Spanisches Verfassungsgericht kippt Parteiverbot

Verfassungsgericht Spanien

Das Verbot hatte die Sonderkammer am Obersten Gerichtshof damit gerechtfertigt, dass die Liste ein "Instrument" der verbotenen baskischen Partei Batasuna (Einheit) sei.

 

Bericht über den erfolgreichen Generalstreik

 

Das spanische Verfassungsgericht hat dem Verbotsreigen der spanischen Regierung einen kleinen Riegel vorgeschoben. Das bisherige Verbot wurde in der Nacht auf Freitag vom Verfassungsgericht aufgehoben. Die "Iniciativa Internacionalista - La Solidaridad entre los pueblos" (II-SP) kann nun doch zu den Europaparlamentswahlen antreten. Auch dem Verfassungsgericht war die Argumentation zu dünn, mit der die "Internationalistische Initiative – Solidarität der Völker" ausgeschlossen wurde.

Das Gericht urteilte  die "Indizien in den Händen des Obersten Gerichtshofs können fundamentale Rechte zur politischen Teilnahme nicht aushebeln", um frei eine Ideologie zu vertreten. Die Sonderkammer am Obersten Gerichtshof hatte, wie zuvor bei Hunderten baskischen Wählerlisten und Parteien, den Antrag der Regierung abgenickt und erstmals eine spanische Liste annulliert. Angeblich soll auch hinter ihr die 2003 verbotene baskische Partei Batasuna (Einheit) stecken.

Das Sondergericht, extra mit einem neuen Parteiengesetz geschaffen, um 2003 Batasuna verbieten zu können, hatte geurteilt, es gäbe "ausreichend Beweise" dafür, dass die neue Liste ein "Instrument von ETA/Batasuna" sei. Aus der "ideologischen Nähe" von II-SP zu Batasuna, die für ein unabhängiges, wiedervereintes und sozialistisches Baskenland eintritt, wollten die Richter diesmal kein Verbot konstruieren. Da half es der Regierung auch nicht, dass sie auch II-SP mit der Untergrundorganisation ETA in einen Topf geworfen hat. Eine "Instrumentalisierung für die Durchsetzung der Ziele" von "Batasuna/ETA" konnten die Verfassungsrichter bei II-SP nicht sehen. Sich an die Wähler der linken Unabhängigkeitsbewegung zu wenden, sei kein Verbotsgrund. Dabei hatten die Richter erst im März zu den baskischen Parlamentswahlen die Partei Askatasuna (Freiheit) verboten, obwohl die sogar 2001 in Konkurrenz zu Batasuna kandidiert hatte..

Bei der spanischen Liste war es auch kein Problem, dass der Listenführer, der im Baskenland lebende Dramaturg Alfonso Sastre, 2004 für die Partei "Baskisch Patriotischen Aktion" (EAE/ANV) kandidierte. Die 80 Jahre alte antifaschistische Partei wurde 2008 verboten, weil auch sie von Batasuna unterwandert worden sei. Bei II-SP war es auch kein Verbotsgrund, dass Unterstützungsunterschriften von Personen kamen, die für verbotene Wählerinitiativen kandidierten.

Es ist klar, dass die erneute Verbotsausweitung den Verfassungsrichtern Probleme bereiteten, weil auch die Kritik international wächst. Das Parteiengesetz sei "schwammig" formuliert, hatte gerade der UNO Sonderbeauftragte für Menschenrechte kritisiert. Es könne so interpretiert werden, dass es auch auf "politische Parteien zutrifft, die mit friedlichen Mitteln ähnliche politische Ziele verfolgen, wie terroristische Gruppen“. Es ist klar, dass der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof ein Verbot von II-SP kassiert hätte. Derzeit wird die Klage von Batasuna verhandelt, eine Entscheidung kann täglich fallen. Folgte der Gerichtshof den Urteilen gegen die Türkei, müsste das Verbot fallen. Die Türkei musste stets beweisen, dass die Partei Teil einer bewaffneten Organisation ist. Batasuna wurde aber nur verboten, weil sie die Anschläge der ETA nicht so verurteilt, wie es das neue Gesetz fordert.

 

Allerdings, das ist entscheidend, bedeutet ein Vertreter der linken Unabhängigkeitsbewegung in Straßburg auch nicht so viel, wie die Tatsache, dass es die spanischen Sozialisten mit ihren Wahlmanipulationen geschafft haben, im Baskenland die Regionalregierung mit der postfaschistischen Volkspartei (PP) zu übernehmen und legen sich mit den Bündnispartnern wegen der Widerprüche zur Nato- und EU-Politik an.

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es ist erschreckend wie deckungsgleich linke und rechte nationalisten im nordosten iberiens argumentieren.

vor jahren gab es die ini ´europa der völker´.

da haben baskische nationalisten fleissig mit tudschman ,dem kroatischen faschisten kooperiert.

 

es gab damals kaum kritik....

 

und immerwieder wird derselbe schiß hochgekocht--ekelhaft !

 

stop dem volksbegriff!  ob basken,palästinenser,kurden,katalanen ,bayern,nord-ost-grönländer  oder sonst irgendein menschenwurm!

Erschreckend ist vor allem Deine Ahnungslosigkeit .

"vor Jahren...gab es ne Ini..." ist fuenffach falsch.

1."Europa der Voelker" ist die Fraktion der Gruenen im Europa-Parlament

2. PNV (partido nacional vasco) die baskischen "Nationalisten", ist in der Liberalen Fraktion (Europa de naciones)

3. die richtigen Neo-Nazis (Fini usw) haben den Fraktionsstatus verloren und bilden die Gruppe "Fraktionsloser"

4. Albertzale Linke("ETA-Sympatisanten") sind Internationalisten in 68er Tradition (weder 2.-4.)

5. "nacion historico" bedeutet in Spanien soviel wie "Region" (Baden, Rheinland...), dsgl. "pueblo"(u.a.Dorf, Stamm)

Es gibt auch fuer Leute wie Dich allgemein zugaengliche Informationsquellen, Webseiten der EU oder Zentralen der politischen Bildung.

Diese sind im anti-antionalen kampf schon um Einiges weiter als Du.

 

Zu deinen Punkten

1) Dein erster Punkt ist aber definitiv falsch. Die Fraktion der Grünen im Europa-Parlament ist die "European Green Party" und definitiv nicht "Europa der Völker"... Weiß auch nicht wie du darauf kommst.

2) Die PNV ist laut Wikipedia "konservativ-christlich ausgerichtet" und macht sich deshalb in der angeblich liberalen "Liberalen Fraktion" auch ganz gut. Was das genau mit der Kritik und dem Artikel zu tun hat bleibt mir leider völlig unklar. Nach nochmaligem Durchlesen des Artikels gibt es einfach keinen Bezug. Dort geht es nämlich nur um die Batasuna, die II-SP, Askatasuna und die Baskisch Patriotische Aktion. Kein Wort von der PNV.

3) Gianfranco Fini ist Italiener, war bei der Alleanza Nationale und gilt in der Partei eher als der "linke" Flügel. Der "richtige Neo-Nazi" (deine Wortwahl) forderte unter anderem bereits das Wahlrecht für Immigranten, bezeichnete den Faschismus öffentlich als "Verkörperung des absoluten Übels" und ist auch sonst inhaltlich eher wenig faschistisch. Ausgerechnet den als Prototyp des Neonazis aufzuzählen zeigt viel eher von Unkenntnis. (Gäbe es in der Alleanza und auch der entsprechenden europäischen Fraktion doch viel bessere Beispiele für offenen Rechtsradikalismus.

4) Dass sie "Internationalisten in der 68er Tradition" sind macht sie ja wohl nicht automatisch zu Antifaschist._innen Horst Mahler ist auch Internationalist in einer 68er Tradition. Denn merke: Internationalismus setzt die Existenz von Nationen voraus.

5) In dem ganzen Artikel taucht nicht einmal die Formulierung "nacion historico" auf. Und pueblo ist in dem Artikel (meines Erachtens auch ganz richtig...) konsequent mit Volk übersetzt worden. Z.B. die "Iniciativa Internacionalista - La Solidaridad entre los pueblos" (II-SP) - nämlich als "Internationalistische Initiative – Solidarität der Völker".

Und achja: Badenser Befreiungsnationalisten aufs Maul!

 

Volkstum bleibt widerlich. Viva la Anarquia!