[S21] Polizisten wegen Wasserwerfereinsatzes angeklagt

Erstveröffentlicht: 
28.03.2013

30. September. Zwei von zwölf Beamten müssen sich vor Gericht verantworten. Von Christine Bilger

 

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet fahrlässige Körperverletzung im Amt. Er richtet sich gegen zwei 40 und 47 Jahre alte Polizisten, die bei dem aus dem Ruder gelaufenen Einsatz im Schlossgarten am 30. September 2010 als Einsatzabschnittsleiter tätig waren. Dabei waren mehrere Hundert Demonstranten zu Schaden gekommen. Grundlage der Anklage sind die Verletzungen von neun Personen, die von Wasserstrahlen am Kopf getroffen und dadurch verwundet worden waren. Das bekannteste Beispiel ist Dietrich Wagner, der durch den Treffer des Wasserstrahls seine Sehkraft fast völlig verlor. An jenem Tag kamen Tausende in den Schlossgarten, um die Einsatzkräfte der Polizei aufzuhalten. Die Beamten sollten einen Teil des Parks absperren, weil die Bahn am 1. Oktober Bäume fällen wollte, um die Baustelle für das Grundwassermanagement des umstrittenen Bahnhofsbaus einrichten zu können.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richteten sich gegen zwölf Beamte, die direkt für den Einsatz der Wasserwerfer zuständig sind. Anklage wird in den Fällen der beiden Einsatzabschnittsleiter erhoben, die in dieser Funktion die Führungsverantwortung für die Wasserwerferbesatzungen und deren Staffelführer hatten. Die Dienststelle des einen, eines 47-Jährigen, war zur Zeit des Einsatzes im Schlossgarten die Bereitschaftspolizei Böblingen. Der andere Beamte, ein 40-Jähriger, war damals Revierdienstleiter in Stuttgart. Den beiden wird zur Last gelegt, sie hätten ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Zwar habe die Führungsspitze der Polizei den Einsatz der Wasserwerfer freigegeben, wie von den Angeschuldigten um 12.40 Uhr beantragt. Sie sollen das damit begründet haben, dass ihrer Ansicht nach die Blockade sonst nicht aufgelöst hätte werden können.

Die Freigabe war allerdings nur für sogenannten Wasserregen erteilt worden. Den Einsatzabschnittsleitern wird nun vorgeworfen, sie hätten nicht eingegriffen, als die Besatzung die Strahlstärke erhöht habe und auch Wassersperren, Wasserstöße und lang anhaltende Wasserstöße gegen die Demonstranten gerichtet hätte. Auch gelte grundsätzlich die Maßgabe, dass beim Einsatz von Wasserwerfern, insbesondere bei Wasserstößen, darauf zu achten sei, dass Personen nicht am Kopf getroffen werden. Die Angeschuldigten hätten weder eingegriffen, als Demonstranten am Kopf und im Gesicht getroffen worden seien, noch als auf Wasserstöße und -sperren umgeschaltet wurde. Dies sei zwischen 13.30 Uhr und 16.30 Uhr immer wieder geschehen.

Gegen vier weitere Beamte wurden Strafbefehle beantragt, einer von ihnen saß als Rohrführer in einem Fahrzeug, zwei waren als Kommandanten tätig, einer als Staffelführer. Gegen einen weiteren Kommandanten und fünf Rohrführer wird das Verfahren wegen eingestellt, teilt die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit.

Das Ermittlungsverfahren hatte im Oktober nach den Zwischenfällen im Schlossgarten begonnen, sagte Claudia Krauth, die Sprecherin der Behörde. Es habe sich so lange hingezogen, da der komplette Funkverkehr und die gesamte polizeiliche Videodokumentation ausgewertet und etliche Zeugen gehört werden mussten. Mit der Anklage legt die Staatsanwaltschaft 37 Aktenordner vor, dazu Audio- und Videodateien. Das Verfahren wird wegen der Bedeutung und des Umfangs am Landgericht geführt, beim Tatvorwurf wäre sonst das Amtsgericht zuständig. Wann es beginnt, könne man nicht sagen, so der Sprecher des Landgerichts, Florian Bollacher.

Die Polizei war am 30. September 2010 von der großen Menge der Demonstranten überrascht worden. Zum Chaos trug außerdem bei, dass auswärtige Kräfte den Einsatzort nicht fanden und nicht ausreichend eingewiesen waren. Das Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf wurde eingestellt. Er trat ein halbes Jahr später aus gesundheitlichen Gründen zurück.