Café Palestine gewinnt Rechtsstreit gegen Uni

Erstveröffentlicht: 
10.05.2013

Verwaltungsgericht entscheidet

 

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden: Dass die Freiburger Universität dem Café Palestine die Vermietung eines Hörsaals verwehrte, war rechtswidrig. So lautet das Urteil des Gerichts vom 7. Mai.

 

Das Café Palestine, ein politisch-kulturelles Forum, das über die Situation im Nahen Osten berichtet, hatte in einem Hörsaal der Uni einen Vortrag geplant, den der Pariser Chirurg Christophe Oberlin halten sollte. Die Universität jedoch wollte den Raum nach "inhaltlicher Prüfung" nicht vermieten und berief sich auf ihr Hausrecht. Dagegen klagte Café Palestine.

Das Verwaltungsgericht entschied nun zu Ungunsten der Universität. Das Gericht will die Urteilsbegründung jedoch erst öffentlich machen, wenn beiden Parteien das Urteil offiziell erhalten haben. Gabi Weber von Café Palestine äußerte sich in einer ersten Stellungnahme gegenüber der BZ zufrieden mit der Entscheidung.

Nicolas Scherger, Pressesprecher der Universität, sagte: "Wir werden das Urteil des Verwaltungsgerichts sorgfältig analysieren und den Vorgang zum Anlass nehmen, die Richtlinien für die Vergabe von Räumlichkeiten an unserer Universität weiter zu präzisieren und rechtssicher zu machen. Wir schaffen damit die Grundlage, über künftige Anträge – noch besser als bisher – nach klaren, eindeutigen und transparenten Kriterien entscheiden zu können."