"Troublemaker" im Visier

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Erstveröffentlicht: 
09.03.2009

Immer enger arbeiten die europäischen Polizeibehörden zur "Sicherheit bei Großereignissen" zusammen, wobei die Grenze zwischen Störer und Terrorismus zu verschwinden droht

"Wenn die schwer bewaffnet ankommen, dann sperre ich die weg für die Zeit. Da bin ich auch nicht zimperlich", [extern] drohte Baden-Württembergs Landesinnenminister Rech (CDU) im Vorfeld des Protests gegen den NATO-Gipfel Anfang April in Strasbourg, Baden-Baden und Kehl. Eine eigens für den Gipfel eingerichtete Sonderpolizeibehörde "Besondere Aufbauorganisation Atlantik" kündigt Reisesperren, Meldeauflagen und großflächige Kontrollen für die erwarteten 3.000 "gewaltbereiten Störer" an und richtet, wie seit dem G8-Gipfel 2001 üblich, "Sonderzonen" zur Kontrolle von Protest ein. Zwar sind "schwer bewaffnete" Gipfelgegner noch niemals irgendwo gesehen worden, trotzdem hat sich die Polizei ein umfangreiches Repertoire geschaffen, um politische Aktivisten auszusortieren und mit Repression zu bedenken. Aufgrund des Austausches von Daten wurden seit 2000 bereits mehreren Tausend die Teilnahme an Gipfelprotesten verweigert. In Heiligendamm verzeichnete allein die Bundespolizei Rostock 67 Zurückweisungen in ihrem Zuständigkeitsbereich, darunter Dänen, Schweden, Finnen, Briten, Isländer, Norweger und Polen. "Sie seien vermutlich gewaltbereit gewesen", erklärt dpa.


Zur Unterdrückung politischer Betätigung (oder nur vermuteter) bemühen Verfolgungsbehörden fragwürdige Datenbanken über "Troublemaker" ("Störer") oder "gewalttätigen politischen Aktivismus". Bi- und multilaterale Abkommen zur "Sicherheit bei Großereignissen" standardisieren die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit. Zielgruppe sind politische Proteste, etwa von Tierrechts- oder Umweltgruppen, antikapitalistischen und anarchistischen Bewegungen oder Klimaaktivisten. Wie die Betroffenen in die Datenbanken gelangen bleibt oft unklar. Auffällig ist die ungebremste
Ineinssetzung der "Troublemaker" mit Terrorismus.


"Security during Major Events in Europe"

 

Nach den außer Kontrolle geratenen massiven Gipfelprotesten in Göteborg und Genua 2001 wurden auf EU-Ebene neue Institutionen und Forschungsprogramme gegen "violent urban youthful radicalism" eingerichtet. Europäische Polizeieinheiten führen gemeinsame Trainings und Manöver zur Bewältigung "polizeilicher Großlagen" durch, in Polizei-Akademien werden Einsatztaktiken für "Crowd Managment" entworfen. Eine zentrale Rolle spielt die "Europäische Polizeiakademie" (CEPOL) mit Sitz in Hampshire, Großbritannien: CEPOL's mission is to bring together senior police officers from police forces in Europe - essentially to support the development of a network - and encourage cross-border cooperation in the fight against crime, public security and law and order. 2004 wurde, finanziert von der Europäischen Kommission, das Programm EU-SEC ("Coordinating National Research Programms on Security during Major Events in Europe") ins Leben gerufen. "Partner" bei der Gründung waren neben Europol und CEPOL Polizeibehörden aus Österreich, Deutschland, Spanien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande und Portugal. Wegen des "großen Erfolges" von EU-SEC wurde das ursprünglich auf 2007 befristete Programm als EU-SEC II neu aufgelegt und, nun als "European House of Security at Major Events", auf alle EU-Mitgliedsländer erweitert.


Die rechtliche Grundlage zur Etablierung von EU-SEC war unter anderem eine Entschließung der EU-Kommission über die "Sicherheit der Tagungen des Europäischen Rates und anderer Veranstaltungen von vergleichbarer Tragweite", die im April 2004 angenommen wurde: Der Rat fordert die Mitgliedstaaten auf, dem Mitgliedstaat, der eine Tagung des Europäischen Rates oder eine andere Veranstaltung von vergleichbarer Tragweite ausrichtet, die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen über die Bewegung von Personen zu übermitteln, die eine Störung der öffentlichen Ordnung und der Sicherheit bei solchen Veranstaltungen bezwecken.


EU-SEC wird betreut vom "Counter-Terrorism Laboratory" des UN-Instituts International Permanent Observatory on Major Events Security (IPO) mit Sitz in Turin. Das IPO berät Regierungen bei der Planung der "Sicherheitsarchitektur für Großlagen" und gibt das "Toolkit for Policymakers and Security Planners" heraus (erstmals 2005 unter Verantwortung der "G8 Lyon-Roma/ Anti-Crime and Terrorism Group" und ihrer "Law Enforcement Projects Subgroup" LEPSG). Die Inanspruchnahme des IPO ist für die anfragende Behörde kostenlos. Die "Partner" des IPO treffen sich regelmäßig in "closed door meetings" in jenen Ländern, in denen politische Großereignisse bevorstehen. IPO und EUSEC wollen internationale Standards gegen "gewalttätige Demonstrationen, Terrorismus, organisiertes Verbrechen" bei "Großereignissen" entwickeln.


Ziel von EU-SEC ist die Verbesserung des Informationsaustauschs, Entwicklung gemeinsamer Strategien und transnationaler Forschungsprogramme. Beteiligte Länder steuern Forschungsergebnisse bei, die deutsche Polizeihochschule etwa ist zuständig für den Bereich "soziale oder politische Proteste und Demonstrationen". Als "Großereignis" definiert EU-SEC Ereignisse mit folgenden Kriterien:

 

1 Historische, politische Bedeutung oder Beliebtheit
2 Großes Medieninteresse und/ oder Anwesenheit internationaler Medien
3 Teilnahme von Bürgern verschiedener Länder und/ oder mögliche Zielgruppe ("target group")
4 Teilnahme von VIPs und/ oder Würdenträgern
5 Hohe Anzahl von Menschen


Alle "voraussehbaren widrigen oder unerwünschten Umstände", die Schaden anrichten könnten, sollen abgewehrt werden. Als "Formen terroristischer Bedrohungen und Grundlage für die Bewertung" gelten u.a. "Verhalten von Menschenmassen", "radikaler politischer Aktivismus", Vandalismus, Sabotage und Streiks. Priorität hat die frühestmögliche Einrichtung von Kommando-Strukturen und Medienarbeit ("media management") sowie die "Kooperation mit dem privaten Sektor" (darunter die Sicherheitsindustrie). Polizeien wird empfohlen, Protestbewegungen frühzeitig zu überwachen, Daten auszutauschen, Reisesperren zu verhängen und eine offensive Medienstrategie zu betreiben. Mittels Fragebögen werden Informationen über internationale Gruppen und Personen gesammelt: Aktionsformen, Webseiten, Mailadressen, internationale Kontakte, bevorzugte Reisewege, Transportmittel und Unterkünfte. "Verbindungsbeamte" sollen den ungehinderten Informationsfluss internationaler Behörden vereinfachen, alle nationalen Polizeien und supranationalen Behörden sollen dafür "Kontaktpunkte" bereitstellen.

 

EU-SEC legt Wert auf die Nutzung von Erkenntnissen der European Defence Agency (EDA) sowie des hoch budgetierten European Security Research Programme" (ESRP), das unter anderem zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Sicherheitsindustrie eingerichtet worden war. Das ESRP forscht unter anderem zur sicherheitstechnischen Nutzung von Biometrie, Satelliten, Drohnen oder digitaler Videoüberwachung.


Mit der Einrichtung des "European Major Events Register" (EMER) und des "Specialist Technical Equipment Pool" (STEP) will EU-SEC den Partnerländern
Informationen über eingesetzte Technologie, Erfahrungen und Kontaktpersonen zur Verfügung stellen. Weitere Datenbanken sind in Vorbereitung.

"Troublemaker" in internationalen Datenbanken Vor Gipfeltreffen innerhalb der EU werden das Schengen-Abkommen teilweise außer Kraft gesetzt und Grenzkontrollen wieder eingeführt. Wer z.B. in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Gipfelprotesten "auffällig geworden" ist, muss mit Problemen beim Grenzübertritt rechnen. Betroffene werden seit 2001 unter anderem mit "Passbeschränkungen" und "Meldeauflagen" belegt. Aktivisten wird z.B. die Ausreise verweigert, weil sie anderenfalls "das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland schädigen" könnten. Der frisch gewählte Berliner Innensenator Körting (SPD) geriet hierfür heftig in die Kritik, worauf er daran erinnerte, dass es auch im Deutschland nach 1989 "kein Grundrecht auf Ausreise" gebe.

Die Kriterien für die Aufnahme in entsprechende Datenbanken sind willkürlich. In Deutschland werden "gewalttättige politische Aktivisten" beispielsweise in der "LIMO"-Datei (linkspolitisch motivierte Gewalttäter) im "INPOL"-System des BKA gespeichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Ermittlungsverfahren später zur Verurteilung führt, der bloße Verdacht reicht zur Einstellung in INPOL. Die Datensätze der nationalen Polizeien werden innerhalb der EU auf verschiedenen Ebenen getauscht. 2001 kamen die EU-Innenminister überein, dass Polizei und Geheimdienste zukünftig Gruppen, die "eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" darstellen, identifizieren sollen. Alle gesetzlichen und technischen Möglichkeiten sollen in Anschlag gebracht werden, um "relevante Informationen" EU-weit verfügbar zu machen.


2002 verabschiedeten die EU-Innenminister unter spanischer Präsidentschaft die Empfehlung zur Standardisierung des "Informationsaustauschs über Terroristen", die die "Sicherheit bei Großereignissen" verbessern solle. Der (später veränderte) Entwurf der Empfehlung macht deutlich, dass es dabei weniger um "terroristische Anschläge" (die es ohnehin nicht gegeben hatte), sondern um "Vorfälle" geht, "die durch gewalttätige radikale Gruppen mit
terroristischen Verbindungen verursacht werden".

 

Seit 2001 hat es verschiedene Anläufe gegeben, das Schengen-Informationssystem SIS als zentrale Datei für reisende Demonstranten der Mitgliedsländer zu nutzen. Weil "einsatzführende Polizeibehörden nicht hinreichend über die aus dem Ausland anreisenden gewaltbereiten Störer" informiert gewesen seien, forderte der deutsche Bundesrat die Bundesregierung nach dem G8-Gipfel in Heiligendamm auf, die Einrichtung einer "Troublemaker"-Datei auf EU-Ebene voranzutreiben und bei Europol, dem SIS oder im Rahmen des Prüm-Vertrages anzusiedeln. Innenminister Schäuble schubste den Vorschlag eilig auf EU-Ebene, schon kurz darauf beauftragten die EU-Innenminister auf Vorschlag des Artikel 36-Komitee die "SIS/ SIRENE-Gruppe", eine endgültige Einrichtung der Datei "violent troublemakers" zu prüfen.


Den Durchbruch dürfte allerdings die unter deutscher EU-Präsidentschaft vollzogene Überführung des damaligen bilateralen "Vertrag von Prüm" in den "europäischen Rechtsrahmen" gegeben haben. Der Vertrag regelte die Kooperation zwischen den beteiligten Staaten, darunter auch die "Europaweite Vernetzung polizeilicher Datenbanken zur wirksamen Verbrechensbekämpfung". Neben vereinfachtem Zugriff auf DNA- und Fingerabdruck-Datenbanken verkündet das deutsche Innenministerium in einer Bilanz, dass nun auch der "schnelle Informationsaustausch zu Terrorismusverdächtigen und reisenden Gewalttätern" auf eine einheitliche Grundlage gestellt würde.


Daneben unterhält auch Europol längst Datenbanken über politische Aktivisten, ihr Informationsfluss innerhalb der Mitgliedsländer wird allerdings gegenwärtig (glaubt man den offiziellen Verlautbarungen) noch zu einem großen Teil über die Verbindungsbeamten abgewickelt. Mit der Umwandlung in eine "Agentur" ab 2010 soll der Zugriff direkt erfolgen: "Durch das dritte Änderungsprotokoll können nun auch weitere zuständige Behörden der Mitgliedstaaten auf das Europol-Informationssystem zugreifen. Damit werden Reibungsverluste und Übertragungsfehler ebenso wie zeitliche Verzögerungen vermieden. Außerdem können Experten aus Drittstaaten in einer Analysegruppe der EU-Mitgliedstaaten direkt mitarbeiten. Dies ist gerade in der [extern] Zusammenarbeit mit den USA bei der Terrorismusbekämpfung von größter Bedeutung".

 

Zeitgleich zur Ankündigung von Reisesperren zum G8-Gipfel in Heiligendamm ging bei Europol die "Check the Web"-Plattform zur automatisierten Auswertung von Webseiten an den Start. Europol gibt den jährlichen "EU Terrorism Situation and Trend Report" heraus, in dem [extern] 2007 als "Teil einer internationalen Kampagne" auch "linksgerichtete und anarchistische terroristische Anschläge" im Rahmen des G8-Gipfels 2007 Erwähnung finden.
Das "Europol computer system" (TECS) [extern] enthält ein Informationssystem (Europol- IS) mit einem Nachweis über alle bei Europol vorhandenen Informationen, Arbeitsdateien mit umfassenden Informationen zur Analyse sowie ein Index-System zur Erschließung der Analyse-Dateien. Zur sicheren Abfrage baut die Behörde gegenwärtig das "Secure Information Exchange Network Application" (SIENA) auf, das vor allem den Zugriff auf das Europol-IS gewährleisten soll. Zugriffsberechtigt sind aus Deutschland u.a. das BKA und alle Landeskriminalämter. In SIENA sollen per "hit/ no hit"-Abfrage auch Bundespolizei, den Zollfahndungsdienst und Staatsanwaltschaften anfragen dürfen. Neben Meldedaten und unveränderlichen körperlichen Merkmalen werden im Europol-IS auch Tatvorwürfe, Verdacht der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation und Verurteilungen gespeichert. In den Arbeitsdateien zu Analysezwecken darf die Behörde sogar neben Tätern bzw. Tatverdächtigen etwaige Zeugen, potentielle Opfer, Kontakt- und Begleitpersonen sowie "Personen, die Informationen über die betreffenden Straftaten liefern können" verewigen. Statewatch [extern] berichtete bereits 2001, dass bei Europol eine Analysedatei zu "eco-terrorism" geführt wird. Laut diesem Bericht können Analysedateien sogar Daten über "racial origin, religious or other beliefs, sexual life, political opinions or membership of movements or organizations that are not prohibited by law" enthalten.


Das Europol-Übereinkommen [extern] formuliert vage, dass in das Europol-IS auch Informationen über Personen eingegeben werden, "bei denen bestimmte schwerwiegende Tatsachen nach Maßgabe des nationalen Rechts die Annahme rechtfertigen, dass sie Straftaten begehen werden, für die Europol zuständig ist", darunter auch von Drittstaaten oder Drittstellen wie z.B. Interpol.


Interpol (die größte internationale Organisation nach den UN) hat immer wieder nationale Polizeibehörden, darunter das FBI anlässlich der Proteste gegen die WTOKonferenz in Seattle, mit Informationen versorgt. Verhaftete beim IWF-Gipfel in Prag 2000 berichteten, sie hätten ein Formular ausfüllen müssen, das an Interpol gesendet werden sollte. Mehrere Kooperationsabkommen regeln Zusammenarbeit und Datenaustausch mit Europol. Aber auch bei Europol und Interpol können bestehende gesetzliche Hürden zum Datentausch mittels "Verbindungsbeamten" bequem umgangen werden, die z.B. bei Gipfelprotesten bereits im Vorfeld in alle Lagebesprechungen integriert werden sollen: So [extern] heißt: "Member States should ensure where practicable that their Europol Liaison Officers at Europol have online access to national databases.". Ein weiterer Pool zum Austausch von Daten über potentielle "Troublemaker", allerdings ohne jede Möglichkeit einer Überprüfung, ist die "Police Working Group on Terrorism" (polizeiliche Anti-Terroreinheiten aus 28 Ländern, gegründet 1979 als "Antwort" auf Rote Brigaden, Action Directe, ETA, RAF und IRA). Ihr Profil ist zwar die Bekämpfung von internationalem Terrorismus, doch fällt darunter offensichtlich auch "der Austausch, die Verbreitung und Nutzung von Informationen über gewalttätigen politischen Aktivismus". Der Datentausch erfolgt wieder über ein Netzwerk von "Verbindungsbeamten" ("Counter-Terrorism and Extremism Liaison Officers" - [extern] CTELOs). Das UNICRI stellt fest, dass [extern] CTELOs "extensiv" genutzt werden von Spanien, Portugal, Italien, Frankreich und Deutschland, um "Protestgruppen" aufs Korn zu nehmen. Verbindungsbeamte sind auch außerhalb der EU stationiert, aus Großbritannien beispielsweise in Australien, Algerien und Pakistan.


Troublemaker Journalisten?


Auch missliebige Journalisten werden von Gipfeltreffen ausgeschlossen. Für die Berichterstattung aus dem Medienzentrum beim G8-Gipfel 2007 mussten sich Journalisten beim Bundespresseamt (BPA) akkreditieren. Die Anträge wurden vom BKA überprüft, ca. 20 "auf Empfehlung des BKA" [local] verweigert. Das BPA bezeichnete dieses Verfahren als das bei "Veranstaltungen der Bundesregierung übliche Akkreditierungsverfahren". Nach öffentlichem Druck und mehreren Klagen im Eilverfahren nahm das BPA schnell einige der Absagen zurück.


Eine weitere erfolgreiche [extern] Klage strengte der Journalist Kamil Majchrzak (Le Monde Diplomatique, Spiegel Online, WoZ) an, die die Behörde zur Rücknahme des Bescheids zur Nicht-Akkreditierung zwang - allerdings erst 10 Monate später. Gegenüber dem Verwaltungsgericht erklärte das BPA, die Richtlinien für die Akkreditierung zukünftig zu ändern.


Das BKA hat sich bei der Ablehnung von Anträgen auf Akkreditierung mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (VS) rückgekoppelt. Im Falle der Klage von Friedrich Burschel gab das VG Köln dem Kläger ausdrücklich Recht und [extern] urteilte im Januar 2009: Der "vom Bundesamt für Verfassungsschutz herangezogene und auch einzig in Betracht kommende Ablehnungsgrund [...] liegt nicht vor".. Im Verfahren sollte der VS die "Gefährlichkeit" des Journalisten offenlegen, die der Nachrichtendienst mit dessen Arbeit "in den Bereichen des "politischen Antirassismus' und Antifaschismus'" begründete, Burschel folglich "eine gewaltbereite Bestrebung nachdrücklich unterstützt". Weil dem Kläger schon mehrmals Akkreditierungen versagt wurden, sah das VG Köln "Wiederholungsgefahr" und gab seiner Klage statt. Burschel verlangt nun die Löschung seiner Daten in den Datensätzen des VS. Das Entkommen aus den weltumspannenden Datenbanken gegen politischen Aktivismus ist indes nur auf umständlichem Klageweg möglich. Auf Grundlage des "Police Working Group on Terrorism (PWGT)-Schriftverkehrswegs an die dafür eingerichtete Stelle PWGT in Italien" hatte das BKA beispielsweise auch während des G8-Gipfels 2007 Informationen getauscht. Die italienische Polizei lieferte Beobachtungen über Veranstaltungen eines Referenten der "Infotour-Gruppe" (die an die 300 Infoveranstaltungen weltweit organisiert hatte), und behauptete kühn, dort seien auf einem "Treffen der Anti-G8-Szene in Turin Informationen über gewalttätige Aktionen verbreitet" worden. Das BKA wiederum belieferte die italienische Polizei mit Eintragungen aus der deutschen INPOL-Datei über die betreffende Person, die von dem Datenhandel erst durch ein Auskunftsersuchen beim BKA erfahren hatte.


Hartnäckig weigerte sich die Polizeibehörde, weitere Auskünfte über den Vorgang oder die beteiligten italienischen Stellen zu geben. Als das Verfahren nach mehreren Widersprüchen vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden landete, löschte die Behörde kurzerhand alle beanstandeten Eintragungen aus der INPOL-Datei. Das Gericht musste dadurch das Verfahren einstellen, nicht ohne das BKA zu rügen, weil "die Löschung der Daten durch die Beklagte bzw. eine andere Polizeidienststelle unzulässig und rechtswidrig war, da der Kläger Auskunft bzgl. seiner Daten begehrt hat. Dies hat die Beklagte auch gewusst."