielte
 nicht auf eine öffentliche Selbstanklage, wie die Grünen im Nachhinein 
behaupten. Im Gegenteil wurde um eine Stellungnahme der Grünen zu den 
Kritikpunkten gebeten und eine gleichzeitige Veröffentlichung beider 
Texte vorgeschlagen.
 Gegen die Aktivist_innen liegen nun 
Strafbefehle mit Geldstrafen in der Höhe von jeweils 670 Euro vor. In 
einem offenen Brief forderten die Aktivist_innen den Landesvorstand der 
Grünen in Nordrhein-Westfalen auf, von den Anzeigen abzusehen und mit 
dem Klimaschutz Ernst zu machen. Trotz des öffentlichen Drucks und dem 
Engagement von Mitgliedern der Grünen und der Grünen Jugend wurde die 
Anzeige bisher noch nicht zurückgezogen. Deswegen wurde für den 
30.10.2014 (neuer Termin) die Hauptverhandlung im Amtsgericht Düsseldorf
 angeordnet.
 
 Einige unserer Kritikpunkte an der Klimapolitik der Grünen in NRW:
 
 Datteln IV
 
 Das Steinkohlekraftwerk Datteln IV sollte ursprünglich 2011 ans Netz 
gehen. Die Grünen kündigten in ihrem Wahlkampf an, Datteln IV zu 
verhindern. Das Kraftwerk verstößt laut Oberverwaltungsgericht Münster 
gegen verbindliche Vorgaben der Landesplanung und ist damit ein 
Schwarzbau. Der Regionalverband Ruhr beschloss allerdings, mit den 
Stimmen von SPD, CDU und FDP, bei der Landesregierung ein sogenanntes 
Zielabweichungsverfahren zu beantragen, um den Bebauungsplan im 
Nachhinein zu legalisieren. Diesem Verfahren hat die Landesregierung im 
November 2013 im Einverständnis mit dem Grünen Umweltminister Johannes 
Remmel zugestimmt. Bereits der Koalitionsvertrag in dem vereinbart 
wurde, keine weiteren Kohlekraftwerke zu bauen, in laufende Projekte 
jedoch politisch nicht einzugreifen, sondern die Gerichte entscheiden zu
 lassen, stellt einen Bruch mit dem Wahlversprechen des Klimaschutzes 
dar. Erforderlich wären klare politische Vorgaben für den Ausstieg aus 
der Kohlekraft. Aus unserer Sicht stellt jedoch die Zustimmung zur 
nachträglichen Legalisierung von Datteln IV eine politische Entscheidung
 in einem laufenden Prozess dar. Damit haben sie nicht nur ein 
Wahlversprechen und ihren eigenen Koalitionsvertrag gebrochen, sondern, 
da neue Kohlekraftwerke eine Mindestlaufzeit von 40 Jahren haben, auch 
ihr durch den Bundesparteitag selbst gesetztes Ziel, bis 2030 aus der 
Kohle auszusteigen unterwandert. Und bereits dieser Ausstiegszeitpunkt 
ist aktuellen Ergebnissen der Klimaforschung entsprechend deutlich zu 
spät angesetzt. Er sichert jedoch, wie der Atomausstieg, den 
Großkonzernen weitere Jahre sichere Laufzeit.
 
 Klimaschutzgesetz NRW
 
 Die Grünen rühmen sich damit, das Klimaschutzgesetz NRW mit auf den Weg
 gebracht zu haben. Und genau dieses Klimaschutzgesetz offenbart denn 
auch, wie der Klimawandel dazu genutzt wird, neue Marktbereiche zu 
erschließen, ohne die fossile Energieproduktion anzugehen. Während es im
 Klimagesetz viel um Gebäudesanierungen und den Ausbau erneuerbarer 
Energien geht, werden die Klimakiller Braun- und Steinkohle nicht einmal
 erwähnt. Dabei ist NRW mit dem Rheinischen Braunkohlerevier, Europas 
größtem CO2- Produzenten, und 17 Steinkohlekraftwerken das Kohleland Nr.
 1. Während auf Bundesebene eine CO2-Reduktion bis 2020 (gegenüber 1990)
 um 40 Prozent angestrebt wird, fällt das Gesetz in NRW mit einer 
vorgesehenen Verminderung um 25 Prozent weit hinter diese Vorgaben 
zurück. Dabei steht NRW besonders in der Verantwortung, da hier mehr als
 ein Drittel des bundesweiten CO2freigesetzt wird.
 
 Verkleinerung vom Braunkohletagebau Garzweiler?
 
 Vor kurzem machte eine Nachricht viel Aufruhr in NRW: Die 
Landesregierung will Garzweiler II. verkleinern. Obwohl dies bereits als
 Einstieg in den Ausstieg aus der Kohle gefeiert wird, handelt es sich 
dabei erst mal nur um eine Absichtserklärung. Fest steht nur, dass der 
Abbau bis 2028 gesichert werden soll. Was danach passiert soll bis Mitte
 2015 entschieden werden.
 Die Absichtserklärung geht in die richtige
 Richtung, aber entscheidend ist, was letztlich beschlossen und 
umgesetzt wird. Und klimapolitisch betrachtet ist die Verkleinerung 
leider nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Die Prozesse
Wir wollen die Gerichtsprozesse nutzen, um unsere inhaltliche Kritik an der Kohlepolitik der Grünen in NRW nochmals in die Öffentlichkeit zu tragen. Dabei sind wir auf Eure Unterstützung angewiesen! Kommt vorbei, wenn ihr könnt, oder teilt es über Social Media, leitet die Info an eure Netzwerke und Pressekontakte weiter. Zeigt, dass auch Ihr nicht mit der verlogenen Kohlepolitik der Grünen in NRW einverstanden seid. Je nach Ausgang der Prozesse werden wir gemeinsam feiern oder unserer Empörung über die Verurteilung von Klimaaktivist*innen, die sich für eine ökologische und gerechte Energiepolitik einsetzen, Ausdruck verleihen. Wir wollen deutlich machen, dass die Klima- und Energiebewegung sich nicht durch Repressionen – egal ob von Parteien oder von Energiekonzernen – einschüchtern lässt.


Kleinkram, aber
Mir ist es bei dem Statement des DGB zu der Räumung der Geflüchteten und Unterstützter aus dem DGB-Haus in Berlin aufgefallen,
mir fällt es auch hier auf: Strafanzeige und Strafantrag sind grundverschiedene Dinge, die von vielen Seiten immer wieder verwechselt werden.
Ich hielte es aber für sinnvoll, die korrekten Begriffe zu verwenden, um niemanden zu verwirren.
Eine Strafanzeige kann man nicht zurückziehen.
Für die Verfolgung von Hausfriedensbruch bedarf es aber noch einem Strafantrag, der zurückgezogen werden kann.
Insofern scheint mir die Aussage "Die Anzeige wurde nicht zurückgezogen" als trivial, auch wenn sie nicht so gemeint ist.