Habe bei einer kurzen Recherche die Anfrage einer GRÜNEN Abgeordneten vom 19.Mai 2014 zum Einsatz von Drohneneinsätzen in Berlin seit 2009 gefunden.
Was der Senat so antwortet hier: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-...
Die sogenannte unmanned aircraft system-police (UAS-Pol) wurde 2009 von der Berliner Polizei gekauft.
2 Ausschnitte aus dem Fragenkatalog:
6:
Gab  es seit  Anschaffung  der  Drohne  Einsätze  zur 
Überwachung    von    Versammlungen    bzw.    Demonstrationen? Wenn ja, auf Grund welcher Rechtsvorschriften?  
Wenn  nein,  hält  der  Senat  einen  solchen  Einsatz 
prinzipiell für zulässig und wie begründet er seine Auffassung?
Zu  6.:Nein,  eine  Überwachung  von  Versammlungen 
bzw. Demonstrationen fand nicht statt.
Gemäß den “Internen Durchführungsbestimmungen
für  Flüge  mit  einem  UAS-Pol  durch  LKA  KT  14“  unter Einbeziehung   der   Betriebsbestimmung   der   Deutschen 
Flugsicherheit Niederlassung Berlin (DFS NL Berlin) für 
die Durchführung von Flügen der Berliner Polizei / LKA 
Berlin  mit  einem  UAS-Pol  in  der  Kon trollzone  Berlin vom  31.  August  2009  dürfen  weder  Menschenansammlungen überflogen, noch Personen direkt angeflogen werden.
7.  Falls  Versammlungen  bzw.  Demonstrationen  überwacht  werden:  wie  wird  sichergestellt,  dass  dabei  den 
Anforderungen  des  „Gesetzes  über  Aufnahmen  und  Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen“ genügt wird?
Zu 7.:Entfällt ;)

...
Nicht erwähnt werden die Drohneneinsätze zur Überprüfung von vermeintlichen Tatorten zur Beweis- und Spurensicherung bspw. nach Brandanschlägen.
Brandgefährliche Dronen
Die Einsätze zur Tatortaufklärung re: Autobrände sind doch in der oben verlinkten Anfrage mit aufgeführt.