Pressemitteilung des u-asta: Burschenschaften in Freiburg - Rechtes Gedankengut inklusive!

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Vergangene Woche sorgte die Burschenschaft Teutonia Freiburg für einen Skandal. Wie Radio Dreyeckland aufdeckte1, hat die Burschenschaft die Rechtsrock-Band “Die Lunikoffverschwörung” in ihrem Semesterprogramm zitiert. Zum Thema Burschenschaften, unterstützt der u-asta einen Infovortrag in der KTS mit Felix Krebs am 13.12 um 20 Uhr.


Eine Woche nachdem der Burschentag in Stuttgart beendet ist und es keine klare Absage an rechtes Gedankengut und rechte Strukturen seitens der Burschenschaften gab, hat Radio Dreyeckland nochmals aufgezeigt, dass auch in Freiburg Burschenschaften offen für rechtes Gedankengut sind. In ihrem Semesterprogramm zitiert die Burschenschaft Teutonia ein Lied der Rechtsrock-Kombo “Die Lunikoffverschwörung”, benannt nach dem Sänger Michael “Lunikoff” Regener, dem ehemaligen Sänger der seit 2005 Verbotenen Naziband “Landser”. Passend zum Wahlspruch der Teutonia schrieben sie in ihrem Semesterprogramm: “Frei geboren zu werden ist Schicksal, frei zu leben nicht. Und frei zu sterben, das ist Pflicht. Regener, deutscher Lyriker”.

 

Nach dem die Burschenschaft damit konfrontiert wurde, ruderte sie zurück und versuchte sich von dem Zitat zu distanzieren. Der Verfasster des Semesterprogramms sei “seiner Mitgliedsrechte entkleidet”, was dies jedoch tatsächlich für den Burschenschafter heißt, bleibt fragwürdig. Eine klare Absage an rechtes Gedankengut muss aber anders aussehen, vorallem im Hinblick darauf, dass dies nicht der erste Skandal der Teutonia im Umgang mit Rechten in ihren eigenen Reihen war. Vor einem Jahr wurde bekannt, dass der Alte Herr der Teutonia Freiburg Klaus Harsch eine Anwaltskanzlei mit zwei Größen der deutschen Rechtsrock-Szene betreibt. Die Kanzlei H3 wird neben Harsch von den beiden Anwälten Alexander Heinig, Sänger von “Ultima Ratio”, und Steffen Hammer, Sänger der 2010 aufgelösten Band “Noie Werte”, betrieben. Lieder von “Noie Werte” unterlegen unter anderem die Bekenner Videos des NSU. Und auch der letzte Inhaftierte Unterstützer des NSU Ralf Wohlleben lies sich von Harschs Kanzlei verteidigen.
Ebenfalls mit der Kanzlei des Alten Herren der Teutonia arbeitete die Anwältin und Wohllebens Verteidigerin Nicole Schneiders. Schneiders und Wohlleben sind alte Bekannte: So war sie im Jahr 2002 unter Wohlleben stellvertretende Vorsitzende der NPD Jena. Also zu einer Zeit in der Wohlleben den NSU vermutlich mit Waffen unterstützte. Auch Nicole Schneiders Mann ist Burschenschafter, er ist Mitglied bei der “Burschenschaft Armina Zürich zu Karlsruhe” und dazu noch führendes Mitglied der Kameradschaft Karlsruhe. Erst nach sehr viel Druck über die Medien, trennt sich Harsch von seiner langjährigen Mitarbeiterin Nicole Schneiders.


Die Burschenschaft Teutonia reagierte damals nicht auf das Bekanntwerden der rechten Verstrickungen ihres alten Herren. “Den Burschenschaften geht es nicht darum sich von rechtem Gedankengut abzugrenzen, sondern darum ihren guten Ruf zu bewahren” so Rebekka Blum, Mitglied im u-asta Vorstand. Hannes Hein, auch Mitglied im Vorstand, meint dazu: “Die vermeintliche Abgrenzung gegen Rechts ist Image-Pflege.”, weiter sagt er: “Dies spiegelt sich auch bei den gestellten Anträgen zum Burschentag nieder, dort gab es einen Antrag der Rufschädigung für die Deutsche Buschenschaft bestrafen sollte, eine klare Absage an Rechts hat aber gefehlt.” Anna Tenberg, ebenfalls Vorständin, sagt: “Wenn die Teutonia Freiburg sich klar von rechtem Gedankengut abgrenzen möchte, bleibt als einzige Konsequenz der Austritt aus dem Dachverband der Deutschen Burschenschaften!”


Da viele Studierende uninformiert über das Verbindungswesen und Burschenschaften sind, unterstützten wir einen Vortrag von Felix Krebs in der KTS Freiburg (Baslerstraße 103) am Donnerstag, den 13. Dezember, um 20 Uhr. Der Eintritt ist frei und wir möchten Sie herzlich dazu einladen.


1 Link zum Bericht von Radio-Dreyeckland

 

Radio-Interview des u-asta bei RDL

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"seiner Mitgliedsrechte entkleidet" heißt hier nichts anderes, als dass er für einen bestimmten Zeitraum nicht die Rechte eines Mitglieds hat, weiterhin jedoch Mitglied ist und nach Ablauf dieser "Sperre" auch wieder seine Mitgliedsrechte ausüben kann. Folglich kein Rausschmiss.

Nur, um das klar zu stellen: Alle Korporierten werden konsequent rausgeworfen, da sie Hausverbot in der KTS haben.